logo site
icon recherche
Forum / Steuern und Finanzen

Neue Steuerreform für Grenzgänger !  

Profilbild von
piroschka
27 Messages

Offline

8 Jahren  ago  

Hallo liebe Grenzgänger,

Ich bin Grenzgänger.

Ich habe da mal eine frage, ich arbeite in Luxemburg und verdiene 4300 Euro Brutto und ich bin zurzeit in der Lohnsteuerklasse 2. Meine Frau hat in Deutschland einen 50% Job und verdient rund 670 Euro Netto, und ist in Steuerklasse 5.

Was ändert sich denn für mich falle ich ab 2018 in Steuerklasse 1 ich versteh das Ganze nicht so Recht.

Danke für eine Auskunft

Piroschka


Profilbild von
hghirsch1
20 Messages

Offline

8 Jahren  ago  

Soweit ich das hin und her mit der neuen Steuerregelung verstanden habe : Also im ersten Moment würde ich sagen erwirtschaftest du keine 90 % mehr in Lux. (81%) und müsstest daher mit einer Steuerklasse 1a rechnen. Steuerklasse 5 in D müsste ein brutto von ca. 990€ ergeben + dem brut aus Lux. Grüsse hghirsch


Anonymous
Anonyme

Offline

8 Jahren  ago  

Hallo,

ich verstehe nicht ganz, wieso deine Frau Stkl. 5 hat. Kannst du das mal erklären? Hast du selbst auch noch Einkünfte in Deutschland?

Grüße


Profilbild von
hghirsch1
20 Messages

Offline

8 Jahren  ago  

Das ist die Sache mit der korrekten Steuerklassenwahl wenn verheiratet in D - auch wenn einer in Lux arbeitet.Genau deshalb hat das Finanzamt ja zuletzt Jagd auf alle diejenigen gemacht, welche fälschlicherweise in D auch Steuerklasse 3 angegeben hatten ... 😉 und deshalb Nachforderungen gestellt haben ... der Artikel ging ziemlich lange rund unter Grenzgängern.


Anonymous
Anonyme

Offline

8 Jahren  ago  

Wieso erwirtschaftet er keine 90% in Luxembourg? Das ist doch wieder die Gretchenfrage, was mit 90% gemeint ist. Beide oder nur das Einkommen des in L Erwerbstätigen, dessen Einkünfte zu 90% aus L kommen müssen.


Profilbild von
info
3715 Messages

Offline

8 Jahren  ago  

Hallo piroschka, die Änderung für 2018 ist final noch nicht beschlossen kann man nur den Planungsstand bewerten. Da die aktuelle Auslegung jedoch gegen die EU Richtlinie zur steuerlichen Gleichbehandlung verstößt wird sie das wohl werden, es gab ja aus Brüssel bereits eine klare Ansage an LU, aber an den Feinheiten kann sich doch noch was ändern.

Sofern du das Schreiben aus Luxembourg beantwortest bleibst du in der Steuerklasse 2 und bei dem Einkommen deiner Frau und den Erleichterungen durch die Reform für 2017 wirst du 2018 immer noch weniger Steuern zahlen als heute.

Einziger lästiger Nachteil, man wird eine Steuererklärung machen müssen.


Anonymous
Anonyme

Offline

8 Jahren  ago  

Was hat es aber mit der Kollektiv-, Individualbesteuerung und der Klasse 1 Besteuerung auf sich. Wenn ich das Dokument der OGBL lese, Link siehe anderen Thread, scheint es so, als ob da drei Besteuerungsvarianten auf möglich sind. Oder wie soll man das verstehen?


Anonymous
Anonyme

Offline

8 Jahren  ago  

Dann stelle ich hier auch nochmal meine Frage: ich habe auf allen gängigen Seiten gesucht und bin nicht fündig geworden! Was bedeutet die Steuerreform für diejenigen, die jetzt Steuerklasse 1a haben! Hier wird überall nur auf Steuerklasse 2 eingegangen! Vielleicht kann mir jemand mal einen Link nennen, wo man das nachlesen kann! Ich kenne etliche, die sich Gedanken machen! Merci


Profilbild von
Wechslerin
89 Messages

Offline

8 Jahren  ago  

Kopiert aus dem Steuerchat von November Vielleicht hilft das ein wenig weiter.

*****

 neuhier2013, 25/11/2016

Hallo Steuerlux, hier jetzt zu mir. Vielen Dank schon mal im Voraus.

Gegebenheiten:

Ehepaar, 1 Kind Ehemann, Steuerklasse 3, Verdienst ca. 80.000 durch Tätigkeit in D Ehefrau, Steuerklasse 1a, Verdienst ca. 30.000 durch Tätigkeit in L, Grenzgängerin

(Steuererklärung jährlich nur in D mit dem Ergebnis einer hohen Nachzahlung)

Frage:

Da ich in Steuerklasse 1a eingestuft bin (weniger als 50% des Haushaltseinkommens werden in L verdient) und schon mehr Steuern entrichte als in Klasse 2, wollte ich wissen ob sich unsere Situation mit den Steuerreformen in 2017 & 2018 verändert. Oder ob dies ausschließlich oder mehrheitlich die Arbeitnehmer in Luxemburg betrifft die in Steuerklasse 2 eingestuft sind.

Wird sich unsere Steuerlast erhöhen? Gibt es Möglichkeiten die Situation zu verbessern durch Änderung von Steuerklassen/getrennte Veranlagung usw?  steuerlux, 25/11/2016

M.E. werden mit dem neuen System rund 14.000 Grenzgänger, die bislang kein Interesse an einer lux. Steuererklärung hatten, dazu genötigt.  steuerlux, 25/11/2016

Die Frage ist, ob die 2. Stufe wirklich für 2018 in Kraft treten wird. Wie wollen die paar LEute im Büro RTS denn für 20.000-25.000 Verheiratete den globalen Steuersatz bearbeiten. Man wird sehen.  steuerlux, 25/11/2016

neuhier2013: Die hohe Nachzahlung ergibt sich ja schon aus der dt. Steuerklasse 3. Die meisten wollen schon das Jahr über die Steuern zahlen und wählen die 4. In 2017 bleibt alles beim Alten. In 2018 wird das darauf hinauslaufen, dass die Steuerklasse 1 günstiger ist und die Frage der Finanzverwaltung nach den globalen EInkünften nicht beantwortet.  steuerlux, 25/11/2016

noch zu neuhier2013: Die Steuerlast wird also ungefährt doppelt so hoch sein wie jetzt in der 1a, aber besser als der globalte Steuersatz, der wird wohl bei 30 % liegen.


Profilbild von
sushil
86 Messages

Offline

8 Jahren  ago  

Dass mit den "90%" das pro-Kopf Welteinkommen gemeint ist, und nicht das Haushaltseinkommen, wurde bereits mehrfach gesagt und steht auch so in dem aktuellen OBGL Bericht im anderen thread.


Profilbild von
info
3715 Messages

Offline

8 Jahren  ago  

Wer in 1a ist kann auch zukünftig in die 1a, allerdings dann nur mit Progessionsvorbehalt. Oder gleich freiwillig in die Steuerklasse 1.


Profilbild von
sushil
86 Messages

Offline

8 Jahren  ago  

gibt es eigentlich verlässliche informationen bzgl. der künftigen besteuerung in der konstellation: beide eheleute berufstätig in lux (2/2)? es war doch eine änderung der besteuerung des partes, welcher die 2. steuerkarte hat, angedacht für 2017, wenn ich nicht irre.


Anonymous
Anonyme

Offline

8 Jahren  ago  

Danke Info, ich verstehe nur Bahnhof! Wieso Progression auch in Lux., ich versteuer doch meine Rente in D! Ich lass jetzt alles auf mich zukommen und werde mal unseren Steuerberater kontaktieren, sofern er davon schon einen Plan hat


Anonymous
Anonyme

Offline

8 Jahren  ago  

Ich habe auch noch eine Frage: Ändert sich denn jetzt definitiv etwas für 2017? D.h. kommen die erwähnten Steuererleichterungen mit den nächsten Gehältern/Renten sprich im Januar schon zum tragen?

Danke für kurze Info.


Profilbild von
elfe
116 Messages

Offline

8 Jahren  ago  

horn, die luxemburger Rente wird seit 2014 glaube ich, in Lux versteuert, oder was meintest du?