nochmal wegen Progressionsvorbehalt in D:
ist in D genauso wie zukünftig in L, es werden beide Einkommen zusammengerechnet und daraus ein mittlerer Prozentsatz der Besteuerung ermittelt der dann nur auf das nationale Einkommen angewendet wird.
Ich denke, es wird einen Nachteil für Luxemburg geben, wenn auch nicht kurzfristig sondern langfristig. Denn diese Regelung betrifft ja nicht nur deutsche Grenzgänger alleine, sondern auch alle anderen sofern keine andersgearteten DBA existieren. Denn viele Fachkräfte sind nicht hier aus der Region, sondern zugezogene aus dem gesamten Bundesgebiet oder wie bei den Franzosen und Belgiern zum Teil Extrempendler (welche 100km und mehr eine Strecke auf sich nehmen). Daher ist meiner Meinung nach auch die Aussage nicht korrekt, dass ohne das Luxemburger "Abwerben" die Region weniger Schwach wäre. Das wäre sie weiterhin, aufgrund der geringen Besiedlung, schwacher Infrastruktur und wenig Fachkräften. Ab gewissen Tätigkeitsebenen sind nämlich, bis auf wenige Ausnahmen, fast alle Spezalisten oder höhere Führungskräfte die ich aus der Branche kenne nämlich nicht von hier. Und nur von Handwerk und ein bisschen Mittelstand würde die Region hier ebenfalls nicht aufblühen.
Sorry wenn ich das so sage aber dieser Teil Deutschlands unterscheidet sich in seiner Problematik nicht viel von der, wie es sie in Ostdeutschland gibt. Nur Luxemburg verzerrt diese Problematik.
Ich möchte auch noch kurz etwas dazu sagen: Wer sich bis zum jetzigen Zeitpunkt korrekt verhalten hat wird auch in der Zukunft nichts zu befürchten haben! Ich habe immer einen Lohnsteuerjahresausgleich gemacht und sogar noch den einen oder anderen Euro zurückbekommen! Ich habe Klasse 2 und meine Frau die 4.
Hier was neues http://www.wort.lu/de/politik/steuerreform-grenzgaenger-muessen-mehr-zahlen-57f28405ac730ff4e7f67624#
Wobei der Satz hier schon wieder einige (auch mich) verwirrt:
In der Arbeitsgruppe soll auch die 90-Prozent-Regel unter die Lupe genommen werden. Mit Blick auf die Reform bedeutet dies, dass das gemeinsame Einkommen mindestens zu 90 Prozent in Luxemburg erwirtschaftet werden muss, damit die Grenzgänger in den Genuss der Steuerklasse 2 kommen. Bei vielen Grenzgängern könnte das nicht mehr der Fall sein. Laut dem LCGB hat sich der Finanzminister bereit erklärt, diese Regel noch einmal zu überprüfen.
@LuxusFux Es geht um die, die diese Konstellation BEWUSST so wählen: AN D = 3 und AN L = 5 und bei AN L keine Angaben machen. @fritzmann Falls die 90% Regel auf das gemeinsame Einkommen angewandt würde, käme dies in der Tat einer Doppelbesteuerung gleich. Mal schauen, was dann letztendlich raus kommt, ich schätze mal dort wird noch nach justiert.
@Hawkeye Die Steuerklasse spielt bei der Steuererklärung keine Rolle da ein individueller Steuersatz errechnet wird, ist übrigens in D genauso. Wer die Kombo 3/5 in D wählt muss eine Steuerklärung machen, bei 4/4 kann darauf verzichtet werde wenn sonst keine Einkünfte vorliegen die erklärt werden müssen.
Für viele scheint es im Moment den Eindruck zu machen das es plötzlich eine Änderung geben würde. Dem ist leider nicht so, der Zug ist seit 4 jahren unterwegs. Bisher waren einfach die Organisatorischen-Anbindungen zwischen den Finanzämter nicht auf dem Level das sich die Steuergesetze auch hätten durchsetzen lassen. Hinter dieser Änderung wurden sg Verständigungsvereinbarungen zwischen Luxemburg und Deutschland gemacht wie die Umsetzung aussehen wird und diese werden jetzt realisiert.
Wer sich einlesen möchte findet beim Bundesfinanzministerium weitere Details.
Hier auch ein paar Sätze zu der Arbeitsgruppe. Sieht so aus, als wird da noch was justiert, wie Hawkeye schon sagt:
http://www.tageblatt.lu/nachrichten/story/Biateesteuerung-der-Grenzganger-17348552[/URL]