nein, nur der Steuersatz auf das lux. Einkommen erhöht sich. Stichwort: Progressionsvorbehalt. Es wäre in deinem Fall zunächst die imposition individuelle und dann auf Antrag von die die wahrscheinlich vorteilhaftere imposition collective (gemeinsame Veranlagung mit Progressionsvorbehalt)
INFO FLASH
SP95 steigt (geringfügig)
Hab das gerade mal für meinen Fall durchgerechnet. Sieht so aus, als dürfte ich dann bald 5000 Euro mehr Steuern zahlen. Aber immer noch besser als Stkl 1. Die Party scheint vorbei zu sein.
Vielleicht werden in Trier und Umgebung demnächst wieder ein paar schöne Häuser frei. Ok, das ist gemein. 😉
Imposition collective: gemeinsame Veranlagung Imposition individuelle: getrennte Veranlagung
Bei der gemeinsamen Veranlagung in Luxembourg werden dann beiden Einkommen (und Freibeträge) zusammengenommen und der ermittelte Steuersatz auf beide Einkommen angewendet.
In Deutschland wird allerdings mit Progressionsvorbehalt gerechnet, d.h. die Steuer wird so aufgeteilt zwischen den Partnern dass beim Grenzgänger der untere Anteil betrachtet wird (Steuerkurve steigt ja an) und dessem in Deutschland arbeitenden Partner der obere Teil, es wird also nicht "gleichmäßig" auf beide verteilt, sonder der in Deutschland arbeitende Partner zahlt einen höheren Steuerbetrag als der virtuelle Steuerbetrag (da ja schon in Lux versteuert) des Grenzgängers.
Das erscheint mir doch eine Art von Doppelbesteuerung, aber ob man da jetzt meckern soll wo man jahrelang profitiert hat ...
@Masipulami: Zur Berechnung
Bisher: 55.000€ Klasse 2: (0€ für B eingeben): 3573€ Steuern im Jahr bisher Zukünftig: 55.000 € GG, 55:000€ Partner in D: 15.112€ Steuern, Einkommen D schon versteuert, also 7556€ Steuern für GG / Jahr, also 3983€ mehr pro Jahr.
War jetzt zu faul mich an die 5000€ ranzutasten, wollte ja auch Luxi83's Gehalt nicht zu genau bestimmen ....
@grenzerfahrung: die Schlechterstellung in Deutschland wegen dem Progressionsvorbehalt ergibt sich dann nur bei gemeinsamer Veranlagung in LUX? Somit würden in Deinem Beispiel neben den 3.983 € Nachteil in LUX weitere Steuernachteile in DE entstehen?
@info: Du meinst den Prozentsatz, der bei "Imposition individuelle" unter "Imposition collective après réforme, par voie d'assiette" ausgegeben wird?
Mit scheint es auch so zu sein, dass das L-Finanzamt - um diese "mehr als 50% Grenze" zu ermitteln, einerseits das L-revenu imposable zugrunde legt und andererseits das D-Bruttoeinkommen...(wie bitte??) .... "die Besteuerung in Deutschland interessiert uns nicht", sagte mir jemand vom Finanzamt...... das ist als ob man Äpfel mit Birnen vergleichen würde. Seltsam oder ??
Ich hätte jetzt auch mal eine Frage dazu. Ich, Angestellt bei einem Unternehmen in Luxembourg erziele dort beispielsweise 3.500 Euro Netto. Meine Ehepartnerin erzielt in D mit einem Kleingewerbe ca. 250,- Euro netto. Soweit wäre ja alles in Ordnung und für mich käme in Lux weiter Steuerklasse 2 in frage.
Allerdings bin ich für meinen luxembourger Arbeitgeber ca. 35% meiner Arbeitszeit im europäischen Ausland unterwegs.
Gilt nun trotzdem Steuerklasse 2, da über 90 Prozent bei einem luxembourger Arbeitgeber erzielt werden oder falle ich zurück in Klasse 1 weil über 10 Prozent zwar für einen luxembourger Arbeitgeber, jedoch nicht IN Luxembourg erzielt werden?
Also ich komm mit dem Rechner nicht klar
Brutto monatlich 3200€ ich als GG Steuerklasse 2 38400 im Jahr mit 13.Gehalt 41600. Ehefrau arbeitet in D Steuerklasse 4 brutto monatlich 830€/ im Jahr 9960€
Was muss ich an Steuern jetzt mehr bezahlen?
Sorry, vielleicht kann mir jemand helfen
@trigura: Zu beachten ist, dass in Deutschland das gesamte Einkommen zu versteuern ist, welches außerhalb von Luxemburg erarbeitet wird. Wenn du also 35 Prozent der Arbeitszeit nicht in Luxemburg arbeitest, sind 35 Prozent in Deutschland zu versteuern. Es zählt leider nicht nur die Zeit, die man in Deutschland arbeitet.