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Forum / Steuern und Finanzen

Problem Familienversicherung für Kind mit Einkünften in D  

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grenzluxi
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4 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

Ich habe gerade folgendes Problem:

Mein Tochter (23, Studentin, wohnhaft in D) ist zur Zeit über mich in Luxemburg familienpflichtversichert. Vater arbeitet ebenfalls in Luxemburg, daher ist keine Familienversicherung in D möglich.

Nun hat mir die AOK mitgeteilt, dass meine Tochter sich selbst in D versichern muss, wenn sie Einkünfte hat (hier 450 EUR Job, unverzichtbar, um ihren Lebensunterhalt zu finanzieren), sie also nicht mehr über mich versichert werden kann. Das sei die Umsetzung der Verordnung 883/04, EU-Sozialversicherungsrecht. Der Versicherungsbeitrag wären dann monatlich für sie zusätzlich rd. 100 EUR, die von ihrem Einkommen fehlen würden. Leider verdient sie auch nicht jeden Monat den Höchstbetrag, so dass es Monate gäbe, in denen sie nur für diesen Beitrag arbeiten müsse, quasi umsonst, denn ohne Job wäre sie nicht verpflichtet, sich selbst zu versichern.

Hinzu kommt, dass, wenn sie einmal aus der Familienversicherung ausgeschieden ist, nicht wieder aufgenommen wird, auch wenn sie kein Einkommen hat.

Aus meiner Sicht widerspricht das dem Gesetz der Gleichbehandlung. Sie hat keine Möglichkeit, in D familienversichert zu werden, es bleibt also nur die Überlegung Job ja oder nein. Und was ist dann mit Kindergeld, und ähnlicher Unterstützung (Bafög, Cedies). Hat das einen Einfluss darauf?

Ist diese Umsetzung der Verordnung korrekt und rechtens?

Nach einigen Recherchen habe ich auf der Seite von RA Wonnebauer einen Artikel gefunden, aus dem hervorgeht, dass die Barmer dies schon eine Weile so handhabt.

Hat jemand selbst schon ähnliche Erfahrungen gemacht?

Ich würde mich über Nachrichten freuen...

Viele Grüße, grenzluxi


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grenzluxi
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4 Jahren  ago  

Hallo Info,

Es geht bei uns um Einkünfte bis 450 EUR, in Ihrem Link jedoch um regelmäßige Einkünfte über 455 EUR.

https://www.finanztip.de/gkv/verdienstgrenzen-familienversicherung/

Die Umsetzung der Verordnung ist neu, wurde bisher nicht so gehandhabt. Bei Einkünften bis 450 EUR greift normalerweise die Familienversicherung. Das bleibt auch für alle, die in D familienversichert sind unverändert, nun aber wohl nicht mehr, wenn man in D wohnt und in Luxemburg familienversichert ist.


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grenzluxi
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4 Jahren  ago  

Hier noch der Link von RA Wonnebauer dazu.

http://www.wonnebauer.de/site/grenzgaenger/eusozialversicherungsrecht/


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info
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4 Jahren  ago  

Dann geh zur TK und fertig ?‍♀️


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grenzluxi
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4 Jahren  ago  

Sehr schlau! Die Idee hatte ich auch. S1 ist schon angefragt.

Löst aber nicht das Problem.

Alle gesetzlichen Krankenkassen sind angewiesen worden, die Verordnung durchzuführen. Es bleibt dann nicht bei der Barmer und der AOK. Manche machen es halt noch! nicht...

Meine Frage war auch eher, ob andere hier ähnliche Erfahrungen gemacht haben.


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neuergg1
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4 Jahren  ago  

Hallo,

bei uns ist das noch idiotischer. Meine Tochter im Lehramststudium möchte ab Mitte August an einer deutschen Schule Vertretungsstunden machen. Das werden ca. 4 Stunden im Monat sein, eine Stunde pro Woche. Es geht dabei mehr um die Erfahrungen als um den Verdienst. Die DAK schmeisst sie jetzt aus der familienversicherung raus deswegen.

Was man durch 4 Stunden im Monat verdient kann man sich vorstellen. Im Ergebnis wird es so sein, dass sie wohl draufzahlen muss.

Wenn ich das richtig verstehe, werden ALLE Kassen diese Richtlinie umsetzen ???  Heisst ein Kassenwechsel wäre wenn überhaupt nur kurzfristig eine Lösung ???

Die DAK meinte noch, es gäbe ev. einen Unterschied WIE man angestellt ist. Mit einem MInijob Vertrag über die Kanppschaft oder über einen Honorarvertrag  => kennt jemand diese Vertragsarten und die Unterschiede ???

 

 


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neuergg1
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4 Jahren  ago  

Alterfnative wäre die Kasse zu wechseln - so wie ich lese sind raus:

AOK

Barmer

DAK

 

was ist mit den anderen Kassen ???


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grenzluxi
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4 Jahren  ago  

Hallo Neuergg1,

Ja, es ist echt irre. Leider kenne ich mich bezüglich der Handhabung unterschiedlicher Arbeitsverträge nicht aus. Es geht wohl auch nicht nur um die Minijobs sondern generell um Einkünfte in D bei Familienversicherung in L... man sagte mir, dass auch Ehegatten, die eine kleine Rente in D beziehen, aber über den Partner versichert sind, von dieser Verordnung betroffen sind. Die trifft es dann noch härter.

Ich hatte Anfang der Woche ein Telefonat mit der IKK Trier. Dort wird es noch! nicht so gehandhabt, aber es wird wohl nur eine Frage der Zeit sein. Alle Krankenkassen wurden nach Aussage der Mitarbeiterin der AOK dazu aufgefordert, die Verordnung umzusetzen.

Frage ist, ob es eine Möglichkeit gibt sich dagegen zu wehren, da es eine ungleiche Behandlung ist?


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Fredde
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4 Jahren  ago  

Hallo,

ich denke, das die Vorgehensweise der Versicherungen nicht mit EU Recht vereinbar ist. Dies führt ja dazu das ein Grenzgänger schlechter gestellt ist und anders behandelt wir wie ein ansässiger Arbeitnehmer. Das ist also wieder ein Fall für den EUGH diesmal allerdings auf er DE Seite.

Es handelt sich ja nur um eine Interpretation der EU Sozialrichtlinie. 


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grenzluxi
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4 Jahren  ago  

Hallo,

ja, so sehe ich das auch. Dazu bräuchten wir wohl aber mehr Betroffene...

 


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4 Jahren  ago  

Es reicht ein betroffener der den Arsch in der Hose hat zu klagen?‍♀️?‍♀️


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Rimini
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4 Jahren  ago  

Hallo, ich habe auch das Schreiben von der AOK bekommen! Mich betrifft es weil ich einen 400 Euro Basis Job habe.

Wir werden klagen!

soweit ich weiß tun das bereits einige


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Silke Bartz
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4 Jahren  ago  

Hallo.  Bei uns ist es genau dasselbe Problem. Habe heute auch Post von der BEK bekommen. Gleich 3 Briefe. Steht aus was von Widerspruch drin. Denkt ihr das es Sinn macht einen Widerspruch einzulegen? Gibt es auch eine Grenze was man verdienen darf ohne das man sich selbst versichern muss? Unglaublich was da auf EU Ebene abläuft. Da gehen junge Menschen neben ihrem Studium arbeiten und sollen dann von den paar Kröten auch noch ihre Krankenversicherung selber bezahlen.