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Die Regelung hat wohl doch noch einen anderen Hintergrund, bzw einen Nebeneffekt der gerade unter den Finanzbeamten im DBA-Steuerkreis lebhaft besprochen. Der Firmenwagen erlaubt noch eine Kontrolle der Auslandstage für Arbeitnehmer in Luxemburg.
Hier mal zwei Beispiele:
1. Ein AT Angestellter mit Firmenwagen und Kennzeichen aus Luxemburg würde das Argument ins Feld geführt dass man das Auto ja nicht privat nutz, so ist natürlich jeder Tag den man mit dem Auto aus Luxemburg raus fährt eine Dienstfahrt und nach dem DBA zu den 20 Eventtagen zu zählen. Diese sind dann natürlich auf Verlangen dem Finanzamt vorzulegen. Argumentiert der Fahrer jedoch das es sich nicht um dienstliche Angelegenheiten handelt wird automatisch klar das dieses Fahrzeug natürlich in Deutschland gemeldet werden muss.
2. Die Mitarbeiter die den Firmenwagen mit nach Hause nehmen (in der Regel Handwerker) um täglich von daheim zum Arbeitsort zu kommen und wieder heim. Hier gilt das gleiche wie im Fall 1. Sobald man Luxemburg verlässt ist es entweder privat und das Auto muss in Deutschland gemeldet werden, oder es ist dienstlich und jeder Tag muss als ein Eventtag im Sinn der 20 Tageregelung erfasst werden.
Egal wie, das Finanzamt ist nie der Verlierer.
info: Die Regelung hat wohl doch noch einen anderen Hintergrund, bzw einen Nebeneffekt der gerade unter den Finanzbeamten im DBA-Steuerkreis lebhaft besprochen. Der Firmenwagen erlaubt noch eine Kontrolle der Auslandstage für Arbeitnehmer in Luxemburg. (...) Die Mitarbeiter die den Firmenwagen mit nach Hause nehmen (in der Regel Handwerker) um täglich von daheim zum Arbeitsort zu kommen und wieder heim. Hier gilt das gleiche wie im Fall 1. Sobald man Luxemburg verlässt ist es entweder privat und das Auto muss in Deutschland gemeldet werden, oder es ist dienstlich und jeder Tag muss als ein Eventtag im Sinn der 20 Tageregelung erfasst werden.
Die Logik hat einen entscheidenden Denkfehler: die Fahrt vom und zum Arbeitsplatz ist auch nach der Denke der Finanzämter keine Privatfahrt, sondern dient dem Geschäftszweck. Wer sein Fahrzeug mit nach Hause nehmen darf, der nurtzt es noch nicht privat. Erst wenn man mit dem Auto auf der Heimfahrt noch beim Bäcker vorbeifährt, wird aus der dienstlichen eine private Nutzung.
Denkste!!
http://www.n-tv.de/ratgeber/Was-Mitarbeiter-zahlen-muessen-article2965321.html
Wirklich interessant wird der Firmenwagen allerdings erst, wenn er auch privat genutzt werden darf. Doch sobald das Auto für private Fahrten – hierzu gehören auch Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz – genutzt wird, sind vom Mitarbeiter Steuern zu zahlen. Im Steuerdeutsch heißt dies geldwerter Vorteil.
ich schlage vor auf die Seite 49 zu schauen - ps Rentenupdate ist auch drin
https://finanzamt-trier.fin-rlp.de/fileadmin/user_upload/Finanzaemter/FA%20Trier/fa_news/lu03.pdf
Memphis liegt übrigens hier absolut richtig.
Es gibt eine Ausnahme - sofern die Arbeitszeit beginnt wenn zuhause losgefahren wird dann ist es Arbeitszeit (zB bei vielen Aussendienstmitarbeiter ist das so) und in diesem Fall ist es ganz klar als Eventtag zu zählen und wenn die Fahrstecke auf Deutscher Seite an einem Tag länger dauert als in Summe 31min ist der Tag nach dem DBA mit mindestens 1h zu versteuern.
info: so ist natürlich jeder Tag den man mit dem Auto aus Luxemburg raus
Woher soll das FA denn wissen, dass ich aus Lux. raus fahre, überwachen die meinen Parkplatz zu Hause ? Ich fahre nur bis Grenze und ab dort mit dem Bus, oder ich laufe, oder meine Frau holt mich, oder ich trampe ...
😉
Spass beiseite, derjenige der einen echten Firmenwagen unentgeltlich bzw. nur gegen Versteuerung in Lux. erhält, der kann auch mit der dt. Steuer leben, ist immer noch günstiger als ein eigenes Auto unterhalten.
In die Röhre gucken alle, die eines der tollen "Leasingmodelle" der AG nutzen, wo Auto gegen Gehaltsumwandlung läuft. Denn viele zahlen da nicht gerade so günstige Leasingraten aus eigener Tasche und denken es lohnt sich wegen der Steuerersparnis. Die ist mit dem deutschen Vorgehen jetzt hinüber. Vielleicht gibt es bei Leaseplan bald viele gute junge Gerbrauchte zu kaufen :bigsmile:
die lux behörden beschäftigen sich mit dem thema http://www.aed.public.lu/actualites/2013/09/Firmenwagen/index.html
die auslegung, dass eine vermietung gleichzustellen ist mit einer unentgeldlichen überlassung stammt aus dem BMF; die EU-Rili sieht eine solche Auslegung jedenfalls nicht vor....
sind hier eine paar ministerialbeamte übers ziel hinausgeschossen ?:bigsmile:
Hi pad,
das hat meine 100%ige Zustimmung - der lustige Steuerkreis der Finazbeamten zum DBA träumt schon von der Eierlegendenwollmilchsau. Das ist als ob ein Bluthund die Witterung aufgenommen hat.
Aber nebenbei wird es vom Bundesministerium der Finanzen mit diesem relevanten Text beschrieben:
Seite 2 Kapitel 2. "Als Vermietung von Beförderungsmitteln gilt auch die Überlassung von betrieblichen Kraftfahrzeugen durch Arbeitgeber an ihre Arbeitnehmer zur privaten Nutzung"
Seite 3 Kapitel 4. "Überlässt der Unternehmer (Arbeitgeber) seinem Personal (Arbeitnehmer) ein erworbenes Fahrzeug auch zur privaten Nutzung (Privatfahrten, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sowie Familienheimfahrten aus Anlass einer doppelten Haushaltsführung) ist dies regelmäßig als entgeltliche Vermietung eines Beförderungsmittels anzusehen (vgl. Tz.4.1 des BMF-Schreibens vom 27.8.2004, BStBl I S.864).2 Der Leistungsort dieser Leistung bestimmt sich nach §3a Abs.3 Nr.2UStG.3 Liegt dagegen eine Unentgeltliche Überlassung im Sinne des §3 Abs.9a Nr.1 UStG vor (vgl.Tz.4.2.2.1 des BMF-Schreibens vom 27.8.2004, BStBlI S.864), bestimmt sich deren Leistungsort nach §3f UStG"
Quelle:
Da muß man doch mal ein Lob an die Eurokraten und Politiker aussprechen, Merkel, Steinbrück , Brüderle, Rösler, Trittin, Lafontaine und Co etc.. Solche Steuerlücken zu finden und penibel zu schließen um noch ein paar Millionen Euro zu bekommen für den Staatshaushalt. Aber an eine europaweite Unternehmensbesteuerung und vielleicht auch die Schlupflöcher in Übersee zu schließen da traut sich keiner von diesen ran. Dort könnten ja Milliardeneinnahmen warten, aber man will sich ja nicht mit den Mächtigen und Großkonzernen anlegen. Aber wie gesagt: Für sie macht Kleinvieh auch Mist ohne großen Aufheben.
Hallo Jürgen,
im Klartext bedeutet das er nur dann angeschmiert ist wenn sich sein Chef nicht hier meldet:
Registrierung für luxemburgische Unternehmen: Finanzamt Saarbrücken Am Stadtgraben 2-4 66111 Saarbrücken Tel.: 0681/30000 Fax: 0681/3000329 [email protected] (Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung vom 20.12.2001, BGBl. I S. 3794)
Denn wenn der Chef sich da nicht meldet muss die Nutzung Arbeitszeit sein und dann muss man halt schnell nach dem DBA Steuern zahlen.