ich probier das mal:
Du hast jetzt Classe d'impot 2, das im Rechner auswählen und als Brut mensuel deine 3200 EUR bei A, B leer --> ausrechnen
Macht 74 EUR Steuerabzug vor Reform und nach Reform 34 EUR.
Jetzt zurück und bei Einkommen A 3800 EUR (3200 von dir und 800 deiner Frau) eingeben - ausrechnen - damit wird der Steuersatz für dein "Welteinkommen" indirekt berechnet.
Macht 158 EUR vor Reform und 105 EUR nach Reform. Mit den 105 EUR kannst Du nun (Dreisatz 🙂 deinen Steuersatz nun Berechnen: 105 EUR/3800EUR=0,028 --> 2,8%
Damit kannst Du eine individuelle Steuer berechnen: 3200*0,028= 89,6 EUR, also ca. 15 EUR mehr.
Die aktuellen Werte deiner Gehaltsabrechnung weichen ab z.B. wegen steuerfreier Abzüge (Essencheck etc). Also, in deinem Fall denke ich wird das nicht so wild.
Das Verfahren scheint nach meinem Verständnis nun so zu sein: Die Steuerbehörde fragt im Laufe 2017 die Grenzgänger mit Steuerklasse 2 nach den weiteren Einkünften des Ehepartners in D an. Wenn man nicht antwortet, so wird man "sicherheitshalber" in Steuerklasse 1 gesteckt und zahlt ordentlich Steuervoraus. Anhand der dann übermittelten Einkommensverhältnisse berechnet die Steuerbehörde einen Aufschlag auf Klasse 2 der dann monatlich bzw. ggf. vierteljährlich vorauszuzahlen ist (müsste in reinen Luxi-Paaren jetzt schon so sein). Bei allen Möglichkeiten wird aber spätestens mit der Steuererklärung der korrekte Steuersatz ermittelt und entsprechend erhält man eine Rückzahlung. Das eine Nachzahlung bisher nicht möglich war wusste ich nicht. Insgesamt wird also nur Steuergerechtigkeit mit den Luxemburgern hergestellt.