Habe gerade die Broschüre der Aleba gelesen mit Steuerbeispielen für 2008. Daraus ist eindeutig, dass nun alle Einkünfte angegeben werden müssen, d.h. auch das Einkommen der in D arbeitenden Ehefrau/Ehemanns, Mieteinnahmen, Zinseinkünfte usw.
Allerdings prüft das Finanzamt in Lux. angeblich, ob die Gleichbehandlung in diesem Fall vorteilhaft ist und lässt im Negativfall die Gleichbehandlung fallen. Damit werden natürlich auch alle absetzbaren Positionen annuliert (Bausparverträge, Versicherungen, etc.).
Die Formel: wenn sonstige Welteinkommeneinkünfte höher als absetzbarer Betrag, dann Gleichbehandlung nachteilig. In diesem Fall sollte man auf Zusatzrentenversicherung u.ä. verzichten.
Es bleibt aber eine Ungerechtigkeit bei Zinserträgen: In D (ab 2009) existiert eine Abgeltungssteuer, in Lux. schon länger eine Abgeltungssteuer und nun muss man als Grenzgänger die Zinserträge aus D für den Progressionsvorbehalt angeben. Da ist man ja schlechter gestellt, als wenn man nur in einem Land (dort mit Abgeltungssteuer) leben würden. Das kann doch nicht im Sinne der EU bzw. der Gleichbehandlung sein!