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Zweiter Anstieg in einer Woche für luxemburgischen Dieselkraftstoff
Forum / Steuern und Finanzen

Neue Regelung der cedies für Studierende  

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Heiligkreuz1
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10 Jahren  ago  

Das System wird komplett umgestellt: http://portal.education.lu/etudes/Home/TabId/2380/ArtMID/4114/ArticleID/907/Den-Zugang-zu-einem-Studium-garantieren.aspx

Bei dem Berechnungstool ist nicht die Möglichkeit angegeben, dass ein Student in seinem Heimatland auch Miete zahlen muss, was aber meist der Fall ist. Hat jemand Informationen, ob diese Miete mitgerechnet wird für das Stipendium? Danke für eure Hilfe!


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Heiligkreuz1
14 Messages

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10 Jahren  ago  

Zur Info: ich habe eine Antwort von der Cedies erhalten. Miete kann nur von Studenten, die im Ausland studieren und dort Miete zahlen, angegeben werden. Dadurch wird das zu erwartende Stipendium für Studenten, die z.B. in Deutschland leben und zur Miete wohnen, stark reduziert.


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Heiligkreuz1
14 Messages

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10 Jahren  ago  

Zu den Widersprüchen im Onlineberechner für das Stipendium und dem Antragsformular stellte ich folgende Anfrage: Entgegen dem Onlineberechnungssystem steht im offiziellen Antrag auf Seite 7 zum Mobilitätsstipendium: "Das Mobilitätsstipendium wird Ihnen gewährt, wenn Sie Ihre Studien außerhalb des Großherzogtums Luxemburgs absolvieren und Miete zahlen. Der jährliche Studienbeitrag ist auf 2000€ festgelegt." Danach könnte entgegen Ihrer Information dann doch das Mobilitätsstipendium von meinem Sohn beantragt werden?! Er zahlt ja Miete im Ort, wo er in Deutschland studiert.

Und bekam folgende Antwort:

Nein, leider nicht. Dies ist ein Fehler in Antrag. Im Gesetz steht, dass Studenten die ausserhalb ihres Heimatslandes ihre Studien angehen und dort auch Miete zahlen, berechtigt sind ein Mobilitäts-Stipendium anzufragen.


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Juergen1964
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10 Jahren  ago  

Hallo,

es gibt hier große Unterschiede zwischen Luxemburger und Grenzgänger Kinder.

Laß Dir, daß am besten von einer Gewerkschaft erklären.


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grenzerfahrung
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10 Jahren  ago  

die Regelung ist natürlich diskriminierend, man denke nur an 2 Studenten die in Saarbrücken studieren und wohnen, einer ist Luxembourger aus Schengen und der andere Deutscher aus Perl. Aber es kann natürlich auch Luxembourger Studierende treffen, z.B. aus Wasserbillig stammend in Trier wohnen und studieren im Vergleich zu einem aus dem hohen Norden Luxembourgs stammendem und an der Luxembourger Uni studierend und in der Stadt wohnend. Es ist halt schwer, Ausnahmetatbestände gerecht zu gestalten.


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Heiligkreuz1
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10 Jahren  ago  

Heute im Grenzgänger-Newsletter: 2. Mobilitäts-Stipendium Studenten, die im Ausland studieren und dort eine Wohnung finanzieren müssen, erhalten eine nicht rückzahlbare Hilfe von 2.000 Euro jährlich.

Mit dem Mobilitäts-Stipendium will die Regierung Studierende dazu ermutigen, ein Studium im Ausland zu absolvieren und dort ihre Erfahrungen zu sammeln. Das „Erasmus-Prinzip“ ist eine Konstante in der Luxemburger Hochschulpolitik der vergangenen Jahrzehnte. Gleichzeitig berücksichtigt die Regierung mit dem Mobilitäts-Stipendium die tatsächlichen Bedürfnisse von Studenten die für Wohnungskosten aufkommen müssen, gegenüber Studenten, die noch bei ihren Eltern leben.

Gerade der letzte Satz macht Sinn und ist scheinbar im Gesetz nicht übernommen worden


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oernie
1263 Messages

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10 Jahren  ago  

Auszug aus dem Gesetz: Bourse de mobilité: la bourse de mobilité est accessible à l’étudiant qui satisfait aux critères des articles 2 et 3 de la présente loi et qui est inscrit dans un programme d’enseignement en dehors des frontières nationales du pays de résidence du ménage dont il fait partie et qui apporte la preuve qu’il supporte les frais inhérents à une prise de location d’un logement. Le montant par année académique est fixé à deux mille euros.

der Studierende muss im Ausland (vom Wohnsitz aus gesehen) studieren und dort Miete zahlen.


Anonymous
Anonyme

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10 Jahren  ago  

Aha - Ausland, vom Wohnland aus gesehen. Das "Trierer" (oder saarländische,...) Grenzgängerkind von im Ländle arbeitendem und Steuern zahlendem Elternteil, der in Hamburg/München/Berlin... studiert, bekommt also kein Mobilitätsstipendium; er kann ja bequem in seinem Wohnland zwischen Uni und Heimatwohnsitz pendeln ?? Logisch


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oernie
1263 Messages

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10 Jahren  ago  

es sollte ja Geld gespart werden, wo lässt es sich einfacher sparen als bei den Grenzgängern? Da die wenigsten Grenzgänger wählen gehen ist es eine bequeme Lösung.


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Heiligkreuz1
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10 Jahren  ago  

LCGB hat auch bestätigt: Dies ist ein Fehler im Antragsformular, trotz allem ist das Gesetz vom 24. Juli 2014 bezüglich die Studienbeihilfen maßgebend.


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Jolo
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10 Jahren  ago  

Guten Abend, Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen: Ich arbeite in Luxemburg und kann mir vorstellen, berufsbegleitend zu studieren. Ich verdiene über dem sozialen Mindestlohn (ca. das 2-fache), wohne in Deutschland, und frage mich ob und wie ich gefördert werden könnte. Nach dem, was ich gelesen habe, sollte das Basisstipendium und die Unterstützung bei den Immatrikulationsgebühren in Betracht kommen. Wie seht ihr das? Vielen Dank schonmal.


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Hugo1
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10 Jahren  ago  

Die Unverschämtheiten nehmen kein Ende mehr. Ich verabschiede mich angeekelt aus diesem Forum.


Anonymous
Anonyme

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10 Jahren  ago  

@Hugo1: Und Tschüssi!

@Jolo: es gibt in D auch die preiswerte Möglichkeit, berufsbegleitend an der FernUni Hagen zu studieren. Reine Studienkosten bei einem BWL-Studium sind dort ca. 1000 Euro.


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Gerry1
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10 Jahren  ago  

Hallo

Ich habe noch eine Frage zu dem Thema. Um einen Antrag zu setllen muss man als Grenzgänger ja auch einen beleg beilegen, dass im Wohnsitzland (Deutschland) keine Studienbeihilfe geleistet wird (Bafög). Eine Bafög Bescheinigung become ich aber nicht wenn mein Kind nicht in der Deutschen Uni eingeschrieben ist...? Wer kann mir sagen wie ich eine solche Bescheinigung become... Gruss Gerry


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Fredde
363 Messages

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10 Jahren  ago  

Gerry1, einfach Auslandsbafög beantragen, entweder einen Zuwendungsbescheid bekommen In Lux einreichen und eventuell Differenzbetrag oder bei einer Ablehnung den vollen Betrag erhalten.

Das zuständige BAFÖG Amt fuer das Studienland findet man im Internet!

An Jolo: Förderung gibt es ganz klar nur bei einem Vollzeitstudium! sowohl in DE ALS auch in Lux.