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Forum / Steuern und Finanzen

Krankenkassenbeiträge in Deutschland auf Luxemb. Rente  

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info
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14 Jahren  ago  

es ging um die Versicherungsbeiträge - zu den Steuern habe ich weit weit vorher was geschrieben. Also warum jetzt die Frage nach den Steuern? Schau doch mal bitte auf die Einträge und schau nach wann der letzte Eintrag mit der Wort "Steuer" gemacht wurde.


Anonymous
Anonyme

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14 Jahren  ago  

@info:

Vielleicht würde es uns "Unwissenden" einmal helfen, wenn Du nicht immer nur so Andeutungen schreibst, sondern konkret, was Sache ist. Wer und wo sollen wir uns denn beschweren, wer oder was ist das für eine Schlichtungsstelle, von der Du sprichst. Ich nenne DIr jetzt einmal ein paar Fakten: Ich bekomme seitens Lux. Invalidenrente, seitens meines alten AG eine Betriebsrente (hierauf zahle ich schon komplett und alleine die komplette Krankenversicherung) u. meine deutsche Erwerbsunfähigkeitsrente. Alles in allem zahle ich jetzt im Monat bereits (inkl. Pflegeversicherung) 180,-- EUR an meine dt. Krankenkasse. Hinzu soll jetzt noch einmal das gleiche kommen, da ich auf die Lux. Rente ebenfalls die KK Beiträge zahlen muss. Das sind dann bei mir ca. 360,-- EUR im Monat.

Ich habe sicherlich sehr gut verdient vorher und erhalte jetzt seitens Lux. auch eine gute Invalidenrente; sie reicht jedoch mit weitem nicht an mein altes Nettogehalt und ich muss zig Therapien und Medikamente zahlen. Und da heisst es, wir sollen nicht schlechter gestellt werden als andere. Aber das werden wir. Wenn ich meine komplette Bruttorente in einem Gehaltsrechner eingebe, dann würde ich ca. 100 EUR weniger zahlen und sorry, das kann ja nicht sein, dass man als Rentner (aus welchen Gründen auch immer und auch wenn die Rente noch so hoch sein sollte) mehr zahlen soll, als jeder der noch im Berufsleben steht!

Ich sträube mich überhaupt nicht dagegen, zu zahlen, aber es kommt doch immer noch darauf an, was man zahlen muss. Und ich bin der Meinung, die dt. KK erhält genug von mir jeden Monat!


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14 Jahren  ago  

Hallo horn, jetzt wo der Magen nicht mehr knurrt ist die Antwort auch viel leichter.

Gerne versuche ich dir zu helfen.

Ich habe oben zwei links hinterlegt, da kommt man recht schell zur Erklärung der Schiedsstelle. Diese wird sowohl im DBA als auch im Sozialversicherungsrecht aufgeführt. Diese Stelle kümmert sich grundsätzlich um alle Fragen rund ums Sozialversicherungsrecht. Das betrifft zB Grenzgänger im Berufsleben die in zwei Länder arbeiten und geht bis zum Rentner.

Die Aufgabe besteht darin die EU Richtlinie zwischen zwei Systemen zu realisieren. Die EU Richtlinie geht davon aus das der EU-Bürger nicht benachteiligt werden darf. In diesem Beispiel ist es so das aufgrund des Wohnortprinzip die Rente aus Lu keinerlei Ansprüche in Lu zurück lässt und quasi alles nach D wandert. Im Gegenzug darf die Belastung des Rentner der Ansprüche aus Lu hat nicht über die einer rein deutschen Rente gehen.

Beide Sozialversicherungssysteme funtionieren jedoch nicht nach dem identischen Schema (Leisungen, Kosten, wann wird was bezahlt usw). Daher wird der Einzelfall genau betrachtet - von tatsächlichen Fachleuten des Sozialrecht - und diese erstellen dann die Anweisung was die Versicherungen zu machen haben. Dazu kann zb zählen das Beträge aus Lu an die Kasse in D überwiesen werden, bzw das der Versicherungsbetrag im Einzelfall tatsächlich für den Einzelfall festgelegt wird.

Jetzt zu deinem speziellen Fall und deinen Angaben - deine Situation würde ich den Fachleuten übergeben, denn im Moment kennen alle nur die Seite der Gesetzgebung wo man gegenüber dem Versicherten die Hand aufhalten darf. Persönlich glaube ich nicht das dir jemand freiwillig etwas geben würde.

Zum Abschluss noch ein schönes Wochenende.


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toka
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14 Jahren  ago  

"Dazu kann zb zählen das Beträge aus Lu an die Kasse in D überwiesen werden, bzw das der Versicherungsbetrag im Einzelfall tatsächlich für den Einzelfall festgelegt wird."

Du glaubst doch wohl nicht das LU tausende von Pensionsbeiträgen an den Rentenbund in DE überweisen würde...So einen Käse habe ich schon lange nicht mehr gehört!


Anonymous
Anonyme

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14 Jahren  ago  

@info: So dann trotzdem einmal Danke, dass Du versucht hast, etwas Licht ins Dunkle zu bringen. Ich werde jetzt versuchen, mir diese Verordnungen einmal durchzulesen. Vielleicht ist es ja tatsächlich so, dass dann im Zweifelsfall für jeden einzelnen entschieden werden kann; geschlagen gebe ich mich auf jeden Fall noch nicht. Es kann nicht sein, dass ich jeden Monat 360,-- EUR Krankenversicherung zahlen soll und meine Therapien und Medikamente darf ich zum grössten Teil selbst bezahlen. Für diesen Betrag kann ich mich ja privat versichern lassen.

So jetzt erst einmal allen trotzallem ein schönes Wochenende und sich nicht schon im Vorfeld aufregen!


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info
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14 Jahren  ago  

ach toka,

Wer lesen kann ist ganz klar im Vorteil - ich schrieb IM EINZELFALL - und um bei den Renten zu bleiben, das ist zb der Fall wenn die mindest Dauer der Beschäftigung nicht ausreicht um über Lu die Rente zu bekommen. Dann werden tatsächlich die Beiträge an die deutsche Rentenkasse geschickt.

Und jetzt überleg mal was Käse ist.

Hallo horn,

Im Prinzip sagt die EU Richtline vereinfacht aus das deine Renten so behandelt werden als ob diese vollständig aus Deutschland kommen. Du wirst damit praktisch einem Nachbarn gleich gestellt der nur aus deutschen Quellen seine Rente bekommt. Da er ja auch alle Renten wie zB eine Betriebsrente und die gesetzliche Rente versteuern und versichern muss wird es bei jedem anderen auch so sein.

Jetzt kommt das was man beachten muss - wir kommen aus dem System Lu das nicht die Kopie des deutschen Sozialsystem ist. Ein beliebtes Thema ist zB das dem Rentner der fehlende AG Anteil angelasted wird - das wäre eine sg Benachteiligung und ist verboten, die Versicherung muss sich um diesen Anteil in Lu selbst kümmern, bzw man landet bei der Schiedsstelle.

Ich frage mich nur wo du die 360 Euro bei dir herkommen - Der Beitragssatz beträgt seit dem 1.1.2011 8,2 Prozent.

Wenn der Satz stimmt hast du 4390Euro Rente - wenn du die nicht hast ist wohl mein Hinweis oben auf den AG Anteil angebracht.


Anonymous
Anonyme

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14 Jahren  ago  

Ganz soviel Rente erhalte ich nun doch nicht - schön wäre es. Ich erhalte eine Betriebsrente meines ehemaligen Arbeitgebers. Diese hat ihren Sitz in Deutschland und ich muss hierauf die vollen Krankenkassenbeiträge und die Pflegeversicherung zahlen, bei meiner jetzigen Krankenkasse sind das 15,5 % Krankenversicherung u. die 1,95 % Pflegeversicherung. Dazu kommt dann mein Anteil auf die Erwerbsminderungsrente aus D und jetzt sollen halt noch die ca. 10 % auf die Lux. Rente dazu kommen und das regt mich halt auf. Es ist nicht die Tatsache, dass ich zahlen muss, das sagte ich ja schon einmal. Aber dadurch dass ich auf meine Betriebsrente den vollen Anteil alleine zahlen muss, daran verdient die deutsche KK ja schon einen ganz schönen Batzen daran. Ich habe damals nachgefragt, warum ich das alleine zahlen muss - da bekam ich die Antwort, dass es so in den Richtlinien drinstünde!

Meinst Du, da macht es Sinn, dies an eine Schiedsstelle weiterzugeben?????


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Jumbo
SLS | D | 697 Messages

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14 Jahren  ago  

Also in Rundschreiben der AOK an die Ex-Grenzgänger und jetzt Rentner heißt es 8,2% Krankenkassenbeiträge und 1,95% respektive 2,2% bei Kinderlosen an Pflegeversicherung auf die lux. Rente. Rückwirkend zum 1.7.11. So das Gesetz. Ansonsten werden die Leistungen gestrichen werden. Nur die wissen nicht was jemand aus Lux in welcher Höhe anRente erhält. Und das Finanzamt weiß es auch nicht...außer man war steuererhlich und hat brav seine dt. Steuererklärung mit angabe der lux. Rente gemacht. (Reden ist silber, schweigen ist Gold) Solange man nicht auffällt.


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toka
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14 Jahren  ago  

kannste das Schreiben mal scannen und mir schicken? Melde dich per PN, ich schreibe dir dann meine Mailadresse. Ich muss mal schaun wo es einen RA gibt der sich mit dem Europa Gesetzen auskennt.