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Forum / Steuern und Finanzen

Luxemburg-Pendler müssen bald mehr Steuern zahlen  

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Wechslerin
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8 Jahren  ago  

@fritzmann

Ja, ich war beim ersten Frühstück dabei und nun ist ja auch der zweite Termin für das nächste Frühstück veröffentlicht.

Es war sehr informativ und ich kann es jedem der Fragen hat nur empfehlen. Die Veranstaltung ist auf Video aufgezeichnet worden und es wäre natürlich sehr hilfreich wenn man hier im Forum eine schriftliche Zusammenfassung der Fragen & Antworten veröffentlichen würde. Vielleicht kommt diese noch?

Hier an dieser Stelle dann auch einen herzlichen Dank an Herrn Wonnebauer.


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Jefferyvaw
0 Messages

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8 Jahren  ago  

bzgl. Vorschlag der Regierung...

Verstehe ich das richtig das man 2 mal gebeutelt wird?!

Ich arbeit in Lux. ca. 57.000 Partner in Deu ca. 40.000 (jeweils brutto)

1.) bin in Steuerklasse 2 - ab 2018 Steuerklasse 1

2.) Gehalt von meinem Partner in Deu wird zu meinem dazugerechnet

Ist diese vage Behauptung/Vermutung so korrekt

L.G.


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butzel1
207 Messages

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8 Jahren  ago  

@mara1 Wählst du dann Steuerklasse 1 wird das Gehalt deines Mannes nicht hinzugezogen! Dann wirst du ja schon als Single und mit dem Höchstsatz besteuert

Möchtest du jedoch in der Steuerklasse 2 verbleiben, so wird das Gehalt deines Mannes herangezogen um den reellen Steuersatz zu ermitteln (Progressionsvorbehalt). Diesen Steuersatz zahlst du dann jedoch nur auf dein Gehalt


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fritzmann
79 Messages

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8 Jahren  ago  

Nix Neues vom Wonnebauer heute morgen??


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Robertsmape
0 Messages

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8 Jahren  ago  

Hallo, allerseits!

Ich bin noch recht neu hier.

Heute morgen habe ich die Early Bird-Veranstaltung mit RA Herr Wonnebauer zum Thema Steuerreform besucht. War sehr informativ..

Hier wurden verschiedene Konstellationen bezüglich der Steuerklassen ab 2018 besprochen. Weiß hier jemand eine Anlaufstelle, bei der ich Informationen passgenau zur Gehaltssituation innerhalb meiner Familie bekommen kann? Sind die Steuerberatungsunternehmen schon auf dieses Szenario vorbereitet?


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Pebbles
43 Messages

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8 Jahren  ago  

Guten Morgen, kann mir jemand sagen ob die Änderungen nur Ehepaare betreffen? Falls nicht, was sind denn die Auswirkungen für unverheiratete? Danke!


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sushil
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8 Jahren  ago  

Nur (GGänger-)Ehepaare. Unverheiratet hat man ja schon den Spitzensteuersatz 😉


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info
3730 Messages

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8 Jahren  ago  

Die Änderung kann auch unverheiratete betreffen, sofern es weitere Einkünfte geben sollte heben diese natürlich den Steuersatz an. Habe das zwar schon mal erklärt, aber um es nochmal klar zu machen. Wer das Anschreiben vom FA nicht beantwortet wird über das deutsche FA gegen geprüft werden.


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MichaelSep
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8 Jahren  ago  

@Vespa es ist doch noch gar nicht verabschiedet. Um auf ein Szenario vorbereitet zu sein, muss man erstmal wissen, was wie kommt.


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laurentlambert
2 Messages

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8 Jahren  ago  

Hallo Sehr geehrte Damen und Herren.

Sie sind auf der suche nach einem darlehen um ihre problem zu lösen ! Sie Nicht müssen sorgen zu machen. Ich bin der Direktor einer Finanzierungsstruktur in Frankreich und ich bin fähig Ihnen Geld eines Betrages von 5.000,00 Euro an 500.000,00 Euro an den respektvollen und ehrlichen Personen zu leihen die fähig sein können uns ohne Problem mit einem jährlichen Zinssatz von 3% zurückzuzahlen. Wir machen diese Arbeit für die Bekämpfung der Wirtschaftskrise die unseren Kontinent trifft. Kontaktieren sie mich noch heute und bitte nennen sie mir den betrag den sie ausleihen wollen. Bitte kontaktieren sie uns in meinem e-mail-adresse

( [email protected] )

SITEWEB : http://darlehen-anbieten.com/

Vielen Dank für Ihre Ihr Verständnis.


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laurentlambert
2 Messages

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8 Jahren  ago  

Hallo Sehr geehrte Damen und Herren.

Sie sind auf der suche nach einem darlehen um ihre problem zu lösen ! Sie Nicht müssen sorgen zu machen. Ich bin der Direktor einer Finanzierungsstruktur in Frankreich und ich bin fähig Ihnen Geld eines Betrages von 5.000,00 Euro an 500.000,00 Euro an den respektvollen und ehrlichen Personen zu leihen die fähig sein können uns ohne Problem mit einem jährlichen Zinssatz von 3% zurückzuzahlen. Wir machen diese Arbeit für die Bekämpfung der Wirtschaftskrise die unseren Kontinent trifft. Kontaktieren sie mich noch heute und bitte nennen sie mir den betrag den sie ausleihen wollen. Bitte kontaktieren sie uns in meinem e-mail-adresse

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manicuristmldog
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8 Jahren  ago  

Hallo Sehr geehrte Damen und Herren.

Sie sind auf der suche nach einem darlehen um ihre problem zu lösen ! Sie Nicht müssen sorgen zu machen. Ich bin der Direktor einer Finanzierungsstruktur in Frankreich und ich bin fähig Ihnen Geld eines Betrages von 5.000,00 Euro an 500.000,00 Euro an den respektvollen und ehrlichen Personen zu leihen die fähig sein können uns ohne Problem mit einem jährlichen Zinssatz von 3% zurückzuzahlen. Wir machen diese Arbeit für die Bekämpfung der Wirtschaftskrise die unseren Kontinent trifft. Kontaktieren sie mich noch heute und bitte nennen sie mir den betrag den sie ausleihen wollen. Bitte kontaktieren sie uns in meinem e-mail-adresse

( [email protected] )

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Jamesunwix
1 Messages

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8 Jahren  ago  

Wurde die Änderung für 2018 mittlerweile verabschiedet?

Die Frage, die ich mir stelle:

Angenommen der Mann verdient 80.000 € in LUX und die Frau 50.000 € in DE. Auf welchen Betrag wird dann der Steuersatz ermittelt? Auf luxemburger Seite ja nicht auf die vollen 80.000 €, da bspw. Sozialabgaben, Werbungskosten und Fahrtkosten abgezogen werden (Rest ca. 68.000 €). Welcher Betrag aus DE wird angesetzt? Die vollen 50.000 € oder werden auch Sozialabgaben abgezogen?

Anders ausgedrückt: Müssen alle Einkünfte aus DE oder nur das zu versteuernde Einkommen angesetzt werden?


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3730 Messages

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8 Jahren  ago  

einfache Antwort - bei dem Brief "alle" beim folgenden Loja die anderen.


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Jamesunwix
1 Messages

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8 Jahren  ago  

Danke. Beim Loja die anderen bedeutet die aus deutscher Sicht zu versteuernden Einnahmen? Oder wird virtuell eine luxemburgische Sozialabgabe abgezogen?