Gruppen die nach der Aktivierung des Datenabgleich 2014 zwischen den Finanzämter von Deutschland und Luxemburg eine besondere Aufmerksamkeit erhalten werden.
1. In den Fokus der deutschen Finanzämter wird im kommenden Jahr noch eine Gruppe kommen, die Luxemburger die in Deutschland wohnen bzw gebaut haben aber ihren Wohnsitz auf dem Papier in Luxemburg gelassen haben. Um diese Gruppe wird sich ein festgelegter Kreis von Finanzbeamten liebevoll kümmern und auch für diese Gruppe aus Luxemburg gilt der Grundsatz dass die deutschen Finanzämter bis zu 10 Jahre rückwirkend prüfen dürfen. Die Grundlage für die Besteuerung ergibt sich hier aus der sg Definition des Lebensmittelpunkt. 2. Von der Luxemburger Seite liegt ein gesteigerter Elan auf den Grenzgänger die Einkommen in Deutschland erzielen und diese in Luxemburg nicht angegeben haben. Das sind zB Mieteinnahmen und ähnliches.
Soviel aus der Abstimmungsrunde der Finanzbeamten D/Lu von Vorgestern.