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Forum / Steuern und Finanzen

LUX Steuerklasse Verheiratet - ein Einkommen  

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MacGreg
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3 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

Leider konnte ich durch Eigenrecherche meine Situation nicht zufriedenstellend beantworten, daher hoffe ich nun auf eure Unterstützung.

Ich arbeite in LUX (Vollzeit, kein Home Office) und wohne in DE. Bin verheiratet. Meine Frau lebt in DE und hat kein Einkommen. In welcher LUX Steuerklasse sollte ich sein?

Vielen Dank.

MacGreg


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Jumbo
SLS | D | 697 Messages

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3 Jahren  ago  

Du erhälst automatisch die Steuerklasse 1.

Auf Antrag kannst du die Klasse 2 beantragen. ABER damit musst !! du automatisch auch in Lux eine Steuererklärung machen. Abklärung mit Steuerberater der sich in Lux und D auskennt.

 


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MacGreg
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3 Jahren  ago  

Vielen Dank für die Antworten. Ich habe erst zum 01.09.2021 meinen Job in Lux begonnen und würde gerne rückwirkend Steuerklasse 2 geltend machen. Ist dies möglich, wenn man eine Steuererklärung für 2021 in Luxemburg macht? 


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info
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3 Jahren  ago  

Du kannst natürlich in Luxemburg eine Steuererklärung machen, aber was soll es bringen wenn du erst am 07.09.2021 in Luxemburg angefangen hast?


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MacGreg
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3 Jahren  ago  

Ich habe jeden Monat zuviel Steuer gezahlt, da ich eigentlich in Klasse 2 gehöre.


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LuxusFux
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3 Jahren  ago  

Lohnsteuerjahresausgleich!


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3 Jahren  ago  

nun ja, einfach mal an die Anzahl der Auslandstage bei der Steuer denken, evtl fällt ja der Groschen doch noch.


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Bjoern78
Saarland | 12 Messages

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3 Jahren  ago  

Ich hänge mich mal an diesen Thread dran. Genau das ist auch hier mein Problem. Habe erst im November in Lux angefangen und damit natürlich ja auch keine 90% des Welteinkommens (in 2021) in Lux erwirtschaftet. Kann ich dann trotzdem eine Steuererklärung machen, da ich ebenfalls eigentlich in Klasse 2 (verheiratet) eingruppiert werden sollte.

@Info: Ich denke ich stehe dann hier auch auf dem Schlauch. Geht es hier um die 20 Tage Regelung oder was genau meinst du?


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3 Jahren  ago  

Die Möglichkeit einer Gleichstellung mit Luxemburger ist nicht gegeben, Ob es sich bei 2 Monaten lohnt einen LoJa light zu machen muss man selbst überlegen.

Und bei Gott, könnten hier alle den Schwachsinn mit der Lohnsteuerklasse 2 beenden! Ihr bekommt den sg Individualsteuersatz und wer mit dem Steuersatz der Klasse 2 zu wenig Steuern abgeführt hat bekommt mit der verpflichtenden Steuererklärung eine Rechnung! Also kommt nicht auf die merkwürdige Idee das der vorgegebene Steuersatz in 2 unbedingt euer Höchstbetrag ist.


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Bjoern78
Saarland | 12 Messages

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3 Jahren  ago  

@Info: Asncheined kennst du dich ja mit der Materie gut aus, aber ich denke hier im Forum gibt es viele (mich eingeschlossen), die mit dem Steuersystem etwas weniger vertraut sind. Daher wäre es vielleicht etwas hilfreicher, etwas zu erklären statt alles als Schwachsinn abzutun.

Wenn ich die Berechnung anhand meiner Zahlen durchführe liegt nunmal mein Steuersatz in Klasse 1 bei etwa 15 Prozent, in Klasse zwei bei gemeinsamer Veranlagung bei etwa 8 Prozent. Meine Frau arbeitet nur teilzeit in DE und ich Vollzeit in Lux. Fakt ist doch (soweit ich das verstehe), dass Klasse 1 meine Situation als Verheirateter nicht abdeckt. Somit zahle ich doch in Klasse 1 mit dem festgelegten Steuersatz mehr Steuern als ich müsste, oder sehe ich das falsch?


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3 Jahren  ago  

@Bjoern78

Irgendwas läuft bei dir mächtig schief, denn wenn du eine sachlich richtige Berechnung gemacht hast kommt bei beiden Steuerklassen nach der Steuererklärung exakt der selbe Steuersatz raus.

Ich versuch mal eine einfache Erklärung:

Die Steuersätze in 1 und 2 sind nur monatliche Abschlagszahlungen auf deinen persönlichen Steuersatz. Nach der Steuererklärung kommt jedoch bei beiden Klassen der Betrag raus den du an Steuern zu zahlen hast und der ist identisch. 

Seit der Änderung im Luxemburger Steuerrecht kannst du aber nur die Klasse 2 bekommen wenn verpflichtend eine Steuererklärung gemacht wird. Das kann zu Nachzahlungen führen die evtl sogar über dem Steuersatz der Klasse 1 liegen. Darum bleiben nicht wenige lieber in Klasse 1 und verzichten auf die Abgabe einer Steuererklärung und die Klasse 2.

Es hilft folglich nicht hier in einem einfachen tool zwei Zahlen anzugeben und dann zu denken es wäre der tatsächliche Steuersatz, dazu muss eine Lohnsteuer komplett simuliert werden.

Grundsätzlich:

Es muss geprüft werden ob und in wie weit man die gesetzlichen Vorgaben nach dem Steuerrecht erfüllt um überhaupt etwas geltend machen zu können. Dazu empfehle ich dringend auf guichet.lu unter der Rubrik Steuern zu lesen worum es geht.

Warum ich "Schwachsinn" geschrieben habe? Weil hier mit völlig falschen Annahmen gearbeitet wird die weder hilfreich noch zielführend sind. Wenigstens über die Basisinformationen sollte sich jeder auf guichet.lu einlesen bevor hier mit Zahlen ping-pong begonnen wird.


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info
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3 Jahren  ago  

Um dir die Suche zu erleichtern, folge dem link, da steht was du wissen musst

Als Nichtansässiger einen Lohnsteuerjahresausgleich beantragen — Bürger — Guichet.lu - Verwaltungsleitfaden - Luxemburg (public.lu)

Eine Frage noch, hast du die Steuerkarte 2022 wenigstens anpassen lassen? Wenn nicht läuft dir bald die Frist ab.


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Bjoern78
Saarland | 12 Messages

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3 Jahren  ago  

@Info: Wäre schön wenn du dir einfach solche Kommentare wie "Irgendwas läuft bei dir mächtig schief" usw. verkneifen würdest. Ich bin dankbar für deine Hilfe, aber ich bin nicht bescheuert, ein schwachsinnig etc. Ich bin aber eben auch kein Steuerberater oder Arbeite beim Finanzamt. Ich mache seit 25 Jahren meine Steuererklärung in DE selbst und habe schon viele Stunden mit Lesen der ganzen Beiträge verbracht. Trotzdem komme ich hier einfach nicht weiter. Dass ich in Klasse 2 verpflichtet bin eine Steuererklärung zu machen ist mir klar. Das stand hier ja auch nicht zur Debatte. Ich hatte das Luxemburger Steuerbüro angeschrieben und habe eine Anleitung zur Berechnung bekommen. Daran habe ich mich orientiert. Wenn die mir Quatsch geschrieben haben, wäre es nett von dir, dein Wissen zu teilen 😉

Wenn ich die Berechnung durchführe und mein Luxemburger Gehalt (keine weiteren Einkünfte) eingebe, das Netto meiner Frau in DE, meine Sozialversicherung und Sonderausgaben, Freibetrag) dann kommt bei Zusammenveranlagung eben 8% (und Betrag X) raus, bei strikter Einzelveranlagung halt 15% was ungefähr dem doppelten von Betrag X entspricht. Es gibt aber hier eben noch eine dritte Möglichkeit; Einzelveranlagung mit Umverteilung der Einkommen was dann ebenfalls auf den gleichen Satz wie Zusammenveranlagung rausläuft. Ist dies dann die bessere Wahl in deinen Augen?  Grundsätzlich sehe ich ja, was bei meinem Kollegen (der eben an dieser Frage der Steuerklasse bisher ebenfalls gescheitert ist) am Jahresende bei der Steuererklärung wieder rauskommt. Und ja, die gesamten Gehälter und Bedingungen sind bei uns beiden nahezu identisch. Und genau dieser Betrag wurde mir urspünglich von meinem Arbeitgeber so berechnet (sofern die Steuerklasse geändert wird). Sprich, die monatliche Differenz entspricht dem, was bei der Steuererklärung zurück kommt. Aber ich hätte nunmal gerne den Betrag monatlich statt am Jahresanfang rückwirkend.


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Bjoern78
Saarland | 12 Messages

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3 Jahren  ago  

@Info

Ja, Antrag zur Änderung der Steuerklasse ist jetzt ausgefüllt und geht noch diese Woche raus.

Habe dann auch das Formular zur vereinfachten Steuererklärung gefunden. Das sollte dann im Falle der 2 Monate ja zutreffen. Denke die werden sich melden wenn irgendwelche Angaben fehlen...

Danke trotzdem für deine Hilfe