logo site
icon recherche
Forum / Steuern und Finanzen

Mal wieder Versteuerung 2014  

Profilbild von
info
3701 Messages

Offline

11 Jahren  ago  

Hallo HOPPSY,

wie kommst du auf den Trichter das die Verständigungsvereinbarung DBA sei nicht ratifiziert?

Schau mal auf die Seite vom Bundesministerum der Finanzen - nur mal so um auf den aktuellen Stand zu kommen und um zu verhindern das sich Falschauskünfte weiter verbreiten.

Dann mal oben schauen - es geht nicht um Lohn, sondern um die Rente.

Noch eine Antwort für feuerstein - ich habe leider keinen Steuerrechner gefunden der das kommende Jahr abbildet - ich denke das liegt wohl daran das es nur Rechner für die aktuelle Rechtslage gibt.


Profilbild von
HOPPSY
36 Messages

Offline

11 Jahren  ago  

Natürlich geht es um die Rente aus dem Quellenstaat Luxemburg. Auf der Seite vom Bundesministerum der Finanzen steht immer noch dasselbe wie vergangenes Jahr, was das DBA angeht. Papier ist geduldig. Es hätte ja schon 2013 in Kraft treten sollen und wurde auch so auf der Internetseite des Trierer Finanzamtes angekündigt und kurz darauf schnell wieder gelöscht. Grund dafür soll gewesen sein, dass dieses Abkommen noch nicht ratifiziert sei. Ich habe bisher noch niemanden gefunden der mir das Gegenteil belegen konnte und im luxemburgischen Finanzamt erfährt man auch nichts???? Komisch ist nur dass D bisher auf diese Steuereinnahmen quasi verzichtet hat.


Anonymous
Anonyme

Offline

11 Jahren  ago  

Bei mir hat das dt. Finanzamt auf nichts verzichtet, ich mache die Steuererklärung gem. mit meiner Frau und musste immer schon meine Rente in Deutschland versteuern (also auch die Lux.)

@info: Danke für Deine Mühe, zum gleichen Resultat kam ich auch; ich habe mich auch blöd gesucht und nur die gängigen gefunden. Die Gewerkschaft hat zu mir gesagt, ich solle abwarten, bis mich die Lux. Rentenkasse informiert und dann auffordert, eine Steuerkarte zu besorgen. Werde jetzt aber schon einmal beim Steueramt in Lux. anrufen und fragen, ob ich diese jetzt schon bei Ihnen für 2014 beantragen kann!


Profilbild von
info
3701 Messages

Offline

11 Jahren  ago  

ich sag es mal mit copy und paste:

Es ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und damit gültig: link unten folgen _______________________________________________________________________________________

Mit der wei­te­ren Nut­zung des Bun­des­ge­setz­blatt on­line er­kennt der Nut­zer an, dass er von die­sen Nut­zungs­be­din­gun­gen Kennt­nis ge­nom­men hat. Die elek­tro­ni­sche Ver­si­on des Bun­des­ge­setz­blat­tes ge­nießt ge­ne­rell Da­ten­bank­schutz nach §§ 87a ff UrhG. Dies be­zieht sich auch auf die ein­zel­ne Aus­gabe des Bun­des­ge­setz­blat­tes, die des­halb nicht ohne Zu­stim­mung des Ver­la­ges au­ßer­halb der ge­setz­lich­en Vor­schrif­ten ge­nutzt wer­den darf. Ei­ne un­ver­än­der­te Wei­ter­ver­wen­dung ent­nom­men­er pdf-Da­tei­en im Ori­gi­nal, die über den pri­va­ten Ge­brauch hi­naus­geht, ist da­her nicht statt­haft.

http://www.bgbl.de/Xaver/text.xav?bk=Bundesanzeiger_BGBl&start=%2F%2F*[%40attr_id%3D%27bgbl212038.pdf%27]&wc=1&skin=WC#__Bundesanzeiger_BGBl__%2F%2F*[%40attr_id%3D%27bgbl212038.pdf%27]__1379683525997


Anonymous
Anonyme

Offline

11 Jahren  ago  

Ich habe die Tage mit der Gewerkschaft in Lux. telefoniert und die haben mir folgendes mitgeteilt: Angeblich benötigt man nun als Rentner keine Steuerkarte; die Renten würden ab 2014 Quellenbesteuert und nach der derzeitig gültigen Steuertabelle besteuert und dann ausgezahlt. Angeblich sollen alle Rentner angeschrieben werden.

Nun meine Frage: Was heißt das ganze jetzt für mich in Zahlen? Gebe ich im Rechner vom Steueramt Lux. meine Rente an und was dann dabei herauskommt, wird mir monatlich abgezogen? Und zahle ich dann nur auf die Lux. Rente in Lux. die Steuern oder muss ich die deutsche auch noch mit angeben?

Ich bin wie immer dankbar für jede hilfreiche Antwort - ich werde noch völlig irre mit dem ganzen Sch....


Profilbild von
info
3701 Messages

Offline

11 Jahren  ago  

Leider werden wohl 99,9% aller Rentner eine Steuerkarte zwingend benötigen da sie Renten aus Deutschland und Luxemburg beziehen. Für beide Länder muss man halt die Rente aus dem anderen Land angeben wegen dem sg Progressionsvorbehalt.

99.9% ist übrigens mein Bauchgefühl und nicht irgendwie mit Zahlen belegt.


Anonymous
Anonyme

Offline

11 Jahren  ago  

Ich verstehe nur Bahnhof - was heißt das denn jetzt wieder. Wieso muss die deutsche Rente auch mit angegeben werden; muss dann auch das Gehalt des in Deutschland arbeitenden angegeben werden.

Ich werde auch noch irre!!!!!!!!


Profilbild von
info
3701 Messages

Offline

11 Jahren  ago  

Sofern man verheiratet ist muss man das natürlich angeben, das war aber schon immer so zB beim Gehalt.

Im übrigen gibt es hier auf der page einen Artikel wo man Hilfe zum Thema Rente bekommen kann. http://de.wikipedia.org/wiki/Progressionsvorbehalt

Der sg Progressionsvorbehalt sollte doch eigentlich jedem ein Begriff sein, für alle anderen der link.

http://de.wikipedia.org/wiki/Progressionsvorbehalt


Anonymous
Anonyme

Offline

11 Jahren  ago  

Hallo Info

natürlich sagt mir Progressionsvorbehalt etwas; aber doch nur in Deutschland. Ich habe als in noch berufstätig war meine Steuererklärung in Deutschland mit meiner Frau gemacht, da habe ich natürlich mein Gehalt aus Lux. in der dt. Steuererklärung angegeben.

Aber es kann doch jetzt nicht sein, dass ich das alles in Lux. mit angegeben muss und ich dann warten muss, ob ich 5 Jahre später durch eine Steuererklärung vielleicht Geld aus Lux. zurückerhalte. Denn was hat das Gehalt meiner Frau mit meiner Lux. Steuer zu tun? Dann bleibt mir monatlich doch nichts übrig, da meine Frau recht gut in Deutschland verdient; ist aber in Steuerklasse 4 und hat somit schon recht hohe Abzüge!

Und vor allem, die Gewerkschaften erzählen doch etwas ganz anderes; lediglich die Lux. Rente würde nun ab 2014 in Lux. besteuert und man müsste sich sonst um nichts kümmern!


Anonymous
Anonyme

Offline

11 Jahren  ago  

Nachtrag: Denn es gibt doch genügend Ehen, die getrennte Veranlagung machen; da gibt man doch auch nichts von dem Einkommen des anderen mit an!


Profilbild von
info
3701 Messages

Offline

11 Jahren  ago  

Ich gehe davon aus das du nie in Luxemburg eine Erklärung abgegeben hast, ansonsten wäre dir klar das du die Einkünfte der Frau natürlich in Luxemburg auch angeben musst.

Natürlich kann man als Rentner auf eine Erklärung in Luxemburg verzichten, aber dann gibt es auch nix raus vom Finanzamt. Besonders im Bereich Gesundheitskosten können ja viele Rentner Belastungen geltend machen.


Anonymous
Anonyme

Offline

11 Jahren  ago  

Nein habe ich auch nie, da es immer geheißen hat, wenn man eine in Deutschland macht, muss man keine mehr in Lux. machen.

Daran habe ich mich immer gehalten!


Profilbild von member_10_year
Jumbo
SLS | D | 696 Messages

Offline

11 Jahren  ago  

Hallo... das ist ja reiner Wahnsinn pur er sich hier abgehalten wird. Macht euch nicht verrückt. Es kommt doch alles anders. Heisst also nur abwarten. Also wenn meine lux. Rente in Lux versteuert wird....dann müsste es auch möglich sein ..später eine Steuerklärung in Lux zu machen mit den Einnahmen des Gesamthaushaltes ( inkl. Ehefrau).

d.h. wir werden wieder zu Grenzgängern wie zu Zeiten als wir arbeiteten. Steuererklärung in D und in Lux. Nur die Krankenkassenbeiträge auf die luxemburgische Rente sind in D zu entrichten.( wie vor genannt)

Da soll sich einer auskennen und zurechtfinden. Man(n) wird schliesslich älter.....und alles wird komplizierter.


Anonymous
Anonyme

Offline

11 Jahren  ago  

Wollte nur kurz mitteilen, dass ich und einige andere, die ich kenne, Post von der Lux. Steuerverwaltung erhalten haben. Hierin enthalten ist ein Formular, welches man zurücksenden soll, sofern die gemachten Angaben auf dem Formular nicht korrekt sind.

D.h. es ist jetzt offiziell, dass die Besteuerung der Lux. Renten für in Deutschland lebende ehemalige Grenzgänger ab 2014 von statten geht!

Also nichts mit abwarten, es ist wie Info schreibt, es ist alles unterschrieben und jeder wird dann wohl auch angeschrieben. Jetzt bleibt bloß abzuwarten, ob es auch nach der jetzigen Steuertabelle geht oder ob wir da noch mehr abgezogen bekommen.

Meine KK in Deutschland hat mir im übrigen mitgeteilt, dass die Besteuerung nichts mit der KK Regelung zu tun hat, d.h. die Beiträge auf die Lux. Rente sind weiterhin in Deutschland zu entrichten!


Profilbild von
info
3701 Messages

Offline

11 Jahren  ago  

Nur damit noch eine wichtige Sache mitgeteilt wird, Deutschland hat bei der EU massiv Druck gemacht das die Renten in dem Land versteuert werden müssen wo sie ausbezahlt werden.

Erklärung ist einfach -> zig Tausende deutsche Rentner leben im Ausland weil da das Wetter besser ist oder die Lebenshaltungskosten günstiger sind. Von denen wollte Deutschland Steuern haben, aber um das Zusatzgeschäft der Krankenversicherung soll sich bitte das Aufenthaltsland kümmern. So verlieren deutsche Rentner auf der einen Seite eine halbwegs funktionierende gesetzliche Krankenversicherung die bezahlbar ist und bleiben auf der anderen Seite jedoch eine willige Steuereinnahmequelle.

Jetzt klar woher der Wind weht? Was jucken da die paar Exgrenzgänger von Luxemburg!