Es wird sich schon für die schlechter ausgehen, bei denen das jeweilige Gehalt der Ehepartner recht hoch ist. Es ist schon ein Unterschied ob man den Steuersatz auf 60TEUR oder 100TEUR z.B. zahlen muss. Da sind schnell ein paar Hunderter mehr zu zahlen. Diese Hunderter waren aber vorher eher tolerierte Steuerhinterziehung, da man natürlich den Splitting-Satz genommen hat, aber nur auf etwas mehr als die Hälfte des gemeinsamen Einkommens. Wenn beide in D oder beide in L arbeiteten war das nicht möglich.
INFO FLASH
SP95 steigt (geringfügig)
kannst du mir mal bitte deine Rechnung etwas genauer erklaeren?
Wo nimmst du den diese Zahlen her? Aus dem Steuerrechner von der grenzgaenger.lu Seite?
Ich: 87.500 / Jahr Luxemburg Frau: 22.800 / Jahr Deutschland
Vor Reform habe ich eine Steuerlast von 12.351 Euro / Jahr
Wenn ich jetzt dem reinen mind. 90% sonst Steuerklasse 1 folge, müsste ich 20.927 Euro / Jahr Zahlen => 715 Euro netto weniger / Monat
Wenn ich das Gehalt meiner Frau mitangebe, komme ich auf 15.364 Euro / Jahr zahlen => 251 Euro netto weniger / Monat
Speziell wie du auf die 15.364 EURO kommst.
Danke
Ok, bin auf deine Zahlen jetzt gekommen. Du nimmst den neuen Steuerrechner. Allerdings must du das Gehalt deiner Frau ja nicht in Lux versteuern.
Meiner Ansicht nach hast du sogar nur eine Steuer von 12.188 EUR / Jahr nach der Reform.
15.364 / 110.300 = 13.93% 87.500 * 13.93% = 12.188
Hier nochmal der Wortlaut von Herrn Wonnebauer bzw vom Volksfreund:
"Grenzgänger würden nur noch dann von der günstigeren Steuerklasse 2 profitieren, wenn sie mindestens 90 Prozent des gesamten Einkommens in Luxemburg erzielten. Für Pendler, die aufgrund ihrer Tätigkeit öfter in Deutschland unterwegs sind und damit nicht ausschließlich in Luxemburg arbeiten, könnte das bedeuten, dass auch bei ihnen die Abzüge steigen und sie weniger Netto haben, so Steuerexperten"
Gerade im 1. Satz wäre es jetzt schön gewesen was mit gesamten Einkommen gemeint ist. Das des in Lux tätigen oder das gesamte Haushaltseinkommen. Eigentlich würde ich sagen, dass durch den 2. Satz das in Lux tätigen gemeint ist.
Somit trifft es nur die Leute stark, die entweder viel in D oder einem Drittstaat arbeiten und jene, deren ehepartner in D relativ viel verdient.
Schön wäre hier doch ein neuer Steuerchat, damit Klarheit herrscht.
Zum 90% Thema verweise ich auf eine andere Diskussion, wo das gut erklärt wird: http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=forum&f_a=disc&f_id=15955
Nur wer als Grenzgänger (alleine) mehr als 90% seines Einkommens in Luxemburg verdient darf auch eine Steuererklärung in Luxemburg erstellen.
Der Artikel im TV ist m.E. reißerisch und schlecht recherchiert bzw. wiedergegeben. Das der Wonnebauer auf seiner Seite auch noch auf den Artikel verweist ohne Klarstellung macht auf mich einen schlechten Eindruck, auch wenn die sonst wirklich kompetent sind.
@Michael125: Ungewissheit ist schwer zu ertragen, kann ich nachvollziehen, aber in der aktuell bekannten Faktenlage, ist eine abschliessende Aussage seriös nicht zu beantworten. Wir werden alle warten müssen, bis konkrete Details ans Tageslicht kommen, und nicht "was ist wenn dies und das und nicht doch so und und und..."
Die ganze Diskussion beinhaltet m.E. viele Aussagen, die bereits nicht der aktuellen Ausgangslage entsprechen. Es fängt schon mit der Berchnung via "Dreisatz" bei der Steuer an ... Eine Steuertabelle ist nicht linear, sie besteht aus verschiedenen "Ebenen". Darüber hinaus erfolgt in Luxemburg,- im Gegensatz zu Deutschland -, die Berechnung nicht auf das Bruttogehalt, sondern auf das Bruttogehalt abzüglich der regulären Sozialabgaben, schon daran scheitert der Dreisatz bei der Ermittlung des genauen Betrages - er hilft bei der groben Orientierung, ja, aber nicht mehr ! Das ist bereits ein großer Unterschied. Dann das Thema 50 % / 90%: Haushaltseinkommen über 50 % in Luxemburg und verheiratet => Steuerklasse 2 Dies macht es überhaupt erst möglich, eine Steuererklärung (abgesehen von Pflichten aufgrund von Betragsgrenzen) abgeben zu können...ob dies Sinn macht oder eine Nachzahlung oder Erstattung erfolgt - außen vor. Thema 90 %: Wenn EINER der beiden Ehepartner diese erreicht, darf das Paar sich wie ein in Luxemburg ansässiges Paar versteuern lassen, sprich die diversen Freibeträge etc. nutzen => Begriff der "Gleichstellung". Thema: Zusammenveranlagung: Lux macht nun das Gleiche wie De: In DE: Das Gehalt des in Lux arbeitenden wird zum DE Gehalt addiert, der daraus resultierende erhöhte Steuersatz ermittelt und NUR AUF DAS DE GEHALT angewendet. Analog wird es Luxemburg nun praktizieren, aber der erhöhte Steuersatz wird dann ebenfalls NUR AUF DAS LUX GEHALT angewendet.
Wir alle werden uns in Geduld üben müssen, bis wirkliche "hard facts" auf dem Tisch liegen.
Übrigens spricht die Seite hier ebenfalls von "Gesamteinkommen" von Eheleuten/Haushalt.
Welch ein Durcheinnander...
"Demnach betrifft dies in erster Linie die Haushalte, in denen ein Teil des Haushaltseinkommens in Luxemburg und ein Teil in Deutschland verdient wird. Grenzgänger sollen künftig automatisch in Steuerklasse 1 versteuert werden – unabhängig davon, ob sie verheiratet sind oder nicht. Die Einkünfte, die der Ehepartner in Deutschland verdient, müssen nach der Reform in Luxemburg angegeben werden, so Christophe Knebeler vom Luxemburgischen Christlichen Gewerkschaftsbund. Zwar werde das Einkommen aus Deutschland nicht in Luxemburg versteuert, es diene aber als Grundlage für die Berechnung des neuen Steuersatzes. Der falle dann dementsprechend höher aus. Pendler erhielten nur dann noch die günstigere Steuerklasse 2, wenn mindestens 90 Prozent des gesamten Einkommens aus Luxemburg kommt."
Im Prinzip gleichen sich die Luxemburger nur den Deutschen an.
Der in Deutschland arbeitende Partner hat die günstige Steuerklasse 3 gewählt und nie eine Steuererklärung abgegeben. Da ist das Finanzamt in Deutschland im Moment hinterher und verlangt eine Nachversteuerung.
Jetzt kommen die Luxemburger und machen das selbe. Wieviele haben denn eine Steuererklärung in Luxemburg gemacht und damit Nachweisen müssen, dass sie zurecht die günstige Steuerklasse 2 erhalten? Im Prinzip haben nach der Reform doch beide das selbe System, oder irre ich mich da?
Info und einige andere haben es ja schon mehrmals auf den Punkt gebracht, es ist nur gerecht, dass diese Lücke jetzt geschlossen wird. Man mag sich persönlich vielleicht ungerecht behandelt fühlen, aber objektiv betrachtet ist dem nicht so. Ist halt nur blöd, dass man sich so daran gewöhnt hatte. 😉
@Tornado: Du kannst "froh" sein, dass deine Frau nicht mehr verdient, sonst wäre das Minus schnell deutlich höher.
In dieser Situation ergeben sich jetzt für die betroffenen auch völlig Rechenmodelle: Zukünftig kann man überlegen, ob es sinnvoll ist, dass der (vielleicht Teilzeit) in Deutschland arbeitende Partner mehr arbeitet/ verdient, wenn man brutto pro 100,- € mehr in DE vielleicht wieder 15-20 € Steuern in LU zusätzlich verliert. Und sieht das Ganze nach einer Steuererklärung in LU wieder anders aus, weil man viel absetzen kann? 😉
Außerdem gibt es meiner Meinung nach noch ein großes Fragezeichen für alle mit deutschem verbeamteten Partner. Der Rechner und Reforme Fiscale zieht nämlich von beiden Gehältern die Sozialabgaben ab, bei Beamten sind diese aber deutlich niedriger. Wird da der Wert aus DE rangenommen (sehr ungünstig)? Oder der Einfachheit einfach ein entsprechender Wert aus LU genommen?