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SP95 steigt (geringfügig)
Forum / Steuern und Finanzen

Mal wieder Versteuerung 2014  

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11 Jahren  ago  

Kurze Frage in die Runde.

Wer steht denn jetzt eigentlich mit der Steuersituation Luxemburg schlechter da als vorher in Deutschland?

Nach meinen Daten hatte ich ja bereits vor langem geschrieben das die Masse der Rentner nach dem Wechsel wohl eher besser da stehen wird als vorher. Vor allem wenn man bedenkt das in Luxemburg im Jahresausgleich noch viele Dinge steuerlich absetzbar sind die es so in Deutschland nicht gibt.


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herbea
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11 Jahren  ago  

@horn: so einen Steuerkredit bekommt man auch als Gehaltsempfänger, der wurde aus Gründen der Steuergerechtigkeit an Stelle eines Abzugsbetrages, der durc die Steurverwaltung bei der Steurerklärung abgezogen wurde, vor ein paar Jahren eingeführt.

@info: Irrtum, da in D die Renten nicht zu 100% des Betrages der Besteuerung unterliegen, sondern ein Betrag abhängig davon, wann man in Rente geht und wie alt man dabei ist, steht man sich im Moment in D meist noch besser bei der Besteuerung.

Allerdings verschlechtert sich das Verhältnis von Jahr zu JAhr je mehr in D auch auf die Vollbesteuerung der Renten zugzgzangen wird. Da ist nur noch derjenige fein raus der weiterhin in L die Krankenkasse bezahlen darf......


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11 Jahren  ago  

Ach herba,

das ganze würde nur stimmen wenn der Eingangssteuersatz der gleiche wäre - ist der aber nicht!

Beispiel:

15000 Euro Jahresrente = In Deutschland liegt man über der Freigrenze und zahlt Steuern! Völlig egal welcher Jahrgang man ist.

15000 Euro Jahresrente = In Luxemburg liegt man unterhalb der Freigrenze und zahlt keine Steuern.

Hatte das aber auch schon mal als Richtwert rausgegeben - erst ab runden 2400Euro im Monat liegt man vor dem Jahresausgleich in Lxemburg schlechter. Und ich gehe mal davon aus das es mehr Leute gibt die weniger als 2400 Euro im Monat bekommen als die welche drüber legen.


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11 Jahren  ago  

@info: das kann ich noch nicht sagen, ob ich mich besser oder schlechter stelle. Ich liege genau in dem von Dir genannten Rahmen. Da das alles immer noch böhmische Dörfer für mich sind, warte ich jetzt ab. Wir werden jetzt demnächst unsere Steuererklärung 2013 in Deutschland machen, wenn dann alle fehlenden Daten vorliegen und dann wird meine Frau beim Finanzamt Trier mal fragen, wie das nun künftig ist mit Erklärung Deutschland und Luxemburg.

Mir hat jemand gesagt, in Lux. braucht man nur eine Erklärung zu machen, wenn man nun als Rentner immer noch die Steuerklasse 2 hat und da müsste man auch die Einkünfte aus Deutschland mit angeben - wohl auch das Gehalt des Partners und sofern man noch anderweitige Einkünfte hat. und sollte dann angeben, dass diese Einkünfte bereits in Deutschland versteuert wurden.

Da ich aber Steuerklasse 1 a habe, bräuchte ich das nicht, sondern könnte diese machen.

Ob das nun alles stimmt - ich werde mit dem ganzen echt noch irre - werden wir den Finanzbeamter hier fragen, was nun zu tun ist, ob oder ob nicht!


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11 Jahren  ago  

Hallo horn,

ich frage jetzt mal ganz einfach - du zahlst in Deutschland deine KV Beiträge, jetzt geh mal in den Steuerrechner und tippe deine Rente ein, dann tippst du deine Rente nochmals ein, aber nach dem du den KV von Deutschland abgezogen hast - fällt dir auf das dein Steuerbeitrag von Luxemburg gerade deutlich gefallen ist?


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11 Jahren  ago  

Hallo Info

ja ich zahle brav meine KK-Beiträge in Deutschland auf meine Lux. Rente, macht im Monat um die EUR 240,-- EUR. Aber ich habe einfach Horror davor, dass wenn man das Gehalt des Partners nun auch wieder in Lux. angeben muss, dass die mir hinterher kommen, ich müsste in Lux. so und soviel Steuern zurückzahlen. Das haben wir 2008 alles hinter uns, als alles auf einmal zurückliegend nachbesteuert werden musste. Jetzt bekommen wir eigentlich immer etwas aus Deutschland zurück, da meine Frau ziemlich viel Steuern zahlt, da sie auch mehr verdient als ich Rente bekomme.

Und von daher habe ich Horror eine Erklärung in Lux. abzugeben, weil ich wie gesagt Angst davor habe, Steuern zurückzahlen zu müssen, obwohl wir schon eine Erklärung in Deutschland gemacht haben und von dort die letzten Jahre immer etwas zurückbekommen haben!


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11 Jahren  ago  

Hallo horn, Du bekommst Rentenbezüge aus Deutschland, das ergibt sich halt aus deinen Angaben zur KV in Deutschland, damit ist der Drops eh gelutscht.

Du muss eine Erklärung in Luxemburg machen da du Einkommen ausserhalb von Luxemburg hast, das ist leider nunmal im Gesetz so verankert.

Seit diesem Jahr ist die Datenbankanbindung zwischen Luxemburg und Deutschland aktiviert und über das sg kleine Amtshilfeersuchen werden die Steuerdaten sowieso zwischen beiden Länder ausgetauscht. Das dumme daran, wenn das Finanzamt aus Luxemburg sich meldet ist deine Frist um etwas abzusetzen vorbei. Eine Nachzahlung ist praktisch die logische Konsequenz.


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Juergen1964
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11 Jahren  ago  

Und was passiert wenn man nur Wartegeld ( Inv.- Rente fasst gleich Gestellt) aus Luxemburg erhält?


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11 Jahren  ago  

Hallo Juergen,

deine Frage ist sehr dünn formuliert, aber ich denke du beziehst dich auf das was horn und ich drüber geschrieben haben.

Erklärung für das FA Luxemburg:

Man kann eine machen wenn man nur Einkommen aus Luxemburg bezieht. Man muss eine machen wenn es Einkommen ausserhalb von Luxemburg gab.

Mit dieser kann/muss Regel kann jeder für sich selbst prüfen ob er ein muss oder ein kann Kanidat ist


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11 Jahren  ago  

Hallo Info, das hat mir ein Bekannter aber anders erklärt und der arbeitet beim Finanzamt.

Er hat gesagt in unserem Falle müssten wir keine Erklärung in Lux. abgeben, da wir bereits in Deutschland eine Erklärung machen und man könnte ja auch eine getrennte Veranlagung machen. Mit anderen Worten, was geht Lux. den Verdienst meiner Frau aus Deutschland an? Das interessiert die doch nur, wenn ich Steuerklasse 2 haben möchte um so monatlich Steuern zu sparen.

Und auf meine dt. Rente zahle ich doch auch Steuern in Deutschland.

Bin zwar ein Mann und nicht blond, aber ich kapier das alles trotzdem nicht. Ist mir echt zu hoch!


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11 Jahren  ago  

Oh Herr was soll ich dazu sagen? (ein Stoßgebet)

1. Dein Bekannter sollte zunächst mal in seine Dienstanweisung schauen und danach nie wieder den Mund aufmachen. Ersatzweise kann er sich bei seinen Kollegen aus dem Steuerkreis "DBA Frankreich/Deutschland & DBA Luxemburg/Deutschland" Rat einholen.

2. Ein Blick auf Guichet ins Kapitel "Eine gesetzliche Rente/Pension versteuern" sollte doch helfen und ist jetzt wirklich leicht zu finden.

Da steht ganz klar das Wort MÜSSEN: "Nicht gebietsansässige Steuerpflichtige, die die Voraussetzungen für die Steuerpflicht erfüllen, müssen jedes Jahr eine Einkommensteuererklärung abgeben."

" http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/impots-taxes/pension-rente/perception-pension/identifier-declarer-pension-legale/index.html"

Die Erklärung liegt übrigens in dem sg Wort der Steuergerechtigkeit.

Beispiel, alle Rentner haben die gleichen Rentenansprüche:

Rentner A bezieht 50% seiner Rente aus Luxemburg und 50% aus Deutschland, da er in beiden Länder unter dem Steuerfreibetrag liegt zahlt er keine Steuer.

Rentner B bezieht 100% seiner Rente aus Luxemburg und muss Steuern zahlen nach dem luxemburger Steuertarif.

Rentner C bezieht 100% seiner Rente aus Deutschland und muss Steuern zahlen nach dem deutschen Steuertarif.

Das geht so natürlich nicht, damit Steuergerechtigkeit herbei geführt werden muss ist die Rente aus dem jeweiligen Ausland dem sg Progressionsvorbehalt zu unterwerfen. Damit ist für Rentner A der deutsche Rentenanteil nach dem Steuertraif von Rentner B zu versteuern und der luxemburgische Anteil muss nach dem Tarif von Rentner C versteuert werden.


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11 Jahren  ago  

Hallo Horn verstehe das auch alles nicht.

@info: Dass man evtl. seine in Deutschland erhaltene Rente evtl. in Lux. angeben muss wegen Progression, das leuchtet mir ja irgendwo noch ein, aber das plötzlich das Geld des Ehepartners, der aber auch so rein Garnichts mit Lux. am Hut hat, mit angegeben werden soll - das kannst Du mir noch gefühlte 100 mal erklären, ich verstehe es trotzdem nicht.

Und es kann mir bis jetzt auch keiner so erklären, dass ich es verstehen werde.

Fakt ist für mich: Ich mache weiterhin meine Einkommensteuererklärung in Deutschland und wenn wir diese vom letzten Jahr vorbei bringen, werden wir das vor Ort einmal mit dem dt. Finanzbeamten klären und dann sehe ich weiter.

Bis wir die von diesem Jahr machen müssen, das dauert ja noch ein Weilchen!


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herbea
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11 Jahren  ago  

So wie ich es verstanden habe, ist horn in der Steuerklasse 1a. Er ist verheiratet. Das ist die Situation , in der weniger las 50% des Haushalts aus Luxemburg kommen. Um eine SteuererklÄrung in dem Fall in Lux machen zu können müssen von dem der in Lux ein Einkommen bezieht wenigstens 90% des Welteinkommens in Lux verdient werden. Die gesetzliche Rente unterliegt dem Quellensteuerabzug. Wenn jetzt keine anderen Einkünfte aus Lux dazukommen besteht erst ab 100.000€ oder wenn 2 Einkommen in Lux. erzielt werden, die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung. Es kann aber dann auch nichts zurückverlangt werden... ansonsten gibt es nur eine gemeinsame Vernalagung von ehegatten, bei der alle Einkünfte von beiden angegeben werden müssen.


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11 Jahren  ago  

Allergutester Feuerstein,

das mit dem Ehepartner muss man dann machen wenn man eine gemeinsame Veranlagung macht. Gemeinsam bedeutet nunmal das die Daten von zwei Personen zusammen gelegt werden und dann kann man nicht einfach die Hälfte weg lassen.

Das sollte doch bei dir jetzt nicht wirklich zu einem Verständnisproblem führen.

Und für herba,

da uns horn geschildert hat das er in Deutschland Krankenversicherungsbeiträge zahlen muss gibt es zwangsweise eine Rente aus Deutschland. Dieser Betrag aus Deutschland muss zum Progressionsvorbehalt auf die Rente in Luxemburg angewendet werden - auch das sollte eigentlich jedem klar sein was das bedeutet


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toka
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11 Jahren  ago  

Hallo info, ich habe dir eine PN geschrieben.