Hi pad,
man muss beachten das es sich nicht um ein Thema handelt das nur auf Luxemburg zutrifft. Vor allen Dingen Richtung unser Nachbarn im Osten wurde man bereits letztes Jahr aktiv.
Zahl ich nicht schon einen geldwerten Vorteil ans Luxemburger Finanzamt? Dann kann man sich ja bei den grenznahen Finanzämter wieder lustige Formulare ausdenken. Also bei mir ware es dieses Jahr mit dem geldwerten Vorteil genau 7,77% in Lux und 92,23% in D, da ich Sonntags ab und zu nach Luxemburg einen Döner kaufen fahre, vorletzte Woche aber wegen Blähungen keinen wollte. Weine könnt ich, weine 😥 Bullshit bleibt bullshit, auch wenn man ihn verwissenschaftlicht
Hier geht es doch nur um die Umsatzsteuer, welche anstatt in LUX in D abzuführen wäre. Nach welchem Grundsätzen (D oder LUX) diese zu berechnen ist, ist total unklar, und wenn in D abzuführen, dann müsste man diese nicht mehr in LUX abführen. Ob Handwerkerfahrzeuge oder die geleasten PKW davon betroffen sind, bleibt offen m.E. eher nicht. Aus meiner Sicht nur ein Bürokratiemonster ohne wirklichen Mehrnutzen.
Hallo Leut'z,
der Hauptgrund ist das ganze Firmenparks in der Vergangenheit ins Ausland verschoben wurden aber da nie wirklich geschäftlich unterwegs waren. Von daher ist die Regelung absolut sinnvoll und hat meine Zustimmung. Es kann ja nicht sein das lokale Lieferdienste mit 'ner Nummer aus Polen rumgurken nur weil es da billiger ist.
Und für den Rest, tja was soll ich sagen. Schaut doch mal morgens auf der Autobahn rund und überlegt mal wie viele Firmenbusse uä rüber fahren. Wenn die Chefs von Luxemburg alle die Umsatzsteuer in Deutschland zahlen müssen dann kommt schon was zusammen.
Bei denen die den Firmenwagen so auf dem normalen Niveau haben sei ein Hinweis angebracht. Wer in dieser Datei erscheint erregt ein besonderes Interesse des Finanzbeamten um die 20 Tage Regelung mal genauer zu prüfen.
Ok, für mich ist es nicht ganz klar wie sich die "anderen" dann verhalten sollten.
Ich hab nen Firmenwagen für den die Firma alle Kosten übernimmt (inkl. Tankkarte). Dafür zahle ich jeden Monat "geldwerten Vorteil".
Ich bin beruflich ausschließlich in Luxemburg tätig, darf den Wagen aber privat nutzen so viel ich will.
In Zukunft müsste der geldwerte Vortei wohl an Deutschland abgeführt werden und nicht mehr an Luxemburg. Zumindest sieht das unser FA so:
Grenzüberschreitende Tätigkeiten September 2013 Folie 49 Überlassung von Firmenwagen an Grenzpendler und Umsatzsteuer (neu ab 30.06.2013) Der geldwerte Vorteil aus der Überlassung eines Firmenwagens für: Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte Für Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung Privatfahrten ist vom Arbeitgeber im Wohnsitzstaat des Arbeitnehmers der Umsatzsteuer zu unterwerfen. Rechtsgrundlagen: § 3a Abs.3 Nr.2 Satz 3 UStG in der Fassung des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes vom 26.06.2013, BGBl. 2013 I Nr. 32 S. 1809; Art. 56 Abs.2 Mehrwertsteuersystemrichtlinie
Ich denke hier liegt ein Missverständnis vor, der geldwertende Vorteil des AN muss vom Arbeitgeber in Deutschland unter das Umsatzsteuerrecht. Das bedeutet wohl das der Arbeitnehmer weiterhin die 1.5% in Luxemburg zahlt und der Chef in Zukunft noch einen Steuerbetrag in Deutschland abführen muss.
So verstehe ich es zumindest.
hi jürgen, kennst du den hier?
http://www.spreeradio.de/sites/default/files/sagniemalsnie_0.jp g" target="_blank">http://www.spreeradio.de/sites/default/files/sagniemalsnie_0.jp g"/> &imgrefurl= http://www.spreeradio.de/experten/dvd/james-bond-007-sag-niemals-nie&h=420&w=297&sz=92&tbnid=gcXhEirWemsxaM:&tbnh=99&tbnw=70&zoom=1&usg=__aBJJXFcVtxS0Gz6Bc9DGDqP-5zg=&docid=Ze6I80XKXyb28M&sa=X&ei=TnhKUuqNLojk4QSfDg&ved=0CDwQ9QEwAw