Im Grunde geht es hier darum, dass der luxemburgische Staat Geld einnehmen will. Und das zu Lasten der Grenzgänger. Lasst uns doch mal ehrlich sein. Die luxemburgischen Arbeitnehmer betrifft dies doch in der Regel nicht. Ich kenne nicht einen luxemburgischen Arbeitnehmer, der nicht in Luxemburg arbeitet (eine geringe Anzahl an Ausnahmen gibt es sicher, aber das macht nur einen Bruchteil aus). Die luxemburgischen Arbeitnehmer verdienen also weiterhin 100% ihres Einkommens in Luxemburg. Somit sind sie auch nicht davon betroffen, liegen bei über 90% und bleiben auch weiterhin in der Steuerklasse 2. (Der Plan ist echt gut überlegt worden). Aber nicht die Grenzgänger. Außer wenn 90% des Gesamteinkommens in Luxemburg verdient wird. Das ist doch ein Witz. Ich muss also mindestens 9 x so viel in Luxemburg verdienen wie meine Frau in Deutschland, um in die Steuerklasse 2 zu kommen. Selbst wenn meine Frau nur einen Mini-Job von 450 Euro im Monat hätte (insg. 5400 Euro pro Jahr), müsste ich dann in Luxemburg mindestens 48.600 Euro Brutto im Jahr verdienen, um in Steuerklasse 2 zu kommen. Da fehlen einem doch die Worte. Ich habe eher den Eindruck, dass hier die misslungene Streichung der Ausbildungszulage für Kinder von Grenzgängern (welche nach EU-Recht rechtswidrig ist und deshalb nicht umgesetzt werden durfte) nachgeholt wird. Na ja, viel Gegenwind werden die Entscheidungsträger sicher nicht bekommen, da es den luxemburgischen Arbeitnehmer (und Wähler) ja nicht betrifft. Ich finde es unverantwortlich, wie diese Entscheidungsträger mit der Zukunft / Zukunftsplanung der Grenzgänger umgehen. Denn wir sprechen hier nicht über ein paar Euro, sondern im Durchschnitt von 200 – 300 Euro Netto im Monat. Das hier ist schon lange nicht mehr das Land der goldenen Eier. Aber es werden sich bestimmt einige Grenzgänger in Zukunft überlegen, ob es sich überhaupt noch lohnt hier zu arbeiten. Und lasst uns auf die Rentenreform freuen, welche mit Sicherheit noch weitere Überraschungen für uns parat hat.
Ja es ist schon viele Jahre her da war der Bedarf an Arbeitskräften in Luxemburg nur durch die staatliche Anwerbung von Grenzgänger über diverse Maßnahmen sicher zu stellen.
Solange sich genug Menschen auf den Weg nach Luxemburg machen gibt es absolut keinen Grund für Luxemburg weiter Sonderleistungen zu erbringen. Erst wenn die Autobahnen leer werden und die Wirtschaft auf den Tisch klopft weil sie keine Mitarbeiter finden wird sich was ändern.
Ich möchte höflich darauf hinweisen das die Steuern zukünftig nicht höher sein werden als die Steuern für Luxemburger oder Grenzgänger bei denen beide in Luxemburg arbeiten.
So schwer die Einschnitte auch sind, aber man sollte dabei auch beachten dass Grenzgänger nicht besser gestellt sein sollten als Ansässige, und bisher wurden die Einkünfte des in D arbeitenden Partners garnicht berücksichtigt bei der Steuer wenn diese geringer waren als des in L arbeitenden.
Info :
Steuerkl 2 3200 brutto 3,66% = 117,12€ Steuern im Monat
zukünftig Steuerkl 1 3200 brutto+830 brutto Frau =4030 5,96% Steuern = 240,19
240,19-117,12 = 123,07 pro Monat = Im Jahr mehr 1476,84€
ist das so korrekt ?????
Hab aber noch ein Kind? Komm ich dann nicht in 1A
Wennnich es normal in den Gehaltsrechner eingebe bezahl ich 66€ steuern z.Z was auch ist. Wenn ich meines und meiner Frau eingebe in Steuerklasse 1 kommt 530€/ das wären ja im Monat 460€ . Das stimmt ja auch nicht. Also ist das ganz oben richtig?
Die von mir gelieferten Daten zeigen die Steuern nach dem LoJa, ihr müsst euch wohl alle damit beschäftigen in Zukunft einen Lohnsteuerjahresausgleich zu machen.
Vereinfacht gesagt, du zahlst den Steuersatz 1 und bekommst nach dem Jahresausgleich den richtigen Steuersatz auf vom gemeinsamen Haushaltseinkommen.
Aber was ist denn das für ein Quatsch, ich muss mir doch die Lohnsteuerklasse wie in Deutschland auch, doch aussuchen können. Es macht doch mehr Sinn, wenn ich die 2 behalte und dann was nachzahlen muss, als wenn ich mit der Klasse 1 ca500€ im Monat weniger bekomme und dann einen Großteil wieder nach dem LoJa zurückbekomme.
500€ im Monat weniger, das kann ja schon einen finanziellen Ruin bedeuten, je nachdem wie die wirtschaftliche Situation aussieht.
@ fritzmann
Natürlich macht das Sinn, wie soll Luxemburg sonst die Steuern bekommen wenn ein LoJa nicht zu einer Nachzahlung führen kann!
@ Michael125 Den Berechnungsweg habe ich oben beschrieben, bitte selbst mit den Daten der Kinder auf dem Berechnungstool vom Finanzamt durchführen.
Ich persönlich versteh gar nix mehr.
Ich hab keine Ahnung, was ein Dreisatz ist, und sehe die Option auch beim Steuerrechner nicht.
Ich hab keine Ahnung, woher ihr die Steuersätze nehmt und wieso bei gleichem Einkommen unterschiedliche Steuerbeträge rauskommen, wenn man einzeln oder gemeinsam besteuert wird, und warum man auf einmal irgendne Steuerklasse beantragen soll, die für Verheiratete vorgesehen ist, obwohl man doch verheiratet ist...
Ich hab keine Ahnung, wie ich den Steuerrechner genau benutze und die Ergebnisse interpretiere oder warum ich z. B. kein Einkommen unter 550 Euro/Monat eingeben kann, dabei wäre ja schon ein 450-Euro-Job in D relevant für die 90-Prozent-Schwelle...
Ich hab keine Ahnung, warum es z. B. laut einer Infografik nen 300-Euro-Freibeträg für ein Fahrrad gibt, und wie man den ggf. in Anspruch nimmt und wie oft ( http://www.reforme-fiscale.public.lu/fr/links/documents/fir-nohaltegen-transport/steierreform2017-fir-nohaltegen-transport.pdf[/URL])
Ich hab keine Ahnung, warum man in der Presse seit Monaten immer nur irgendwelche Beispiele liest, nach denen alle irgendwie profitieren und am Ende mehr raushaben, und auf einmal heißt es, verheiratete Grenzgänger haben deutlich weniger raus, aber auch hauptsächlich nur hier im Forum, scheint sonst kaum jemand mitbekommen zu haben.
Ihr seht, ich hab keine Ahnung von nix und warte einfach, was passiert... Vor mir die Sintflut! 🙂
@ fritzmann Man kann sich die Lohnsteuerklasse in D nicht "aussuchen", alleinstehende bekommen die 1, verheiratete können wählen zwischen 4/4 und 3/5 wobei die 3 nur für den mehr verdienenden gewährt wird. Auf jeden Fall muss bei der Kombination 3/5 eine Einkommenssteuererklärung gemacht werden, bei der Kombi 4/4 nicht notwendiger Weise, aber das entspricht ja im Prinzip der Getrenntveranlagung wo jeder seine eigenen Freibeträge/stfr. Existenzminimum hat, bei 3/5 hat einer beides und der andere nichts. Ähnlich wird es auch in L ab 2018.
@grenzerfahrung:
In D kann der Ehepartner sich aussuchen, ob er die 3 hat und der in Lux tätige die 5, oder ob beide 4 haben..
Alleinstehende haben immer die 1 , das ist klar.
In meinem Beispiel haben wir beide die 4, d.h. bei getrennter Veranlagung, taucht mein Gehalt im Prinzip nicht auf, nur das meiner Frau.
Sie zahlt dann halt mehr Lohnsteuer im Monat, von der wir aber wieder einen Teil zurückbekommen können.
Deshalb schrieb ich, warum kann ich in Lux nicht die 2 aussuchen bzw drinbleiben und dann halt Zusammenveranlagung machen, dann kommt das Gehalt meiner Frau bei mir in Lux drauf, der Steuersatz wird ermittelt und das Gehalt meiner Frau wird wieder abgezogen.
Das heisst, ich habe ja auch eine höhere Steuer zu zahlen wie vor der Reform und muss somit was nachzahlen, aber das ist doch besser, als direkt mit Steuerklasse 1 500€ oder so weniger im Monat zu haben.
ich kann mich Rollenderrubbel nur anschliessen, ich verstehe gar nix mehr. Ss scheint also wirklich so,das nun verheiratete Grenzgänger gemolken werden.
Was ich aber verstehe ist, dass es meiner Meinung komplett ungerecht ist, die beiden Bruttogehälter aus den jeweiligen Ländern zu benutzen um einen Steuersatz ( Dreisatz ? ) zu berechnen. das verzerrt doch ein wenig, ausserdem ist das Gehalt des in Deutschland lebenden ja auch bereits in Deutschland versteuert worden.
Hat jemand aus dem Forum Kontakt zu den Gewerkschaften, oder ist selbst in der Gewerkschaft tätig und könnte mal ein genaues Statement von denen bekommen ?
Toll wäre auch wenn der Superrechner dann auf Luxemburgisch oder Deutsch zu finden wäre.
Mir ist bewusst, dass dieser Text hier nun keinem im Forum weiterhilft, aber es musste einfach mal raus.
Also im Prinzip wirds ja genauso wie in D.
Von daher vielleicht erst mal nicht ungerecht.
Aber die Rückstufung in Steuerklasse 1 ist m.E. nicht nur ungerecht, sondern bei manchen echt gefährlich, was die Finanzen angeht..Das wäre ja dann so, als würde man in D auch sagen, ob verheiratet oder nicht, Du nimmst jetzt Steuerklasse 1 und zahlst zuerstmal einiges an Steuern mehr
Die Fragen hier nach dem Dreisatz sind aber wirklich seltsam.
https://de.wikipedia.org/wiki/Dreisatz
Ist es schon lange her seit der Schule oder hat die Montags angefangen und Dienstags ging es in der Ferien?
Und ich sag es nochmal, jeder einzelne Grenzgänger wird unterm Strich nicht mehr Steuern zahlen als ein Grenzgänger bei dem der Partner auch in Luxemburg arbeitet. Bisher haben wir einfach weniger bezahlt als Doppelverdiener die beide in Luxemburg arbeiten, das war aus der Sicht der anderen wohl auch nicht gerade gerecht.