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Forum / Steuern und Finanzen

Mal wieder Versteuerung 2014  

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herbea
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11 Jahren  ago  

Hallo 11111972,

Steuerklasse 1a als Witwe ist richtig, in Klasse 2 kommen nur verheiratete Personen. Die 1a ist schon ein Zugeständnis, da normalerweise nach 3 JAhren eine Klassifizierung in der "aktuellen Situation" erfolgt, also nicht verheiratet. Als Witwe bleibt man aber in der 1a. LG herbea


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11111972
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11 Jahren  ago  

Danke für eure Antworten,

@feuerstein: den link habe ich versucht, entweder gibt es die seite nicht mehr oder sie ist derzeit nicht erreichbar. ich versuche es aber wieder 😉

@herbea: das mit dem Steuersys in habe ich bisher noch nicht wirklich erkundet, darum musste ich mich bisher nicht wirklich kümmern. Aber es ist gut zu wissen 🙂

LG


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11 Jahren  ago  

Habe mich auch vertippt. Versuche es mal hier: https://saturn.etat.lu/cobar/index.jsp


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11111972
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11 Jahren  ago  

Danke, jetzt hats geklappt. 😉 Und du hast recht, Steuern derzeit 0,000€. Bin ja mal gespannt,ob das auch so bleibt....


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11 Jahren  ago  

Muss das Thema noch einmal hervorkramen. Kann mir jemand die Frage beantworten, ob es stimmt, dass man automatisch als ehemaliger Grenzgänger - jetzt Invalidenrentner seitens D und Lux. - einen Pauschbetrag in Höhe von EUR 300,-- von der Bruttorente abgezogen bekommt und auf den Betrag der dann übrig bleibt, ab 2014 die Steuern auf diese Rente zahlt?

Ich habe irgendwo gelesen, dass man diesen Pauschbetrag abziehen darf? Ich finde aber nicht mehr, wo das war und wenn das stimmt, macht das das Steueramt oder die Rentenkasse automatisch oder geht das dann nur über einen Lohnsteuerjahresausgleich?

Vielen Dank für immer für hilfreiche Hinweise!


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info
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11 Jahren  ago  

Hallo Horn,

nach deiner Beschreibung gehe ich davon aus das du an einer Erklärung eh nicht vorbei kommst da bei dir bestimmt Gesundheitskosten anfallen werden.

http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/impots-taxes/exercice-activite-independant/allegement-fiscal/beneficier-abattements/index.html

Für alle anderen - Tipp von mir, ab 2014 schön brav alle Belege sammeln und die Fahrtkosten mitschreiben. Btw, die deutschen KV Beiträge sollten als Sozialversicherungskosten auch absetzbar sein.


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11 Jahren  ago  

Hallo Info, nein, ich denke ich mache keine Steuererklärung in Lux., mir geht es hier wie ein paar anderen, wir machen unsere Erklärung bereits in Deutschland und wenn ich das alles, was ich bisher gelesen habe, richtig verstanden habe, müsste ich ja wenn ich eine Erklärung in Lux. mache, wieder das Gehalt meiner Frau aus Deutschland mit angeben. Und das ist mir alles zu aufwändig, da wir ja wie gesagt schon eine Erklärung in Deutschland machen.

Ich hatte mal irgendwo etwas von diesem Pauschbetrag gehört. Ich bin mit meiner Rente knapp über der magischen Grenze. Aber ich warte jetzt einfach die nächste Zahlung ab, die steht ja nächste Woche an und dann sehe ich, was abgezogen wird.


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11 Jahren  ago  

Hallo horn,

den Pausch-Betrag kann man soweit es mir bekannt ist halt nur in einer Erklärung angeben. Daraus folgt vereinfacht gesagt das man die Steuerlast nur reduzieren kann durch die Abgabe einer Erklärung und wenn man schon mal daran ist mit der Erklärung braucht man sich auf die Pausch-Beträge ja nicht zu beschränken.

Die deutschen KV Beträge sollten nach meiner Ansicht schon deutlich was bringen, sofern auf die Rente überhaupt Steuern anfallen.

Bitte aber IMMER beachten das eine Erklärung gesetzlich vorgeschrieben ist sofern zB auch Deutschland eine Rente zahlt.


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11 Jahren  ago  

Hallo Info, auch auf die Gefahr hin, dass ich Dich nerve, aber warum muss ich denn auch in Lux. noch eine Steuererklärung machen, wenn ich die bereits in Deutschland mache. Ich gebe doch in dieser Erklärung ordnungsgemäß bisher sowohl meine deutsche als auch meine Lux. Rente an und muss hierauf in Deutschland Steuern entweder nachzahlen oder bekomme Geld zurück.

Und jetzt ab Januar zahle ich nun Steuern in Lux., wenn der Steuerrechner auf der guichet.lu richtig funktioniert, wohl so um die EUR 100,--; warum muss/sollte ich dann in Lux. noch eine Erklärung machen? Ich verstehe es einfach nicht, denn meine dt. Rente werde ich doch weiterhin bei meiner dt. Steuererklärung angeben.


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11 Jahren  ago  

Hallo horn,

keiner der sachliche Fragen stellt nervt :-).

Eine Steuererklärung muss per Gesetz jeder in Luxemburg abgeben sofern er ausserhalb von Luxemburg weiteres Einkommen erzielt. Im Falle eines Rentner bedeutet das vereinfacht - wer aus beiden Länder (LU & D) eine Rente bezieht ist verpflichtet eine Erklärung in Luxemburg zu machen.

Siehe dazu den Auszug (Punkt 1 ist muss und Punkt 2 kann)

Dennoch muss/kann der gebietsansässige sowie der nicht gebietsansässige Renten-/Pensionsempfänger, der in Luxemburg eine Steuererklärung abgeben muss, entsprechend seiner Situation:

als gebietsansässiger bzw. nicht gebietsansässiger Steuerpflichtiger die von den zuständigen (luxemburgischen oder ausländischen) Renten-/Pensionskassen ausgezahlten Renten/Pensionen in seiner Steuererklärung angeben;

als gebietsansässiger bzw. nicht gebietsansässiger Steuerpflichtiger einen Lohnsteuerjahresausgleich für die Einkünfte aus Renten und Pensionen beantragen.

http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/impots-taxes/pension-rente/perception-pension/identifier-declarer-pension-legale/index.html

Zurück zu deiner Pauschbetrag-Frage: Felder 844/849 (Zeile B): Werbungskosten (Mindestpauschbetrag oder Werbungskosten). Dem Steuerpflichtigen steht ein Werbungskostenpauschbetrag von 300 Euro pro Jahr für alle von ihm im Laufe des Jahres bezogenen Renten oder Pensionen (Zeile A, B und C zusammen) zu. Bei Zusammenveranlagung kann jeder Ehe- oder eingetragene Lebenspartner, der eine Rente/Pension bezieht, diese Pauschale beanspruchen;

Ein kleiner Hinweis noch; auf Guichet ist noch die aktuelle Rechtslage 2013 und NICHT die neue ab 2014!


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11 Jahren  ago  

Danke Info wie immer für Deine hilfreichen Tipps. Das ist mir neu und ich wusste das nicht, dachte wenn man in Deutschland eine macht, dann war es das. So habe ich das auch immer gehandhabt, als ich noch in Lux. gearbeitet habe und ich wurde auch seitens Lux. nie aufgefordert eine zu machen.

Bis die erste ansteht, das dauert ja noch ein wenig, dann wird auch auf guichet die neue Rechtslage vorhanden sein. Wenn dem dann tatsächlich so ist, dann werde ich das alles an die Gewerkschaft geben und dann sollen die die Erklärung für mich machen, wenn ich dann letztendlich muss. Aber seitens Deutschland bekomme ich für meine 15 Jahre eh nur einen lächerlichen Betrag; wenn ich davon alleine leben müsste, dann könnte ich mir den Strick holen!


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11 Jahren  ago  

Hallo info und an alle anderen, die es betrifft oder interessiert: Habe jetzt heute meine Rente für Januar erhalten und die Steuer wurde schon mal richtig berechnet.

Jetzt noch eine kurze Frage: Ich bekam zusätzlich auf meine Nettorente EUR 25,-- dazu. Wenn ich das hier oder auf guichet richtig verstanden habe, ist das so eine Art Steuerkredit. Kannst Du mir das noch kurz erklären (weil ja bald Weihnachten ist und ich es nicht verstehe). Wofür ist das? Und ist das jetzt einmalig oder kommt das monatlich?

Vielen Dank und schon mal vorab allen ein Frohes Weihnachtsfest und einen gesunden Rutsch in 2014!


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Anonyme

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11 Jahren  ago  

Guten Morgen

die gleiche Frage hätte ich auch bzw. hat das auch etwas mit dem Kinderbonus zu tun? Wir erhalten ja halbjährlich den Ausgleich zu Deutschland inkl. Kinderbonus.

Habe natürlich jetzt Horror davor, dass wir den auch nicht mehr erhalten, denn das legen wir für eine spätere Ausbildung unseres Kindes zurück. Wäre also dankbar, wenn uns hier jemand aufklären könnte; auf den gängigen Seiten kann ich hierüber nichts finden.

Danke und allen ein schönes Weihnachtsfest!


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Juergen1964
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11 Jahren  ago  

Hallo @feuerstein,

schau mal hier http://www.wonnebauer.de/cms/index.php?id=308

Seit dem Jahr 2008 wird pro Kind außerdem ein Kinderbonus von jährlich 922,50 Euro gezahlt.

Anspruchsberechtigt ist jeder, der auch Anspruch auf Kindergeld hat. Eine gesonderte Beantragung ist hierfür nicht notwendig. Diese erfolgt automatisch mit dem Antrag auf Ausstellung einer Lohnsteuerkarte.

Zuständig für die Auszahlung des Kindesbonus ist die Familienkasse. Die Berechnung erfolgt seit dem Jahr 2009 monatlich.

Die Auszahlung erfolgt mit dem Kindergeld monatlich. Wer Differenzkindergeld erhält, bekommt halbjährlich den Kinderbonus mit dem Kindergeld zusammen überwiesen.

Eine Abrechnung erfolgt per Bescheid der Familienkasse.

Da du eine Luxemburgersteuerkarte hast erhälst du das Geld weiter hin.


Anonymous
Anonyme

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11 Jahren  ago  

Hallo Jürgen, das was Du schreibst, ist richtig und weiß ich auch, aber es beantwortet ja nicht meine gestellte Frage.

Den Kinderbonus erhalten wir ja bereits, da wir auch KG bekommen.

Ich möchte aber wissen, ob dieser Steuerbonus oder wie auch immer sich das nennt, den wir jetzt ab Januar auf unsere Rente bekommen irgendwie damit in Zusammenhang steht oder hat das gar nichts mit den Kindern zu tun? Wird es wenn ja, mit dem Kinderbonus verrechnet und wofür ist er überhaupt. Als ich noch berufstätig war, gab es das noch nicht.

Daher unsere Frage: Wofür bekommt man die EUR 25,--/Monat und wird er letztendlich mit dem Kinderbonus verrechnet? Ich kann hierüber nichts auf guichet finden!

Vielen Dank im voraus für hilfreiche Antworten!