logo site
icon recherche
Forum / Steuern und Finanzen

Lohnt Steuererklärung noch ab 2008 mit Welteinkommen?  

Profilbild von
Luxi1
645 Messages

Offline

16 Jahren  ago  

Hallo, habe mir mal das neue Steuerformular angesehen, abgesehen davon, dass es inzwischen doppelt so viele Seiten hat, muss man ja inzwischen anscheinend auch als Grenzgänger sein dt. Einkommen (meist wohl Kapitalerträge) angeben... lohnt sich damit für uns eine Steuererklärung noch oder wird der Abzug durch Bauspar, Versicherung & Co durch das Progressions-Ding aufgefressen?

- müssen wir alle Kapitalerträge angeben, also Zinsen, Kursgewinne etc.? - gilt für uns wenigstens dieser Freibetrag von 1500 Euro auf Seite 9 komplett oder was heißt "Höchstbetrag"? - will das lux. Finanzamt über die Zinsen Nachweise oder nur das ausgefüllte Formular? - Auskünfte aus D werden die Luxis wohl nicht bekommen 😉 aber fragen die nach, wenn man angibt, man hat nur einsfuffzich an Zinsen verdient? - die in D gezahlte ZaSt wird in Zelle 925 eingegeben?

Kurz: hat jemand Ahnung oder mal ein Seminar besucht, welche Auswirkungen das für uns hat, ob man den Kram überhaupt angeben muss und überhaupt... ?


Profilbild von
Luxi1
645 Messages

Offline

16 Jahren  ago  

Ich hole den Beitrag mal nochmal nach vorn, vielleicht weiß ja jemand mehr...


Anonymous
Anonyme

Offline

16 Jahren  ago  

Hallo Luxi,

um ehrlich zu sein, wenn ich deine Frage überhaupt verstehen würde, könnte ich dir bestimmt auch drauf antworten.:neutral:

Gruß


Profilbild von
Luxi1
645 Messages

Offline

16 Jahren  ago  

Hallo Nachtfalke,

so wie ich das verstanden habe, muss man inzwischen als Grenzgänger in Lux sein "Welteinkommen" angeben, also zB auch Kapitalerträge aus D (aber auch Mieteinnahmen und was es halt so gibt). Und dann wird wohl so ein Proggressions-Ding berechnet, so wie in der dt. Steuererklärung auch, wo man ja auch das lux. Gehalt angeben muss.

Ich fürchte, dass es so aussehen könnte: Verdienst Lux 100 Euro + 20 Euro Zinsen D macht 120 Euro Einkommen minus 10 Euro Versicherung/Bauspar ergibt keine Steuererstattung mehr. Theoretisch sogar eine Steuernachforderung, aber ich glaube, das ist in Lux ausgeschlossen.

Daher meine Frage an die Experten, wie das in der praxis gemacht werden muss...


Anonymous
Anonyme

Offline

16 Jahren  ago  

Hallo Luxi,

du machst deine Steuererklärung für dein "Einkommen" für Luxembourg und wenn du "Einkommen" in Deutschland hast, eine Steuererklärung für Deutschland. Das mit der Progression kommt, wenn du verheiratet bist und ihr euch entschieden habt, gemeinsam zu veranlagen.

Was anderst ist mir nicht bekammt, und so macht das mein Steuerberater schon seit Jahren bei mir.

Steuernachforderungen macht das Steuerbüro in Lux auch und darf es auch und macht es (zumindest bei mir im Kollegenkreis) immer wieder gerne.

Gruß


Profilbild von
Kurtis
229 Messages

Offline

16 Jahren  ago  

Hallo Luxi1, hallo Nachtfalke,

wenn ich Luxi1 richtig verstehe spricht er ein Thema an, was ALLE Grenzgänger NEUERDINGS betreffen wird, und zwar RUECKWIRKEND fuer 2008 ! Bisher war es so: Wohnen in DE, arbeiten in Lux: Das Lux.Finanzamt war NUR an dieser Einkommensart (unselbst. Taetigkeit) in Lux interessiert. ALLE weiteren Einkünfte, vorallem Zinseinkünfte (egal ob in DE oder LUX) haben den Lux.Staat nicht interessiert. Diese waren und sind noch immer nach dem Welteinkommensprinzip am Wohnort, sprich Finanzamt DE, zu versteuern.

ABER: In den neuen Steuerformularen soll/muss nun JEDER auch seine Zinseinkünfte, Mieteinahemen etc. angeben !!!! UND DAS IST NEU. Hier schwirren m.E. aktuell verschiedene Varianten durch das Universum: 1. Muessen angegeben werden und erhöhen somit das zu versteuernde Einkommen => ERGO: Werden somit zweimal versteuert ! ( DE und Lux ) 2. Muessen angegeben werden, sind aber nur zu Info und haetten keinen Einfluss ...? Warum dann angeben ? Und vorallem so detailiert - schaut Euch mal die Seite 9 mit den Angaben an ( Wo, was, WER etc. - mit Belegen ) Und das dann nur zu Info ? Ich weiss nicht.

ERGO: Hier bin ich selbst gespannt was wirklich richtig ist. ich hoffe für uns alle das es die Variante mit dem "Just for Info" ist, ansonsten wird es lustig ...

Helfen kann hier nur ein Steuerfachmann/frau, der sich wirklich mit der NEUEN Gesetzgebung befasst hat ! Na dann mal her mit den Infos ...:-)


Anonymous
Anonyme

Offline

16 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

uhi, das war mir neu. Dann bin ich mal gespannt was mein Steuerberater mir im März/April erzählen wird. Naja, Gott sei Dank hab ich Deutschland fast keine Zinsen.

Gruß


Profilbild von
Sofia
62 Messages

Offline

16 Jahren  ago  

Hallo, mich beschäftigt die Frage auch und ich bin mittlerweile auf folgendem Stand. Anzugeben ist in Luxemburg das Welteinkommen, um die Progressionsstufe (Steuersatz) zu ermitteln (sofern man die Vorteile des Art 157 LIR in Anspruch nehmen will - Fall Lakebrink). Doppelt besteuert wird also nix!!! Beim neuen Steuerformular hat mich stutzig gemacht, dass bei den Kapitaleinkünften die Spalte für steuerbefreites Einkommen komplett fehlt (hier werden bei den anderen Einkunftsarten die Progressionseinkünfte eingetragen). Kapitaleinkünfte aus Deutschland sind aber gem. DBA für Grenzgänger in Luxemburg nicht steuerpflichtig sondern könnten höchstens dem Progressionsvorbehalt unterliegen, was ein grosser Unterschied ist. Aus der Logik der Formulare im Zusammenspiel mit dem DBA Dt.-Lux. müssen wir als Grenzgänger m.E. keine Kapitalerträge, die in Dt. zu versteuern sind, angeben. Ein Berater einer Lux. Versicherungsgesellschaft hat mir auf telefonische Anfrage dies allerdings nur für Zinserträge bestätigt. Dividenden u.a müssten aber angegeben werden (hab ich zum Glück keine). Gem. Logik des Formulars würden diese dann tatsächlich doppelt besteuert, weil sie dann in die Summe der steuerpflichtigen Einkünfte fallen... was eigentlich nicht sein darf. Die Logik verstehe ich nicht. Gibt es in dem Forum keinen Steuerberater, der kompetent ist und eine Info mal so rüberkommen lässt...?


Profilbild von
Luxi1
645 Messages

Offline

16 Jahren  ago  

Hmmm... das scheint ja doch ziemlich kompliziert zu sein... sehr schade, da die lux. Steuererklärung für uns Grenzgänger ja bisher tatsächlich fast auf einen Bierdeckel gepasst hatte...

@Sofia: in Zelle 925 kann man ausl. Steuer laut DBA abziehen, das würde ja bedeuten, dass unsere Zinsen zumindest mal nicht doppelt besteuert werden können, da wir die dt. Zast hier eintragen können? Was aber wohl den meisten nur ein schwacher Trost ist, da die meisten ja durch Sonderausgaben in D wohl keine Steuern auf Zinsen zahlen müssen, sie dann aber in Lux in die Proggression gerechnet würden...

Was ist eigentlich der Fall Lakebrink?!?

Und noch eine Frage: kann es tatsächlich sein, dass man durch eine Steuererklärung zu einer Nachzahlung verpflichtet wird? Ich dachte, das sei nicht möglich, nur nach der Heirat oder so...?


Profilbild von
Kurtis
229 Messages

Offline

16 Jahren  ago  

Hallo Sofia,

ich freue mich, dass ich nicht der einzige bin, der sich tiefer mit dem Thema auseinander setzt ! Danke. Denke vielen ist die Brisanz - ob viele Zinseinkünfte oder wenige, spielt gar keine Rolle - nicht bewusst. Wenn Angaben verlangt werden sollten diese m.E. auch KORREKT sein. Wundere mich auch das wirkliche Fachleute wie STEUERPERLE, STEUERLUX etc. sich noch gar nicht zu dem Thema geäusstert haben. Bei www.steuerlux.de verweisst dieser zwar auf die Aenderungen in 2008 und die Angaben von sämtlichen Einkommen, geht aber nicht in die Tiefe. Na dann forschen wir mal weiter ...:-)

:bigsmile:


Profilbild von
Kurtis
229 Messages

Offline

16 Jahren  ago  

sorry - ganz vergessen: Und Meffo natürlich ! Der kennt sich m.E in vielen Dingen rund um Lux aus !


Profilbild von member_10_year
Jumbo
SLS | D | 696 Messages

Offline

16 Jahren  ago  

Hallo also Steuerperle und Meffo scheinen sich hier zurückgezogen zu haben. Aber ich gebe mal wiede den Hinweis. Stichwort: Gewerkschaft.....werdet Mitglied...und fragt. die machen auch die Steuerklärung für MITGLIEDER. Ja, ja ich höre schon....dies ist keine!!!!! Werbung..... Also bitte auch keine öffentlichen Anmerkungen Danke Es soll sogar Steuerberater geben....nur die kosten halt etwas


Profilbild von
Sofia
62 Messages

Offline

16 Jahren  ago  

Hallo Luxi 1, Fall Lakebrink: gib das mal in Google ein ... z.B. hier: http://lexetius.com/2007,1655 Ich denke, ein Grossteil der Verwirrung mit den Kapitaleinkünften kommt daher, dass das neue Steuerformular sowohl für Ansässige als auch Grenzgänger konzipiert worden ist (vorher gab es ein spezielles Formular für Grenzgänger). Ich denke, dass der ganze Bereich um Zelle 925 hauptsächlich (oder nur?) für Luxis gilt (d.h. résidents) und nicht für non-résidents (ausser den ganz speziellen Komponenten, die auch im alten Grenzgänger-Formular angegeben waren, ich glaube das waren Kapitaleinkünfte aus Luxemburg, weiss ich aber jetzt nicht genau...). Aber aus Sicht eines Luxemburgers machen die Felder m.E. viel mehr Sinn. Wie gesagt, mich macht stutzig, dass rechts bei den Kapitaleinkünften die komplette Spalte für steuerbefreites Einkommen fehlt. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass unsere Zinseinkünfte in Luxemburg hier nicht zum steuerpflichtigen Einkommen gehören (DBA). Disclaimer: bin kein Steuerberater - nur ein (hoffentlich) logisch denkendes Wesen - wenn auch blond 😉 Also: weiterforschen!


Profilbild von
Kurtis
229 Messages

Offline

16 Jahren  ago  

@Jumbo: Danke für deinen Hinweis hinsichtlich Steuerperle und Meffo - sehr Schade ... Deine Tipps: Sind beide richtig. Aber wir versuchen im Forum die Lösung zu finden. @Sofia: Du könntest (hoffentlich) recht haben: Auf der Website www.guichet.lu werden die Formulare fuer die Steuererklärung 2008 als .pdf zur Verfügung gestellt. Einmal für résidents und für non-rèsidents - BEIDE auf auch auf Deutsch und ich kann KEINEN Unterschied feststellen !!! HIer nochmal der genaue Link http://www.guichet.public.lu/fr/citoyens/formulaires-interactifs/impots-taxes/index.html Wir forschen weiter ( bin nicht blond ...:-)):bigsmile:


Profilbild von
CaptainHook
635 Messages

Offline

16 Jahren  ago  

Wenn man das Salaire und die Zinsen sowohl in D wie auch in Lux zur Ermittlung des Progressionsvorbehalt angeben muss, dann ergeben sich eindeutig Nachteile zur bisherigen Verfahrensweise und zwar für alle, die Mieteinnahmen, Zinsen, Dividenen oder sonstige Erträge haben. Es erhöht dann nämlich der Steuersatz in beiden Ländern, auch wenn man in Lux. nur das Salaire versteurn muss und in D die Zinsen!

Eigentlich ist die Frage ganz einfach: müssen die Zinsen (Mieteinnahmen etc.) in der lux. Steuererklärung angegeben werden? Bei Antwort "Ja" wird's unangenehm und ich fürchte sie ist "Ja", da man im Salaire bei Zinseträgen in den letzten Jahren in Lux. zu wenig besteuert wurde.