Immerhin zeigt der Artikel die Motivation auf und dass im Prinzip Steuergerechtigkeit hergestellt wird. Ich kann hier beim schlechtesten Willen keine unlauteren Motive oder Machenschaften des lux. Staates erkennen. Wenn man die letzten Jahren vor 2018 davon profitierte, einfach darüber freuen, dass man so lange Mehreinkommen hatte, welches andere nicht hatten. Dann fühlt sich das gleich ganz anders an. Artikel des l'essentiel im Wortlaut:
Der Luxemburger Christliche Gewerkschaftsbund schlägt Alarm: «Die Steuerreform wird – trotz einiger Erleichterungen – für die meisten verheirateten Grenzgänger zu einer finanziellen Verschlechterung führen», kritisiert Christophe Knebeler, beigeordneter Generalsekretär des LCGB, gegenüber L’essentiel. Grund für den Ärger des Gewerkschafters ist, dass verheiratete Grenzpendler ab dem 1. Januar 2018 automatisch in die ungünstigere Steuerklasse 1 eingestuft werden. Nur unter Erfüllung bestimmter Kriterien (siehe Infobox) werden sie wie ein in Luxemburg ansässiger, verheirateter Steuerpflichtiger angesehen.
Die Besteuerung erfolgt dann allerdings anhand eines personalisierten Steuersatzes, der auf Grundlage der Gesamteinkünfte des Ehepaares berechnet wird. «Da kann man in der Steuertabelle schnell nach oben rutschen», sagt der Gewerkschafter. Dies betreffe vor allem niedrige und mittlere Einkommensschichten. Also jene, die von der Reform besonders profitieren sollten. Pro Monat könne dies einige Hundert Euro, bei höheren Gehältern noch sehr viel mehr ausmachen. «Das macht am Ende des Jahres ein beachtliches Minus, das durch die Steuererleichterungen nicht, oder nur sehr schwer aufgewogen werden kann», moniert Knebeler. Wenn man davon ausgehe, dass von 180.000 Grenzgängern rund die Hälfte verheiratet ist, gehe es nicht um eine kleine Gruppe: «Dann sind 90.000 Familien davon betroffen».
«Gleiches Recht für alle»
Im Finanzministerium von Pierre Gramegna (DP), das die Steuerreform ausgearbeitet hat, verteidigt man den Gesetzesentwurf: «Es geht um die Gleichstellung von Grenzgängern und hier Ansässigen», erklärt Pressesprecher Bob Kieffer auf Nachfrage von L’essentiel. Verheiratete Arbeitnehmer, die in Luxemburg leben, würden schließlich auch auf Grundlage des gemeinsamen Einkommens besteuert: «Verschiedene Grenzgänger hatten da bislang vielleicht einen Vorteil, wenn sie das nicht offenlegten.» Doch es gelte gleiches Recht für alle, «es profitieren ja auch alle von den Entlastungen.»
Überdies handele es sich nicht um eine rein politische, sondern auch eine juristische Entscheidung, erklärt Kiefer und verweist auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu den Studienbeihilfen aus dem Jahr 2013. Demnach dürfen Kinder von Grenzgängern nicht schlechter gestellt werden als die von Familien, die in Luxemburg leben. Selbiges gelte beispielsweise auch für die «Chèques-services». «Wer auf der einen Seite von den gleichen Vorteilen wie die in Luxemburg Ansässigen profitiert, muss auf der anderen Seite auch genauso die Kosten mittragen», stellt der Sprecher des Finanzministeriums klar.
Infobox
Ein in Deutschland oder Frankreich lebender Grenzgänger kann wie ein im Großherzogtum ansässiger Steuerpflichtiger angesehen werden, wenn 90 Prozent seines Einkommens aus Luxemburg stammen. Lebt der Grenzgänger in Belgien, so müssen mindestens 50 Prozent des Gesamteinkommens des Ehepaares in Luxemburg erwirtschaftet worden sein.
Rechenbeispiel
Ein in Luxemburg beschäftigter, verheirateter Grenzgänger (3500 Euro Bruttomonatsgehalt) führt in der Steuerklasse 2 in Luxemburg bislang jährlich 1366 Euro an den Fiskus ab, wenn er keine Angaben über die Einkünfte des Partners im Ausland macht. Wenn er ab 1. Januar 2018 in die Steuerklasse 1 eingestuft wird, weil er weiterhin keine Angaben macht oder obiges Kriterium nicht erfüllt, beträgt die Steuerlast 3964 Euro – ein Minus von knapp 2598 Euro.
Wenn er angibt, dass der Partner im Ausland ebenfalls 3500 Euro monatlich verdient, erhöht sich die Bemessungsgrundlage. Die jährliche Steuerlast beträgt dann 3299,50 Euro. 1933,50 Euro mehr als derzeit. Allerdings kann das Ehepaar dann – wie in Luxemburg Lebende auch – Werbungskosten und Sonderausgaben abziehen.
Geringer wird die steuerliche Mehrbelastung dann, wenn der im Ausland arbeitende Partner weniger verdient. Beträgt das Einkommen des Partners statt 3500 Euro nur 1700 Euro, so ist die Steuerlast um 25,25 Euro höher als derzeit.