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Forum / Steuern und Finanzen

Luxemburg-Pendler müssen bald mehr Steuern zahlen  

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rollenderrubel
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8 Jahren  ago  

Also, die Infobox mit dem Rechenbeispiel rechts im Artikel von L'Essentiel ist doch ganz gut. Es wird zwar nicht genau dargelegt, wie die das berechnet haben, aber die Zahlen kommen mir realistisch vor.

Das wäre auch die "Entwarnung" für Michael, der ja mit 3200€/Monat knapp an die 3500€ aus dem Beispiel vom L'Essentiel herankommt. Dort verdient der im Ausland arbeitende Partner sogar 1.700, also mehr als Michaels Frau, und die Steuerlast in Luxemburg steigt trotzdem nur um 25 Euro.

Hier die Beispiele aus dem L'Essentiel:

"[B][I]Rechenbeispiel[/B]

[I]Ein in Luxemburg beschäftigter, verheirateter Grenzgänger (3500 Euro Bruttomonatsgehalt) führt in der Steuerklasse 2 in Luxemburg bislang jährlich 1366 Euro an den Fiskus ab, wenn er keine Angaben über die Einkünfte des Partners im Ausland macht. Wenn er ab 1. Januar 2018 in die Steuerklasse 1 eingestuft wird, weil er weiterhin keine Angaben macht oder obiges Kriterium nicht erfüllt, beträgt die Steuerlast 3964 Euro – ein Minus von knapp 2598 Euro. [/I]

[I]Wenn er angibt, dass der Partner im Ausland ebenfalls 3500 Euro monatlich verdient, erhöht sich die Bemessungsgrundlage. Die jährliche Steuerlast beträgt dann 3299,50 Euro. 1933,50 Euro mehr als derzeit. Allerdings kann das Ehepaar dann – wie in Luxemburg Lebende auch – Werbungskosten und Sonderausgaben abziehen.[/I]

[I]Geringer wird die steuerliche Mehrbelastung dann, wenn der im Ausland arbeitende Partner weniger verdient. Beträgt das Einkommen des Partners statt 3500 Euro nur 1700 Euro, so ist die Steuerlast um 25,25 Euro höher als derzeit.[/I]"


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fritzmann
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8 Jahren  ago  

Ja ich fand auch, dass anhand der Infobox und des Rechenbeispiels schon in etwa klar wird, dass es wie hier schon ein paar mal erwähnt nur die härter trifft, bei denen der Partner in D relativ viel verdient.Oder halt diejenigen, die weniger als 90% ihres Lohnes in Luxemburg verdienen -> Klasse 1.


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CaptainHook
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8 Jahren  ago  

Immerhin zeigt der Artikel die Motivation auf und dass im Prinzip Steuergerechtigkeit hergestellt wird. Ich kann hier beim schlechtesten Willen keine unlauteren Motive oder Machenschaften des lux. Staates erkennen. Wenn man die letzten Jahren vor 2018 davon profitierte, einfach darüber freuen, dass man so lange Mehreinkommen hatte, welches andere nicht hatten. Dann fühlt sich das gleich ganz anders an. Artikel des l'essentiel im Wortlaut:

Der Luxemburger Christliche Gewerkschaftsbund schlägt Alarm: «Die Steuerreform wird – trotz einiger Erleichterungen – für die meisten verheirateten Grenzgänger zu einer finanziellen Verschlechterung führen», kritisiert Christophe Knebeler, beigeordneter Generalsekretär des LCGB, gegenüber L’essentiel. Grund für den Ärger des Gewerkschafters ist, dass verheiratete Grenzpendler ab dem 1. Januar 2018 automatisch in die ungünstigere Steuerklasse 1 eingestuft werden. Nur unter Erfüllung bestimmter Kriterien (siehe Infobox) werden sie wie ein in Luxemburg ansässiger, verheirateter Steuerpflichtiger angesehen.

Die Besteuerung erfolgt dann allerdings anhand eines personalisierten Steuersatzes, der auf Grundlage der Gesamteinkünfte des Ehepaares berechnet wird. «Da kann man in der Steuertabelle schnell nach oben rutschen», sagt der Gewerkschafter. Dies betreffe vor allem niedrige und mittlere Einkommensschichten. Also jene, die von der Reform besonders profitieren sollten. Pro Monat könne dies einige Hundert Euro, bei höheren Gehältern noch sehr viel mehr ausmachen. «Das macht am Ende des Jahres ein beachtliches Minus, das durch die Steuererleichterungen nicht, oder nur sehr schwer aufgewogen werden kann», moniert Knebeler. Wenn man davon ausgehe, dass von 180.000 Grenzgängern rund die Hälfte verheiratet ist, gehe es nicht um eine kleine Gruppe: «Dann sind 90.000 Familien davon betroffen».

«Gleiches Recht für alle» Im Finanzministerium von Pierre Gramegna (DP), das die Steuerreform ausgearbeitet hat, verteidigt man den Gesetzesentwurf: «Es geht um die Gleichstellung von Grenzgängern und hier Ansässigen», erklärt Pressesprecher Bob Kieffer auf Nachfrage von L’essentiel. Verheiratete Arbeitnehmer, die in Luxemburg leben, würden schließlich auch auf Grundlage des gemeinsamen Einkommens besteuert: «Verschiedene Grenzgänger hatten da bislang vielleicht einen Vorteil, wenn sie das nicht offenlegten.» Doch es gelte gleiches Recht für alle, «es profitieren ja auch alle von den Entlastungen.»

Überdies handele es sich nicht um eine rein politische, sondern auch eine juristische Entscheidung, erklärt Kiefer und verweist auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu den Studienbeihilfen aus dem Jahr 2013. Demnach dürfen Kinder von Grenzgängern nicht schlechter gestellt werden als die von Familien, die in Luxemburg leben. Selbiges gelte beispielsweise auch für die «Chèques-services». «Wer auf der einen Seite von den gleichen Vorteilen wie die in Luxemburg Ansässigen profitiert, muss auf der anderen Seite auch genauso die Kosten mittragen», stellt der Sprecher des Finanzministeriums klar.

Infobox Ein in Deutschland oder Frankreich lebender Grenzgänger kann wie ein im Großherzogtum ansässiger Steuerpflichtiger angesehen werden, wenn 90 Prozent seines Einkommens aus Luxemburg stammen. Lebt der Grenzgänger in Belgien, so müssen mindestens 50 Prozent des Gesamteinkommens des Ehepaares in Luxemburg erwirtschaftet worden sein. Rechenbeispiel Ein in Luxemburg beschäftigter, verheirateter Grenzgänger (3500 Euro Bruttomonatsgehalt) führt in der Steuerklasse 2 in Luxemburg bislang jährlich 1366 Euro an den Fiskus ab, wenn er keine Angaben über die Einkünfte des Partners im Ausland macht. Wenn er ab 1. Januar 2018 in die Steuerklasse 1 eingestuft wird, weil er weiterhin keine Angaben macht oder obiges Kriterium nicht erfüllt, beträgt die Steuerlast 3964 Euro – ein Minus von knapp 2598 Euro. Wenn er angibt, dass der Partner im Ausland ebenfalls 3500 Euro monatlich verdient, erhöht sich die Bemessungsgrundlage. Die jährliche Steuerlast beträgt dann 3299,50 Euro. 1933,50 Euro mehr als derzeit. Allerdings kann das Ehepaar dann – wie in Luxemburg Lebende auch – Werbungskosten und Sonderausgaben abziehen. Geringer wird die steuerliche Mehrbelastung dann, wenn der im Ausland arbeitende Partner weniger verdient. Beträgt das Einkommen des Partners statt 3500 Euro nur 1700 Euro, so ist die Steuerlast um 25,25 Euro höher als derzeit.


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MRedZac
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8 Jahren  ago  

Luxemburg schafft sich ab ! Diese erhebliche Verschlechterung (bei 3500 Euro Brutto macht es rund 250 Euro pro Monat aus!) könnte, nein, wird dazu führen, dass Luxemburg als Zielland für Grenzgänger schlicht uninteressant wird und sich viele überlegen werden, ob sie zu den neuen Konditionen neben 2 Stunden Fahrt täglich bei hohen Benzinpreisen überhaupt noch in Luxemburg arbeiten wollen. Mittelfristig könnte dies zu einem Fachkräftemangel führen, da Luxemburg selbst es nicht schafft, die eigenen Leute entsprechend auszubilden um die Stellen alle zu besetzen... Diese Steuerreform, die im Übrigen jeglich sachlichen Grundes entbehrt, ist für Luxemburg nichts als ein Schuss in Knie... Viel Spass dabei !


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CaptainHook
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8 Jahren  ago  

Die sachlichen Gründe sind doch oben alle aufgeführt!

Es darf auch stark bezweifelt werden, dass Lux. dadurch massiv an Attraktivität verliert. Passende Jobs gibt es nicht an jeder Ecke, schon gar nicht in der Grenzregion. Zudem existieren weiter viele sachliche Gründe/Vorteile, warum man in Lux. arbeitet. Um nur ein paar zu nennen: niedrigere Steuern (!, ja, immer noch, auch nach der Reform), wesentlich höhere Rentenansprüche, geringere Sozialversicherungsbeiträge.


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rollenderrubel
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8 Jahren  ago  

Aye Capt'n, so ist es, sachliche Gründe gibt es natürlich, man müsste nur diese Diskussion und die entsprechenden Artikel verfolgen...

Und nebenbei ist es doch jedem selbst überlassen, ob man sich die Benzinpreise antut...

Die Mehrbelastung ergibt sich ja eigentlich auch nur für höhere Einkommen. Alles halb so wild.


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flyskybus
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8 Jahren  ago  

Kann sowieso nicht verstehen wie man sich diesen tagtäglichen Pendlerstaustress antun kann. Wäre doch schon längst nach Luxemburg gezogen. Obwohl... auch hier nimmt die Lebensqualität kontinuierlich ab. Und die Bettel-Regierung will 1,2 Millionen ins Großherzogtum pressen... 🙁


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MRedZac
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8 Jahren  ago  

In der Tat kommt es, sollte der Partner in Deutschland arbeiten oder gar selbstständig sein, zu einer Doppelbesteuerung, denn nicht nur dem Luxemburger Steueramt muss man dann die Zahlen aus DEU vorlegen, die daraufhin einen höheren Steuersatz berechnen, sondern auch dem Finanzamt in DEU müssen die Zahlen aus Luxemburg vorgelegt werden, die dann darauf basierend im Rahmen des Progressionsvorbehaltes für das deutsche Einkommen den Steuersatz hochschrauben. Kurzum, man bezahlt ZWEIMAL den höheren Steuersatz und zwar auf beide Einkommen, während wenn beide in DEU oder LUX arbeiten würden, nur ein gemeinsamer Steuersatz festgelegt würde, was letzten Endes günstiger ist. Hier geht schon mal jede Menge Geld verloren. Und ganz ehrlich, wenn hier plötzlich 200-300 Euro weniger netto raus kommen, dann scheiß der Hund auf "höhere Rente und niedrigere Sozialversicherungsbeiträge", denn erstens wirds in 30 Jahren die dicke Rente eh nicht mehr geben (haben sie ja in Deutschland auch kaputt gemacht, also warum sollte es Luxemburg anders tun?) und die niedrigen Versicherungsbeiträge gehen bei den Fahrtkosten komplett unter - und da hab ich den Verschleiß, die Abnutzung und die Fahrzeit noch nicht einmal berücksichtigt, die bei mir und vielen anderen im Monat eine GANZE ARBEITSWOCHE (40 Stunden) macht !!


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8 Jahren  ago  

@MRRedZac

Mit Verlaub, die Darstellung und Aussage zur Doppelbesteuerung ist grober Unsinn und schlicht weg falsch.

Die Aussage zu den Renten ist übrigens richtig, da bekommen wir in den nächsten 2 bis 4 Monaten die Streichliste auf den Tisch. Wurde bereits im Radio durch den Vorsitzenden der Chamber of Commerce angekündigt.


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flyskybus
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8 Jahren  ago  

Zitat: "Grenzgängerhaushalte mit einem Verdiener in Luxemburg werden in Zukunft im Großherzogtum mit einem höheren Steuersatz besteuert werden. Grenzgänger werden die Steuerklasse 2 nur noch bekommen können, wenn mindestens 90 Prozent ihrer Einkünfte aus Luxemburg bezogen werden. Grenzgänger sind ab 2017 dazu verpflichtet, alle ihre Einkünfte beim luxemburgischen Steueramt anzugeben, wenn sie in den Genuss eines globalen Steuersatzes kommen möchten. Sollten sie dieser Pflicht nicht nachkommen, werden sie automatisch in der ungünstigeren Steuerklasse 1 besteuert werden. (Quelle: LCGB)"

Im Prinzip passt sich Luxemburg nur der deutschen Steuerpolitik an. Ausländische Grenzgänger NACH Deutschland werden schon immer nach dieser Methode veranlagt. Die Staatskassen sind leer, hüben wie drüben, kein Wunder bei dem Blödsinn den die Regierungen veranstalten. Anstatt zu sparen werden immer mehr Steuergelder für Prestigebauten und Projekte verprasst!


Anonymous
Anonyme

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8 Jahren  ago  

MRedZac, hab auch schon einen neuen Job für dich in Deutschland: Redakteur beim Volksfreund. Da kannst Du den gleichen Unsinn sogar Gewinnbringend verzapfen ohne vorher mal recherchiert zu haben.

Und zur Doppelbesteuerung: Quatsch, wenn man möchte kann man sich gerne einzeln Veranlagen lassen. Dann wird man aber eben als Single besteuert. Wenn man als Paar die Splitting-Tabelle nutzen möchte, dann muss man halt auch beide Einkommen, also das gemeinsame Einkommen zur Berechnung des Steuersatzes angeben. Mit diesem Steuersatz wird dann jeweils das EINZELNE Gehalt versteuert. Also nix Doppelt. Wenn beide in D arbeiten muss im Prinzip auch JEDER sein einzelnes Gehalt gem. Steuersatz für das gemeinsame Gehalt versteuern.

Und jetzt schieb hier nicht so ne Panik, wo eigentlich der TV-Bockmist schon aufgeklärt wurde.


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MRedZac
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8 Jahren  ago  

Also nur nochmal zum Verständnis, aber ich lasse mich bei sachlich fachlicher Korrektur auch gerne vom Gegenteil überzeugen... Das Problem ist nicht, das beide Einkommen versteuert werden, sondern das beide Einkommen mit einem hohen Steuersatz als Bemssungsgrundlage aufgrund des Progressionsvorbehaltes versteuert werden. Das heißt, in Deutschland zahlt man den SteuerSATZ für das Einkommen aus Deu + Lux, in Luxemburg zukünftig den SteuerSATZ für das Einkommen aus Lux + Deu. Natürlich sind NICHT beide Einkommen in beiden Ländern zu versteuern, aber man zahlt für das Einkommen in Luxemburg einen höheren SteuerSATZ und für das Einkommen in Deutschland einen höheren SteuerSATZ, also in beiden Ländern einen höheren SteuerSATZ (UND NICHT STEUERN !) auf jedes der Einkommen. Und nach meinem Verständnis ist das zum Nachteil jener, die in dieser Konstellation arbeiten, würde ja, wenn beide Partner im gleichen Land arbeiten, nur EINMAL ein Steuersatz für das gesamte Einkommen zum Zahlen der Steuern herangezogen werden, nämlich der vom Gesamteinkommen im jeweiligen Land und die Steuern würden nur darauf an ein Land entrichtet... Das Gesamteinkommen anteilig zweimal zum hohen Steuersatz versteuern zu müssen ist doch teurer, als wenn das Gesamteinkommen nur einmal in einem Land veranlagt würde !?


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MichaelSep
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8 Jahren  ago  

@MRedZac erkläre mal den Unterschied: (G1-Betrag aus erhöhtem Steuersatz)+(G2-Betrag aus erhöhtem Steuersatz) = Summe X zu (G1+G2)-Betrag aus erhöhtem Steuersatz = Summe X und die daraus angebliche "Doppelbesteuerung" bzw "Ungerechtigkeit"


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MRedZac
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8 Jahren  ago  

@Hawkeye: Die unterschiedlichen Steuertabellen der beiden Länder... Die Progression ist nicht die Gleiche.


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grenzerfahrung
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8 Jahren  ago  

@MRedZac

Progressionsvorbehalt in D und der gemittelte Steuersatz in L sind unterschiedlich.

In D wird so getan als wäre das Luxemburger Einkommen der untere Teil und das deutsche EInkommen der obere Teil, im Prinzip wird also von der Steuer auf das Haushaltseinkommen die Steuer die auf das Einkommen aus L fällig wäre abgezogen.

Luxembourg teilt die Steuer anteilig auf, d.h. es wird der mittlere Steuersatz auf das Gesamteinkommen bestimmt und der anteilig auf das Gehalt in L angewendet. Da fährt man in L m.E. besser. Ich schaue mir meine deutsche Steuererklärung diesbezüglich nochmal an und bestimme dann mal die Differenz, also etwas Geduld.