logo site
icon recherche
Forum / Steuern und Finanzen

Luxemburg-Pendler müssen bald mehr Steuern zahlen  

Profilbild von
mimsafreddi1
985 Messages

Offline

8 Jahren  ago  

@ Luxi83 und Info zu Eurer Information: "Es liegt hier wohl bei manchen ein Missverständnis vor:

Um zukünftig weiterhin die Steuerklasse 2 in Luxemburg zu behalten muss man nicht 90% des Familieneinkommens verdienen - sondern man muss weiterhin +50% verdienen, jedoch mindestens 90% davon durch Arbeitslohn in Luxemburg."

Wenn ich Eure Information richtig verstehe, läuft das in den allermeisten Fällen dann nur auf eine "Offenlegung" des Gehalt des Partners in D hinaus. Dieses bleib dem L Finanzamt bislang verborgen und konnte bislang nicht bei der Berechnung des Steuersatzes hinzugezogen werden (darin lag auch eine Schlechterbehandlung der Luxemburger, da dem L Finanzamt beide Gehälter bekannt waren. Die Luxemburger werden jetzt gleichbehandelt). Im Ergebnis werden die meisten verheirateten in Klasse 2 bleiben und vermutlich in einen höheren Steuersatz rutschen. Richtig???


Profilbild von
info
3730 Messages

Offline

8 Jahren  ago  

Naja, eines möchte ich hier noch klar machen.

Es gibt eine Gruppe für die wird es ein bitteres Erwachen geben. Wer bisher die Steuerklasse 2 hatte, aber weniger als 50% vom Haushaltseinkommen in Luxemburg erziehlt hat war in der falschen Steuerklasse. Das muss der Steuerpflichtige selbstständig dem Finanzamt mitteilen, wurde das nicht gemacht dann ist eine Strafe fällig.

Ich habe mir vom Finanzbeamten (Mitglied im Steuerregelkreis De Lu) das gestern mal erklären lassen.

Die Strategie der Finanzämter ist denkbar einfach gestrickt um die "schwarzen Schafe" zu filtern. Wer nicht freiwillig Auskunft über die Einkommen in Deutschland gibt fällt in die Steuerklasse 1. Alle die in der 1 dauerhaft landen machen sich verdächtig da ja niemand freiwillig zuviel Steuern zahlen will. Damit ist der erste Datensatz erstellt der mit den Finanzämter in Deutschland abgeglichen wird. Wer dabei auffällt darf sich aus Luxemburg (ähnlich wie Deutschland) auf eine viele Jahre rückwirkende Neuberechnung der Steuern einstellen.

ps - übrigens sind auch die Grenzgänger reif die selbst in Deutschland sonstige Einnahmen hatten die sie dem Finanzamt in Luxemburg verheimlicht haben.

Also immer schön daran denken, die Daten die in Zukunft dem Finanzamt in Luxemburg geschickt werden sind nicht nur für die Zukunft gedacht. Nein, diese Daten werden auch für einen Rückblick benutzt um zu prüfen ob in der Vergangenheit die Sg "Mitwirkungspflich des Steuerzahlers" erfolgt war.


Profilbild von
grenzerfahrung
77 Messages

Offline

8 Jahren  ago  

was bisher auch noch wenig diskutiert wird in diesem Zusammenhang:

wer bisher nicht die Gleichstellung mit Ansässigen beantragen konnte weil das Haushaltseinkommen nicht >90% aus Luxembourg stammte wird dies nun tun können, das mildert zumindest die Höherbelastung etwas ab.


Profilbild von
info
3730 Messages

Offline

8 Jahren  ago  

@grenzerfahrung

Bitte nichts durcheinander bringen >90% vom Einkommen des Grenzgänger müssen aus Luxemburg kommen und dieser Anteil muss >50% vom Haushaltseinkommen liegen.

Da ändert sich übrigens absolut nix.


Profilbild von
Toleranter
237 Messages

Offline

8 Jahren  ago  

@Info: Stimme dir zu, bitte aber darum, keine Panikmache mit gehobenem Zeigefinger für die Vergangenheit zu schüren. Gerade das von dir angesprochene Thema der "sonstigen Einnahmen" in DE war und ist bis heute nicht geklärt. Selbst steuerlux.de kann in diesem Thema keine abschliessende Antwort geben - hier stehen "Auslegung Lux vs Auslegung De" ... Warum ? Deutsche Kapitaleinkünfte unterliegen der Quellensteuer + Ki + Soli. In Lux verhält es sich durch die 10 % Abgeltungsquellensteuer anders: (Original-Auszug guichet.lu): "Falls diese Zinsen durch das Privatvermögen des Empfängers generiert wurden, hat dieser Quellensteuerabzug Abgeltungswirkung. Dies bedeutet, dass mit diesem Abzug von 10 % alle Steuern auf die Erträge abgegolten sind. Der Empfänger muss sie somit bei seiner Steuererklärung nicht mehr melden." Daher: Mit welcher Begründung sollten daher bei Gleichstellung die deutschen Zinserträge somit angegeben werden müssen? (Willkür aussen vor) Thema Mieteinkünfte: Ebenfalls nicht geklärt: Wenn diese angegeben werden müssen: Brutto ? Brutto nach Werbungskosten ? Brutto nach Abschreibung ? Was geschieht, wenn gar ein negativer Ertrag in DE generiert wurde ?

In meinen Augen ist vieles, wie bereits geschrieben, noch nicht geklärt. Eins steht aber fest: Es wird Auswirkungen haben ...

@grenzerfahrung: deine Aussage kann ich leider nicht nachvollziehen - bitte konkretisieren


Profilbild von
Toleranter
237 Messages

Offline

8 Jahren  ago  

ups, zu spät, Info war schneller und hat Recht


Profilbild von
Toleranter
237 Messages

Offline

8 Jahren  ago  

Auf der Seite von steuerlux.de öffentlich nachzulesen: (Sollte der Auszug von steuerlux.de nicht erlaubt sein, bitte um Rückinfo, dann lösche ich es aus dem Forum)

Deutsche Kapitaleinkünfte in lux. Steuererklärung angeben? Müssen Kapitaleinkünfte aus Deutschland nun in der luxemburger Steuererklärung angegeben werden? In dem neuen Steuerformular auf der Seite 9 wurde für das Jahr 2009 eine neue Zeile eingefügt. Grenzgänger sollen hier ihre Kapitaleinkünfte eintragen.

Welche Bedeutung hat dies?

Nach Artikel 157ter können Grenzgänger wie Ansässige steuerlich behandelt werden, wenn sie mindestens 90 Prozent ihrer Einkünfte in Luxemburg erzielen. Um diese Grenze berechnen zu können, müssen Grenzgänger nun auch Kapitaleinkünfte in Luxemburg angeben? Nein. Denn entscheidend für die 90-Prozent-Grenze sind nur die beruflichen Einkünfte. Also nicht Kapitaleinkünfte und Vermietungseinkünfte.

Für die Bemessung des globalen Steuersatzes werden die Kapitaleinkünfte ebenfalls nicht hinzugezogen, da auch bei Ansässigen eine Berücksichtigung aufgrund der Abgeltungssteuer nicht erfolgt.

Die Seite 9 braucht also nicht ausgefüllt zu werden.

Es bleibt festzuhalten, dass auch in Luxemburg die Anwendung des Steuerrechts immer komplexer wird.


Profilbild von
Seonaid
139 Messages

Offline

8 Jahren  ago  

Ich lese hier immer nur von Steuerklasse 1 und 2. Was passiert mit den "Zwittern" mit Steuerklasse 1a - denn diese fällt mit der Reform komplett weg?

Wird man in dem Fall ab 2017 automatisch in eine der beiden anderen Steuerklassen eingestuft?


Profilbild von
info
3730 Messages

Offline

8 Jahren  ago  

@Toleranter

Ich wollte weniger auf Zinserträge hinweisen.

Es gibt halt Grenzgänger die noch einen Job in Deutschland haben, oder sogar Selbstständig tätig sind, oder zb Pachterträge oä haben. In der heutigen Energiewendezeit ist man schnell Selbstständig.

Zur Frage 1A bzw 2

Grundsätzlich muss auch der Innhaber der Steuerklasse 1A Auskunft geben und nur nach erfolgter Auskunft geht es zurück in die 1A. Vereinfacht werden alle in die schlechteste Steuerklasse eingestuft bis die vollständigen Informationen beim Finanzamt Luxemburg vorliegen um die richtige Steuerklasse mit dem richtigen Steuersatz zu bestimmen.


Profilbild von
Toleranter
237 Messages

Offline

8 Jahren  ago  

@info: 100 % agreed ! Dass Thema Solar in Verbindung mit Neben/Kleingewerbe ist ein weiteres offenes Feld ...


Profilbild von
Tornado
23 Messages

Offline

8 Jahren  ago  

@Seonaid

Explizit wird auf die Steuerklasse 1a nicht eingegangen, zumindest habe ich nichts gelesen. Auch diese Steuerklasse wird von den angepassten Steuersätzen profitieren... Allerdings kannst du diese Steuerklasse doch recht verlässlich schon mit dem Rechner ausrechnen?


Profilbild von
grenzerfahrung
77 Messages

Offline

8 Jahren  ago  

Klarstellung zur Gleichstellung mit Ansässigen:

Aus dem Steuerformular für 2015 zu 157ter L.I.R.:

--- Antrag auf Anwendung der Bestimmungen gemäß Artikel 157ter L.I.R.. Alle luxemburgischen Einkünfte (zu versteuernde Einkünfte) und nicht luxemburgischen Einkünfte (steuerbefreite Einkünfte) des Steuerpflichtigen und eventuell des Ehepartners müssen angegeben werden. Nichtansässige Steuerpflichtige werden auf Antrag in Luxemburg nach dem Steuersatz besteuert der auf sie anwendbar wäre, wenn sie in Luxemburg ansässig gewesen wären. Nichtansässige Steuerpflichtige können die Anwendung der Bestimmungen gemäß Artikel 157ter L.I.R. beantragen, wenn mindestens 90% des Gesamtbetrags ihrer inländischen als auch ihrer ausländischen Einkünfte in Luxemburg versteuert werden. Bei nichtansässigen verheirateten Steuerpflichtigen, die nicht dauernd getrennt leben, muß einer der Ehegatten diese Bedingung erfüllen. Die gleichen Bestimmungen gelten bei Zusammenveranlagung von Partnern ---

D.h. wenn man bisher 157ter L.I.R: beantragt hat musste man die Einkünfte des in D arbeitenden mit angeben. Wenn die Einkünfte des in D arbeitenden nicht relativ gering im Vergleich zum in L arbeitenden sind, dann kompensiert der höhere Steuersatz durch die Berücksichtigung der ausländischen Einkünfte des Ehepartners die erweiterten Absetzmöglichkeiten. Ich hab's mal vor ein paar Jahren gemacht als meine bessere Hälfte in D etwa 2/3 von meinem Einkommen hatte, und es war günstiger ohne 157ter L.I.R., hatte damals mit dem zuständigen Sachbearbeiter bei lux. Finanzamt diskutiert weil ich es zuerst nicht verstand.


Profilbild von
info
3730 Messages

Offline

8 Jahren  ago  

@trigura

Das ist falsch, du bekommst zwar die Steuerklasse 2 auch >10 im Ausland. Aber leider fällt die Möglichkeit weg von dem Basissteuersatz noch etwas abzusetzen.


Profilbild von
fritzmann
79 Messages

Offline

8 Jahren  ago  

Hier nochmal was neues..

http://www.lessentiel.lu/de/luxemburg/story/Grenzgaengern-droht-boese-Steuer-Ueberraschung-18061482


Profilbild von
Tornado
23 Messages

Offline

8 Jahren  ago  

Also der Artikel bringt wieder absolut nichts..

Null komma null Information, welche %Sätze oder ähnliches...