Nach dem Steuerseminar von assura ist die Sache für mich eigentlich eindeutig: Zinserträge jeglicher Art sind NICHT anzugeben, da ein lux. Inländer sie auch nicht angibt!
@Kurtis: was du meinst, ist die Prüfung, ob eine Gleichstellung mit Inländern steuerlich Sinn macht. Wenn die Zusatzeinkünfte (2tes Gehalt aus D, Mieteinnahmen, Dividendenerträge, Spekulationserträge usw.) durch den Progressionsvorbehalt zu einem so hohen Steuersatz führen, dass das Absetzen der Sonderausgaben das Mehr an Steuern nicht aufwiegt, dann wird die Gleichbehandlung automatisch vom Finanzamt zur Vermeidung eines Steuernachteils aufgehoben. Ergo in diesem Fall: die Zusatzeinkünfte werden nicht angerechnet, aber eben auch nicht die Zusatzeinnahmen.
Pauschal erläuterte assura: Bis 15.000 Euro/Jahr an weiteren Einkünften für die Progressionsvorbehaltsberechnung machen das Absetzen der Sonderausgaben, sprich die Gleichbehandlung mit Inländern immer noch rentabel. Über 30.000 Euro macht die Gleichbehandlung keinen Sinn mehr, da dann der Steuersatz so ansteigt, dass das Maximum an absetzbaren Sonderausgaben dies nicht wett machen kann.