logo site
icon recherche
Forum / Steuern und Finanzen

Luxemburg-Pendler müssen bald mehr Steuern zahlen  

Profilbild von
piroschka
27 Messages

Offline

8 Jahren  ago  

Hallo liebe Pendler,

Ich habe auch von dieser neuen Steuer Reform gehört aktuell sieht es bei mir so aus, ich verdiene 4000 Euro Brutto im Monat bin derzeit in Steuerklasse m2 und zahle 206 Euro Steuern, und verdiene mein Geld in Luxemburg. Meine Frau arbeitet in Deutschland und verdient zwischen 960-1000 Euro Brutto monatlich und zahlt in Steuerklasse 5 rund 97 Euro Steuern.

Kann jemand mir mitteilen was sich für mich ändern wird, ich komme mit der ganzen umrechnen nicht klar.

Ich bin für jede Hilfe sehr dankbar,

Eure Piroschka


Profilbild von
Joachim48
1 Messages

Offline

8 Jahren  ago  

Na ja wahrscheinlich kommen wir dann in die 1 à oder sogar in die 1 wenn wir den Lohn des Partners nicht angeben wollen. Wenn wir den angeben zahlen wir auch mehr steuern. Was eigentlich denen gegenüber die dort wohnen fair ist!


Profilbild von
Joachim48
1 Messages

Offline

8 Jahren  ago  

Und dann müssen wir jedes Jahr eine Steuererklärung machen oder machen lassen um uns das gled zurück zu holen


Profilbild von
freeman1979
35 Messages

Offline

8 Jahren  ago  

Eigentlich geht es ja darum wie die 90% künftig angewendet wird. Dazu habe ich mir die Formulierung im Gesetzesentwurf angeschaut:

Art. 157ter - aktuelle Fassung - (2) Aux fins du calcul du seuil prévu à l’alinéa 1er, entrent en ligne de compte les revenus professionnels définis à l’article 157bis, alinéa 1er, réalisés au cours de l’année civile. En ce qui concerne les contribuables non résidents mariés, ne vivant pas en fait séparés, l’alinéa 1er du présent article peut, sur demande, s’appliquer lorsque l’un des époux satisfait à la condition du seuil d’au moins 90 pour cent du total de ses revenus tant indigènes qu’étrangers.

Art. 157ter - Gesetzesentwurf - (2) Aux fins du calcul du seuil prévu à l’alinéa 1er, entre en ligne de compte l’ensemble des revenus tant indigènes qu’étrangers réalisés au cours de l’année civile. En ce qui concerne les contribuables non résidents mariés, l’alinéa 1er du présent article peut, sur demande, s’appliquer lorsque l’un des époux satisfait à la condition du seuil d’au moins 90 pour cent du total de ses revenus tant indigènes qu’étrangers.

Wenn ich das richtig verstehe, besteht der Hauptunterschied darin, dass künftig auf alle Einkunftsarten abgestellt wird und nicht nur auf die Arbeitseinkünfte.

Was sich nicht geändert hat und was weiterhin Bestand hat, ist, dass die 90% Grenze nur von EINEM der beiden Eheleute ("l'un des époux") eingehalten werden muss. D.h. das ein Ehepartner mindestens 90% seiner Gesamteinkünfte in Luxemburg erzielen muss.

Falls dem so ist, dann dürften sich die meisten Verheiraten nach Nachweis der Einkünfte weiterhin die Steuerklasse 2 eingruppieren lassen können.


Profilbild von
Joachim48
1 Messages

Offline

8 Jahren  ago  

Ja aber durch das mehr des Partners zahlen wir dann schön steuern. Und das beste : Fahrtkosten bis max 30km oder bis 2970 pro Jahr können abgesetzt werden. Wie gerecht. Die meisten vertuckern zwischen 8 und 10000 pro Jahr! Na das ist.doch Gleichbehandlung!!!


Profilbild von
info
3730 Messages

Offline

8 Jahren  ago  

@Frau1977

Die Kilometer bis in Luxemburg bis zur Grenze sind steuerlich in Luxemburg absetzbar, die km ab der Grenze in Deutschland sind in Deutschland absetzbar - so einfach und gerecht ist das.


Profilbild von
Joachim48
1 Messages

Offline

8 Jahren  ago  

Ab Grenze bis Stadt sind immer noch mer als 30 km....genau genommen 38km X2. Im Internet steht aber dass nur eine pauschale von bis zu 30km gezahlt wird. So gerecht ist das!


Profilbild von
freeman1979
35 Messages

Offline

8 Jahren  ago  

@ info: Könnten Sie sich bitte kurz zur oben dargestellten Interpretation der 90% Regelung äußern? Ist die Aussage richtig, dass nur einer der Eheleute den 90% Test bestehen muss?


Profilbild von
Joachim48
1 Messages

Offline

8 Jahren  ago  

Da scheiden sich die Geister. ....die einen meinen einer der Partnerschaft muss mindestens 90% erbringen die anderen meinen Nein das Gesamteinkommen muss 90% in Lux betragen. ....mein zukünftiger Steuerberater wusste es auch nicht und bei der Steuerverwaltung sagte man mir was von einem Antrag zur Gleichbehandlung und dann würde man in der 2 bleiben. Was den Steuerrechner angeht so kann man den auch nicht als Grenzgänger nutzen da er ja simuliert, dass beide in Luxemburg arbeiten. Allerdings gilt ja das Einkommen des Partners nur für die Ermittlung Eeines globalen Steuersatzes. Alles kompliziert und schwierig und schwammige Zukunft . Naja auch in Luxemburg wird es mal Einschnitte geben das war klar. Aber man steht trotzdem noch besser da als in der BRD


Profilbild von
info
3730 Messages

Offline

8 Jahren  ago  

Die Frage nach der 90% Auslegung habe ich schon mal beantwortet, wurde offiziell im Steuerrecelkreis angefragt und die offizielle Antwort war das sich an der Auslegung nichts ändert, es wird nur auf den in Luxemburg arbeitenden angewendet.


Profilbild von
sushil
86 Messages

Offline

8 Jahren  ago  

@Frau1977

"Was den Steuerrechner angeht so kann man den auch nicht als Grenzgänger nutzen da er ja simuliert, dass beide in Luxemburg arbeiten."

---> Unsinn.


Profilbild von
MichaelSep
0 Messages

Offline

8 Jahren  ago  

@Marc: ja es ist Unsinn, man kann Frau1977 aber auch kurz erläutern warum 😉

Also @Frau1977: gerade um die Simulation, als ob beide in Luxemburg arbeiten geht es und dabei ist der Rechner sehr hilfreich


Profilbild von
Tornado
23 Messages

Offline

8 Jahren  ago  

@Piroschka Warum geht deine Frau in D in die Steuerklasse 5? Die 4 und getrennte Veranlagung in D wäre doch besser für euch?


Profilbild von
Joachim48
1 Messages

Offline

8 Jahren  ago  

Der Rechner errechnet bzw simuliert aber als ob beide REAL in Luxemburg arbeiten. Tatsächlich jedoch steigt ja nur der Steuersatz auf EIN Einkommen. Sprich bei 2x 45000 Euro pro Jahr errechnet er circa 600 Euro steuern pro Monat . Tatsächlich werden aber NUR 45000 Euro versteuert nicht die 90000. Also der prozentuale Satz wird steifen somit ist es nicht anwendbar für Grenzgänger


Profilbild von
Joachim48
1 Messages

Offline

8 Jahren  ago  

Es kann also sein dass die 45000 dann statt beispielsweise mit 15% dann zu 20% versteuert werden......