Ja ist normal! Grund: Du zahlst Lohnsteuer jeden Monat auf Deinen Lohn in Höhe des normalen Steuersatzes. Nun hast Du Umstände, die aber zu einem Steuersatz führen, der höher ist als normal. = Nachzahlung
Ist bei Elterngeld, ALG usw. genauso
Gebe Gaulix recht.
Deutschland kann ja dein späteres luxemburgisches Erwerbseinkommen nicht kennen bzw. beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigen. U. a. durch eine Steuererklärung in D erfährt das FA von Deinem ausländischen Erwerbseinkommen, dieses ist zwar in D nicht steuerpflichtig, erhöht aber den in D zu zahlenden Steuersatz auf Dein deutsches, zu versteuerndes Einkommen (Progressionsvorbehalt!) und kann sehr wohl, mehr oder weniger, im Jahr des AP-Wechsels zu Steuernachzahlungen in D führen. Dieses hängt von vielen Faktoren (z.B. Verhältnis anteilige Bruttogehälter im Jahr des Wechsels in D bzw. L, Steuerklasse in D, absetzbare Versicherungsbeiträge wie Haftpflicht, LV, RV usw.) ab.
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