Wenn G2 in D zwar einen höheren Steuersatz hat und G1 lediglich in L dem Grundsatz (G1+G2) in L angepasst wird:
Wo ist die Ungerechtigkeit oder gar Doppelbesteuerung? Was kann Luxemburg für die deutschen Steuersätze?
"In D wird so getan als wäre das Luxemburger Einkommen der untere Teil und das deutsche EInkommen der obere Teil, im Prinzip wird also von der Steuer auf das Haushaltseinkommen die Steuer die auf das Einkommen aus L fällig wäre abgezogen."
Das meinte ich, das es keinen unteren Teil des Einkommens gibt und das jeweilige Einkommen in beiden Ländern den oberen Teil ausmacht, ich konnte es nur nicht formulieren... Aber da steckt dann auch die Ungerichtigkeit, denn selbst wenn Lux dann mittelt, dann gibt es immer noch keinen wirklich "unteren Teil" des Einkommens, der auch zum unteren Teil versteuert wird, sondern nur einen vermittelten und einen oberen Teil...
Seltsam – auf Luxemburg “schimpfen”, wenn doch die falschen Maßnahmen in Deutschland passieren.
Also fassen wir zusammen/Laut MRedZac : Zitat „Luxemburg schafft sich ab“ -, weil Deutschland auf den deutschen Gehälterteil zu hohe Steuern verlangt. Erstmal, wenn zu hohe Steuern verlangt werden, ist das ungerecht. Zustimmung meinerseits. Wenn diese zu hohen Steuern aber in Deutschland erhoben werden ist nicht „Luxemburg“ „ungerecht“. Zudem sind zu hohe Steuern faktisch keine Doppelbesteuerung.
Fazit: sowohl Adressat (=Luxemburg) als auch Terminologie (z.B. Doppelbesteuerung) sind in MRedZac Ausgangsposting grundlegend falsch, zusätzlich auch die Zahlen.
Die meisten werden in Steuerklasse 2 bleiben (können) mit einer (wahrscheinlich) moderaten höheren Abgabe ab 2018, zunächst wird man aber 2017 in Luxemburg erstmal mehr netto haben.
Lohnsteuerformel nach §32a EStG ( http://www.bmf-steuerrechner.de) a) bis 8.652 Euro: ESt = 0 b) von 8.653 Euro bis 13.669 Euro: ESt = (993,62 * y + 1.400) * y y = (zvE - 8.652) / 10.000 c) von 13.670 Euro bis 53.665 Euro: ESt = (225,4 * z + 2.397) * z + 952,48 z = (zvE - 13.669) / 10.000 d) von 53.666 Euro bis 254.446 Euro: ESt = 0,42 * zvE - 8.394,14 e) ab 254.447 Euro: ESt = 0,45 * zvE - 16.027,52
Das würde doch heißen, dass wenn das lux. Gehalt über 53.666 € ist, der deutsche Partner die vollen 42% Lohnsteuer auf sein komplettes Gehalt zahlt. Würde der deutsche Partner 50.000 € im Jahr verdienen, würde er 17% (!) Steuern mehr zahlen, also 700€/Monat.
Also wer jetzt in Deutschland "Einbußen" hat oder konstruiert, der hat ein größeres Problem. Es sind nämlich keine Einbußen sondern es wurde schlicht und einfach Steuerhinterziehung begangen, wenn das Lux.-Gehalt nicht angegeben wurde.
@ DrPepper85
Wenn das bisher nicht so war und das Gehalt aus Luxemburg in der deutschen Steuererklärung nicht angegeben wurde rate ich dringend zu einer Selbstanzeige.
Ich habe bereits mehrfach darauf hingewiesen, die Datenanbindungen zwischen Deutschland und Luxemburg sind aktiv und ALLE Steuerdaten werden abgeglichen. Besonders die aus den letzten 5 Jahren.
Wer zb über 5 Jahre pro Jahr 500Euro Steuern hinterzogen hat wird sich mit der BuStra befassen dürfen, dabei werden nicht nur die Steuern fällig sondern es kommen Zinsen und eine saftige Strafe (ca die Höhe der hinterzogenen Steuern) nochmal oben drauf.
@info: nein, aktuell bin ich unverheiratet, daher keine Steuerhinterziehung. Meine Frage ist nur auf die Zukunft bezogen. Ist es die beste Lösung, dass der lux. Partner Steuerklasse 2 (und Anpassung des Steuersatzes mit DE Einkommen) und der dt. Partner Steuerklasse 4 (Behandlung wie unverheiratet) hat? Oder muss es auf beiden Seiten gleich sein? Bei Steuerklasse 4 in DE spielt das lux. Einkommen keine Rolle, richtig?
@DrPepper85. Die Wahl der Steuerklasse in D (also ob gemeinsam veranlagt oder getrennt) sollte unabhängig von der Steuerklasse in LUX sein. Welche Konstellation sinnvoll ist hängt von dem jeweiligen Einkünften in den beiden Ländern ab. Falls Du annimmst, dass das Gehalt des Partners in D niedriger und das eigene in Lux höher ist, dann wäre die getrennte Veranlagung in D sinnvoller und in LUX dann Klasse 2.
@DrPepper85:
Die Wahl der Steuerklasse in Deutschland ist absolut unabhängig von der in Luxemburg. Die beiden Systeme haben direkt nichts miteinander zu tun, d.h. es gibt keinen Einluss auf der deutschen Seite, wenn ich in Luxemburg mehr oder weniger Steuern zahle!
Zu deiner Situation: Meist ist es sinnvoll, dass der deutsche Partner die 4 wählt, falls sich am Jahres ende eine gemeinsame Veranlagung als lukrativer herausstellt, kann man das ja immer noch durch die Steuererklärung nachholen.
Noch als Zusatz für @DrPepper85 nach der Heirat erfolgt die Neueinstufung in Deutschland in StKl 4 automatisch – die Einstufung in 3 (und damit quasi Steuerhinterziehung) oder 5 müsste schriftlich beantragt werden. Genauso wird man in Luxemburg automatisch in StKl 2 zugeordnet und ab 2018 dann halt mit einem individuellen statt allgemeinem Steuersatz.
Also, habe mir das alles mal durchgelesen. Was mir aufgefallen ist. Den ersten Teil vom Beispiel hier: http://www.lessentiel.lu/de/luxemburg/story/Grenzgaengern-droht-boese-Steuer-Ueberraschung-18061482 konnte ich mit dem Calculator von Steierreform noch nachvollziehen. Aber wenn ich im Calculator den angegebenen Betrag von 3500 für den Arbeitnehmer aus Deutschland mit angebe, kommt ein ganz anderer Betrag raus !? Und zwar 6599 Euro anstatt 3964 Euro.Für mich ist es halt interessant, da meine Frau in D fast genau so viel verdient wie ich in L. Scheint doch alles sehr Kompliziert zu sein. Bin mal gespannt was jetzt Schlussendlich raus kommt. PS. Meine Frau hat in D Steuerklasse 4 und wir haben getrennte Veranlagung. Meine Frau muss keine Angaben beim Finazamt über mein Gehalt machen.