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Forum / Steuern und Finanzen

Luxemburg-Pendler müssen bald mehr Steuern zahlen  

Anonymous
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8 Jahren  ago  

@Michael,

ich probier das mal:

Du hast jetzt Classe d'impot 2, das im Rechner auswählen und als Brut mensuel deine 3200 EUR bei A, B leer --> ausrechnen

Macht 74 EUR Steuerabzug vor Reform und nach Reform 34 EUR.

Jetzt zurück und bei Einkommen A 3800 EUR (3200 von dir und 800 deiner Frau) eingeben - ausrechnen - damit wird der Steuersatz für dein "Welteinkommen" indirekt berechnet.

Macht 158 EUR vor Reform und 105 EUR nach Reform. Mit den 105 EUR kannst Du nun (Dreisatz 🙂 deinen Steuersatz nun Berechnen: 105 EUR/3800EUR=0,028 --> 2,8%

Damit kannst Du eine individuelle Steuer berechnen: 3200*0,028= 89,6 EUR, also ca. 15 EUR mehr.

Die aktuellen Werte deiner Gehaltsabrechnung weichen ab z.B. wegen steuerfreier Abzüge (Essencheck etc). Also, in deinem Fall denke ich wird das nicht so wild.

Das Verfahren scheint nach meinem Verständnis nun so zu sein: Die Steuerbehörde fragt im Laufe 2017 die Grenzgänger mit Steuerklasse 2 nach den weiteren Einkünften des Ehepartners in D an. Wenn man nicht antwortet, so wird man "sicherheitshalber" in Steuerklasse 1 gesteckt und zahlt ordentlich Steuervoraus. Anhand der dann übermittelten Einkommensverhältnisse berechnet die Steuerbehörde einen Aufschlag auf Klasse 2 der dann monatlich bzw. ggf. vierteljährlich vorauszuzahlen ist (müsste in reinen Luxi-Paaren jetzt schon so sein). Bei allen Möglichkeiten wird aber spätestens mit der Steuererklärung der korrekte Steuersatz ermittelt und entsprechend erhält man eine Rückzahlung. Das eine Nachzahlung bisher nicht möglich war wusste ich nicht. Insgesamt wird also nur Steuergerechtigkeit mit den Luxemburgern hergestellt.


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DonaldciB
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8 Jahren  ago  

Da meine Frau in D auch ein hohes Einkommen hat, komme ich sowohl in 1 als auch in 2 praktisch auf das gleiche Ergebnis. Mein Netto wird um ca. 800 EUR monatlich sinken. Habe vorher enorm von der 2 profitiert, da das Gehalt meiner Frau nicht interessiert hat, Hauptsache >50% des Haushaltseinkommens kamen aus Lux. Zum glück habe ich nicht den Fehler gemacht aus dem Gehaltsüberschuss einen Kredit zu finanzieren, um irgendeine Investition zu tätigen. Ich habe immer nur aus dem Ersparten heraus investiert. Das wird dann zukünftig deutlich weniger sein. Mir tun die leid, die aus ähnlicher Situation heraus üppig kreditfinanziert gebaut haben. Da zieht sich jetzt die Schlinge gewaltig zu.


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info
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8 Jahren  ago  

Um mal etwas Ruhe hier rein zu bringen, für Leute wie @Michael125 wird es wohl sogar unterm Strich positiv sein. Das Haus wird ja nicht aus dem Sparschein bezahlt.

Ich habe über einige Jahre eine Erklärung abgegeben und mich auf die "Gleichstellung" berufen. Solange wie meine Frau noch Erziehungsurlaub bzw wenige Stunden gemacht hat war das ne super Sache. Ich habe meine Steuern praktisch vollständig zurück erhalten. Dabei wurde das System angewendet das jetzt parktisch nach dem LoJa auf alle angewendet wird.

Nach dem meine Frau wieder auf 1/2 Tag ist musste ich weitere 2 Jahre eine Erklärung machen und nach der Erklärung kam raus das nix nachgezahlt werden muss.

Ich 52kEuro in Luxemburg, Fau 40kEuro in Deutschland.

Der richtige Hammer kommt nur auf die zu die ihr Einkommen nicht zu 90% in Luxemburg verdienen, wegen Arbeit im Ausland. Das sind die Grenzgänger die unter die 19 Tage DBA Regel fallen. Die zahlen die hohen Steuersätze, dürfen aber keinen Jahresausgleich durchführen!


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grenzerfahrung
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8 Jahren  ago  

was noch wenig diskutiert wurde:

- man wird nächstes Jahr angeschrieben ob man die 2 haben möchte und bekommt die nur unter den bereits genannten Bedingungen (50%/90%) - um die 2 zu bekommen muss man das Gehalt beider des letzten Jahres offenlegen und daraus wird dann ein individueller Steuersatz berechnet der auf der Karte eingetragen wird - wer die Informationen nicht liefert bekommt die 1


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8 Jahren  ago  

@Tornado

Gestern dachte ich auch, dass man das genau so ausrechnet, wie du es gemacht hast. Mittlerweile bin ich der Meinung, dass man den Steuersatz, den du zusammen mit deiner Frau erhältst (13,92%) nur auf deinen Lohn anwenden kannst. Das Gehalt deiner Frau aus D kann ja nicht nochmal in Lux versteuert werden. Deine Steuer würde also jährlich 12180 Euro Betragen. (10430 Euro wären es nach der Reform, wenn alles bleibt, wie es war bzw. deine Frau nichts verdienen würde)


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rollenderrubel
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8 Jahren  ago  

@scapegrace, danke, super erklärt! Jetzt hab sogar ich endlich kapiert, wo ich den Dreisatz "eingeben" muss 😀

Wenn deine Interpretation der Reform stimmt, ist bei Einkommen in der ungefähren Höhe von Michael und seiner Frau (wo sich vermutlich viele Leute befinden) eigentlich alles halb so wild, oder seh ich das falsch?


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8 Jahren  ago  

@rollenderrubel

Das ist natürlich nicht falsch, der Unterschied besteht eigentlich nur darin dass es sich ab der Änderung für viele erstmals lohnt in Luxemburg eine Erklärung zu machen und alles steuerlich abzusetzen was geht. Danach werden wohl sehr viele da ankommen wo sie heute sind und sich nur noch über den lästigen Papierkram ärgern, der ja eigentlich "nix bringt ausser Stress".

Wie bereits beschrieben gibt es zwei ganz klare Verlierer: 1. Grenzgänger die für ihre Firma mehr als 10% im Ausland arbeiten. 2. Grenzgänger mit hohen Einkommen, Partner in Deutschland und selbst Luxemburg.


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Michael125
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8 Jahren  ago  

Ich mach mir trotzdem Sorgen, weil der Mann von der Veraltung meine Zahlen durchgespielt hat und auf 5000€ ca im Jahr kam. Sorry ich verstehe eure Rechnung da nicht also müsste ich mich mit meiner Frau veranlagen in Luxemburg obwohl sie in D arbeitet. Bitte beachtet das meine Frau in Deutschland arbeitet und ihr schreibt ab 41-45.000€ ziehen die Sätze an sprich dann ab 45.000, mit meiner Frau Ihrem Gehalt sind wir aber zusammen bei 48000€ dann (sie 9600, ich 38400)

@info, scap.,Tornado


Anonymous
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8 Jahren  ago  

In welche Steuerklasse wird man denn ab dem 01.01.2017 eingestuft? Bleibt man in der 2 oder "wird man in die 1 gewechselt"?

Wie fundiert ist denn die Aussage, dass der Grenzgänger nicht 90% des Haushaltseinkommens (d.h. Einkommen L+D) haben muss, um in 2 zu bleiben, sondern "nur" 50% des Haushaltseinkommens und 90% seines Einkommens in Lux?


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Tornado
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8 Jahren  ago  

@Luxi83

Der Argumentation könnte ich prinzipiell folgen... allerdings verstehe ich dann die ganze Panik, die in der Presse ist, nicht...

"Steuerexperten gehen davon aus, dass verheiratete Pendler, bei denen beide Ehepartner arbeiten, aber nur einer in Luxemburg beschäftigt ist, mit Einbußen zu rechnen haben. In den mittleren Einkommen könnte das monatliche Minus 200 bis 300 Euro ausmachen, in den höheren Gehaltsklassen durchaus auch 1000 Euro. Von der Verschlechterung betroffen sind laut des Trierer Steuerfachanwalts Stephan Wonnebauer rund 14 000 verheiratete Grenzgänger." (Trierer Volksfreund vom 26.09.2016)...

Denn ich würde zumindest mich in die mittlere Gehaltsklasse einordnen... wenn es dann für mich besser wird, gibts doch keinen Grund mehr, sich Gedanken zu machen?


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Tornado
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8 Jahren  ago  

@Maennes

Interpretationsweise bleibst du in der 2, du musst aber Auskunft an die Luxemburgischen Finanzbehörden über deine Einkünfte und die deiner Frau geben. Tust du das nicht, stecken sie dich erst Mal in die 1.

Wie fundiert die Aussage mit "nur 50% des Haushaltseinkommens und 90% seines Einkommens in Lux?" ist? Interpretation der Gesetze und Artikel, die ich innerhalb der letzten Tage gelesen habe. Aber gesichert ist es nicht - ich denke, so 100% sicher weiss es niemand im Moment...


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8 Jahren  ago  

@Tornado

Ich glaube, es wird wirklich übertrieben. Für die meisten wird sich wohl kaum etwas gegenüber der heutigen Situation ändern. Allerdings profitiert man auch nicht von der Reform.(manche natürlich schon) Du bist ja dafür ein gutes Beispiel, und bei mir sieht es ganz ähnlich aus. Würde auch lieber 2000 Euro/Jahr weniger Steuern zahlen, aber wenn es +/- auf dem heutigen Niveau bleibt, ist auch alles ok.


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Tornado
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8 Jahren  ago  

@Luxi83

Genau... wenn alles bleibt, wie es ist, wäre schon Mal ok...

Wie ich zum ersten Mal drüber gelesen hatte, und dachte ich verliere um die 700 Euro im Monat, bin ich natürlich leicht durchgedreht 😀


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sushil
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8 Jahren  ago  

Also die Information von Luxi bzgl. pro Kopf- anstelle von Haushaltseinkommen, ist leider definitiv unwahr.

Welchen Sinn sollte die Reform denn dann haben? Es geht doch eben gerade um die Veranschlagung des Ehegatten und die daraus resultierenden Steuereinnahmen für Lux.

Wenn dem so wäre würde sich ja für schätzungsweise 95% aller Pendler nichts ändern.


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8 Jahren  ago  

@Marc82

Du hast das falsch verstanden. Es werden zukünftig beide Gehälter zur Berechnung des Steuersatzes herangezogen. Dieser wird dann aber nur auf das Lux-Gehalt angewandt. Somit zahlen viele Leute mehr Steuern. Die Reform, die ja Steuererleichterung versprach, verpufft einfach.

Solltest du auch noch Steuern auf das Gehalt aus D zahlen müssen, wäre das eine Doppelbesteuerung. Das wird es nicht geben.