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SP95 fällt in Luxemburg wieder unter 1,45 €/l
Forum / Steuern und Finanzen

Luxemburg-Pendler müssen bald mehr Steuern zahlen  

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info
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8 Jahren  ago  

Es geht hier allerdings um die fehlenden Vereinbarungen primär zwischen Frankreich und Belgien. Diese Länder haben deutlich weniger gemacht in den vergangen Jahren als Deutschland und Luxemburg. Das liegt sicherlich auch daran das die nicht bereits seit 4 Jahren an den Änderungen arbeiten.

Hier wird auf die Steuerbehörden von Luxemburg tatsächlich ein deutlicher Mehraufwand zukommen. Hier wird sehr viel von Hand zu Fuß gemacht werden müssen, was mit der Datenanbindung nach Deutschland nicht erforderlich sein wird.


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nickonly
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8 Jahren  ago  

Alleine durch die steigende Anzahl an Steuererklärungen wird auf die luxemburgische Steuerverwaltung ein deutlicher Mehraufwand hinzukommen.


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fritzmann
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8 Jahren  ago  

Das Hauptproblem für alle verheirateten Grenzgänger, deren Partner in D soviel verdient, dass das gesamte Einkommen in Lux die 90% nicht erreicht, besteht darin, dass sie dann in Klasse 1 kommen.

Das bedeutet dann viele 100€ weniger Netto, selbst wenn man davon einen Großteil nach der Steuerklärung zurückbekommen würde.

Deshalb muss hier dringend etwas an der 90% Regelung geändert werden, entweder Prozentsatz runter oder es wird für die 90% nur das Einkommen des in Lux. arbeitenden betrachtet (wie bei der 157ter)


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MichaelSep
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8 Jahren  ago  

@fritzmann

Fix ist es ja noch nicht und ich schätze, dass gerade daran noch nachjustiert wird, in dem Sinne, dass „nur“ der in L arbeitende die mindestens 90% erbringen muss um in der 2 zu bleiben mit einem dann individuell errechneten Steuersatz aus beiden Einkommen so wie an anderen Stellen zu lesen und konträr zu dem Tageblatt Bericht.


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fritzmann
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8 Jahren  ago  

Geht jemand am 11.10. zum Steuerfragenfrühstück?

Evtl weiß Herr Wonnebauer ja noch was, bzw hat eine andere Sicht auf die Dinge..

Aber Gewissheit wirds wohl erst geben, wenn sich die Finanzverwaltung mal selber dazu äußert...


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CaptainHook
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8 Jahren  ago  

Ich weiss, die Sinnfrage ist bei Steuerfragen nicht immer sinnvoll. Aber macht die 90 % Grenze denn überhaupt noch Sinn? Würde die 50 % Grenze nicht völlig reichen, d.h. Haupteinkommen in Lux.? Für die Belgier gilt das, glaube ich, auch bereits so. Müsste nicht sogar dies vor dem Hintergrund des freien Personenverkehrs in der EU bzw. der Gleichbehandlung rechtlich zwingend so gemacht werden?


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fritzmann
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8 Jahren  ago  

Das dachte ich mir auch schon, in Belgien gibts die 50% Regelung.

Aber evtl gibts da ein anderes DBA, aber ich hoffe ja auch darauf, dass unsere 90% modifiziert wird.


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info
3672 Messages

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8 Jahren  ago  

Ich habe die Frage in den Steuerregelkreis D-L weiter geleitet, laut den Steuerfachleuten ändert sich an der 90% Auslegung rein gar nichts.

Die wird so angewendet wie diese in der Vergangenheit auch angewendet wurde bei jedem der eine Erklärung in Luxemburg gemacht hat.


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ghazal
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8 Jahren  ago  

Mal abwarten, wie letztendlich die Details sind. Momentan steuerlich "besser" gestellte sollen ja "gleichgestellt" werden und damit sollte es i.A. nicht zu einer "Schlechterstellung" kommen.


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fritzmann
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8 Jahren  ago  

Dann frage ich mich wieso das im TV im tageblatt oder was ich wo immer anders gesagt wird.

Was soll das denn?

Recherchieren die nicht richtig oder ist das Absicht


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ghazal
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8 Jahren  ago  

Nun ja, Spekulation meinerseits, kann alles sein: schlecht recherchiert, nicht verstanden, falsch widergegeben, wie auch immer

Der TV ist IMHO nicht gerade eine Quelle für steuerliche Fragen und Inhalte. Fehlt eigentlich nur noch ein sinnfreier Kommentar eines Redakteurs zu diesem Thema.

Zumindest hat der ein oder andere hier jetzt mal mitgenommen, dass in D die Steuerklassen unterjährig nichts mit der Veranlagung in der Steuererklärung zu tun haben und das es hilfreich ist, zu prüfen, ob man gemeinsam oder getrennt in D veranlagt.


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EddieIrvine79
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8 Jahren  ago  

Hm, schöner Mist.

Kann mir mal jemand grob sagen, was bei folgender Konstellation netto pro Jahr mehr an Steuern gezahlt werden müsste:

LUX: 85 k D: 25 k (Beamtin) Somit werden 77% in Luxemburg verdient.

Bekomme ich dann in LUX die Lohnsteuerklasse 1 und muss mir dann Geld über die Steuererklärung zurückholen?


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info
3672 Messages

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8 Jahren  ago  

@ EddieIrvine79

Sofern diese Daten von dir ans Finanzamt in Luxemburg geschickt werden (die fragen bei dir an) wird sofort die Klasse 2 mit dem Steuersatz für 110k euro auf dein Gehalt in die Steuerkarte eingetragen.

Da der Steuersatz natürlich höher ist als früher als nur deine 85k berücksichtigt wurden ist es natürlich ratsam eine Erklärung zu erstellen und sich über die Absetzmöglichkeiten einen Teil zurück zu fordern.


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EddieIrvine79
392 Messages

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8 Jahren  ago  

@Info: Also bedeutet das in meinem konkreten Beispiel Folgendes (bezogen auf die Situation NACH der Steuerreform): Steuern auf 85 k: 9.696 EUR (momentan 11.502) => 11% Steuern Steuern auf 110k : 18.152 EUR => 16,5 % Steuern

Ab 2018 wird MEIN Gehalt (also nur die 85 k), dann nicht mehr mit den 11%, sondern mit 16,5% versteuert?

Dann wären das also 14.025 EUR. Somit hätte ich dann also netto 2.523 EUR weniger im Jahr (14.025 - 11.502).

Dafür könnte ich dann in LUX eine Steuererklärung machen, wo ich mir ein Teil des Geldes nochmal zurück hole (durch Hauskredit, Versicherungen etc.). Liege ich da richtig?

Falls meine Frau dann irgendwann nochmal mehr arbeiten sollte, dann wird die Differenz um so größer sein. Irgendwann macht es wahrscheinlich kaum noch einen Unterschied, ob ich in Lux oder D arbeite 🙁


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ghazal
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8 Jahren  ago  

@Info. Genau so erscheint es ja auch konsistent zu sein.

@EddieIrvine79. D und LUX haben bisher weiterhin unterschiedlich starke Steuersätze, daher wird es schon einen Unterschied machen.