Ich würde das Thema auf Grund momentaner Aktualität gerne nochmal aufgreifen.
Ich mache gerade die deutsche Steuererklärung mit WISO, hänge aber an nachfolgender Thematik. Zunächst zur Ausgangssituation. 1 Ehepartner 2016 komplett in LUX, 1 Ehepartner unterjährig nach LUX gewechselt.
Wenn ich nun in der N-AUS das LUX-Brutto (komplettes Brutto ohne jegliche Abzüge) in "Einkommen ohne inländischen Steuerabzug" eintrage und den Wert nochmal bei "davon in FELD X (Einkommen nach deutscher Bescheinigung)" eintrage, sowie die Anzahl der Tage in LUX, käme ich zu einer fetten Nachzahlung in D wegen des Progressionsvorbehaltes.
Was ich mittlerweile hier im Forum "erlesen" habe (ohne Anspruch auf Richtigkeit), muss ich noch bei in der N-AUS meine Fahrtkosten nach deutscher Berechnung in Abzug bringen.
Ist diese Vorgehensweise (LUX Gehalt auf N-AUS in beide Felder, Werbungskosten nach Berechnung D auf N-AUS) korrekt? Und kann bzw. sollte ich noch anderweitige Schritte in der deutschen Steuererklärung beherzigen, bzw. ist es normal, dass die Steuererklärung D im Jahr des Wechsels nach LUX eher zu einer Nachzahlung in D führt.