Hallo Zusammen, Kurz vor der Implementierung von SEPA stellt sich mir die Frage, ob es noch immer notwendig ist, dass das luxemburgische Gehalt auch bei einer luxemburgischen Bank gutgeschrieben werden muss? Gibt es dazu ein Steuergesetz oder eine generelle Gesetzgrundlage, welche besagt, dass die Einkünfte aus Lux auch dort bei einer Bank eingehen müssen? Danke für die Antworten....
Die Antwort ist ein klares "Nein" und beruht auf irgendwelchen Märchen die Arbeitgeber oder besser deren entsprechende Abteilungen gerne verbreiten. Es gibt KEINERLEI rechtliche Basis dafür. Ich habe vor ein paar Jahren beim guichet.lu nachgefragt und die Antwort war entsprechend eindeutig.
Kannst aber gerne selber dort anrufen, Zitat Website: "Bei Fragen steht Ihnen unser Helpdesk von montags bis freitags von 8.00 bis 19.00 Uhr gerne unter der Nummer an: (+352) 247-82000 zur Verfügung ."
Gruss, Vera
Die Antwort meines Arbeitgebers ist folgende:
Dear XXX,
XYZ is a Luxembourgish employer and is only going to transfer salary payment to Luxembourgish bank accounts.
The salary payment policy is set up in relation with our current CWA in place saying that the payment of the monthly salary shall be accounted on the employees bank account on the 2nd last working day of each month (article 13.3. CWA).
This can only be guaranteed with the payment to a lux bank account
Best Regards
DAS würde ich mal beim Wirtschaftsministerium melden. Aber die Aussage bezieht sich auf eine INTERNE Richtlinie die mit der Gesetzgebung mit Sicherheit nicht einhergeht. Ausserdem darfst du gerne auf SEPA verweisen welches die eine Überweisung in Europa innerhalb von 1 Tag garantiert ... und um nichts anderes geht's in der internen Richtlinie: Sie GARANTIEREN dass das Gehalt dann ankommt¨. Unterschreibt doch beiderseitig eine Erklärung dass du auch bereit bist dass ein Tag später das Gehalt auf deinem Konto in D ist ... mal schauen wie sie reagieren... und nochmals: Es gibt keinerlei legalen Hintergrund
Ich kenne mich mit der Gesetzgebung in Luxembourg nicht wirklich gut aus und würde es ohne konkrete Belege vermeiden wollen von einem fehlenden legalen Hintergrund zu sprechen. Vielleicht gibt es den ja doch...... wobei sich mir schon die Frage stellt, wieso andere Arbeitgeber (reden wir hier auch von rein luxemburgischen Unternehmen?) Gehälter ins Ausland überweisen. Gibt es irgendwo eine Seite, die vielleicht die Vorschriften bzw. Gesetze wiedergibt, die anwendbar sind auf Gehälter, die im Ausland erzielt, aber ins Heimatland transferiert werden sollen? Danke!
Ok, Beispiel: "Es ist verboten auf der Autobahn bei Geschwindigkeiten höher als 130 km/h zu pupsen" .... sagt dein Arbeitgeber... und du sollst ihm jetzt das Gegenteil beweisen ???? Sorry, da liegt die Beweiskraft beim Unternehmen und zwar nicht mit einer INTERNEN Richtlinie sondern mit Verweis auf ein Luxemburger GESETZ ... und den gibt es nicht. Ruf beim guichet an, die werden bestätigen dass es keinen legalen Hintergrund gibt.