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Forum / Steuern und Finanzen

Krankenkassenbeiträge in Deutschland auf Luxemb. Rente  

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14 Jahren  ago  

der Hinweis ist nicht schlecht.

Richtig hätte ich es natürlich so schreiben müssen.

Es gilt die aktuelle Rechtslage... ...und nicht die Gesetzeslage.

Allein ändert es nichts an der Aussage und es ist halt leider so das die Politik per neuen oder geändertem Gesetz dem Bürger in die Tasche fassen darf.


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14 Jahren  ago  

ach, da war doch noch was, schau im Netz nach den u.g Verordnungen und wir jubeln mal wieder über die geliebte EU.

EU-Verordnungen 883/2004 und 987/2009

und wer Zeit hat sollte sich hier mal durcharbeiten:

http://ec.europa.eu/social/main.jsp?langId=de&catId=867


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chicka
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14 Jahren  ago  

Aktueller Artikel zu dem Thema - aber nix neues:

Auslandsrente: Grenzgänger müssen Beiträge zahlen

27.10.2011 - 11:17 - Kategorie: Versicherungen und Vorsorge

Wer Renten aus dem Ausland bezieht, muss dafür künftig Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Grund dafür ist eine EU-Richtlinie, deren Umsetzung der Bundestag in diesem Jahr beschlossen hat. Die Siemens-Betriebskrankenkasse gibt einen Überblick.

Von der Regelung betroffen sind so genannte Grenzgänger. Das sind Ruheständler, die zwar in Deutschland leben, aber jahrelang im benachbarten Ausland gearbeitet haben und deshalb von dort eine Rente beziehen. Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich dabei um einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einen Drittstaat handelt.

Mit der Einführung der Beitragspflicht werden die ausländischen den inländischen Renten gleichgestellt. Als Grundlage zur Bemessung der Beiträge aus ausländischer Rente für die Krankenversicherung gilt die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes. Das sind derzeit 7,3 Prozent. Der reduzierte Beitragssatz stellt sicher, dass die Bezieher einer Auslandsrente letztendlich nicht vielleicht stärker belastet werden als diejenigen, die eine gleich hohe inländische Rente bekommen.

Auch für Arbeitgeber entstehen durch diese Regelung neue Pflichten. Werden im Ausland Leistungen bei Arbeitslosigkeit beantragt, müssen deutsche Arbeitgeber für Grenzgänger, die vor der Arbeitslosigkeit oder früher im Unternehmen beschäftigt waren, die notwendigen Daten an die Bundesagentur übermitteln.


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toka
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14 Jahren  ago  

Mit der Einführung der Beitragspflicht werden die ausländischen den inländischen Renten gleichgestellt. Als Grundlage zur Bemessung der Beiträge aus ausländischer Rente für die Krankenversicherung gilt die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes. Das sind derzeit 7,3 Prozent. Der reduzierte Beitragssatz stellt sicher, dass die Bezieher einer Auslandsrente letztendlich nicht vielleicht stärker belastet werden als diejenigen, die eine gleich hohe inländische Rente bekommen.

Jetzt aktuell bezahle ich 8,6 % von meiner deutschen EU- Rente und dann soll ich noch mal 8,6 % von meiner Lux Invalidenrente bezahlen?? Dann bezahle ich als Rentner ja soviel wie ein Arbeitnehmer oder mehr...........:devil::devil:


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14 Jahren  ago  

Und nicht zu vergessen, die 1,95 % Pflegeversicherung die wir auch noch auf die Lux. Rente zahlen müssen, macht dann summa summarum auf die Lux. Rente ca. 10,2 % und auf die deutsche die 8,6 %. Ich finde es auch ne Riesensauerei und bin stinkesauer!


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14 Jahren  ago  

Die Renten werden aus dem Lux-System entlassen und an das deutsche System übergeben.

Dabei kann es dazu kommen das ein günstiger Luxembourger-Beitragssatz durch einen evtl höheren deutschen ersetzt wird. Das ist dann aber auch schon alles! Wem es nicht passt der muss halt dem "schlechteren System" durch Umzug den Rücken zudrehen.

Ihr bezieht doch Rente und solltet folglich Zeit zum lesen haben - ALSO BITTE DIE EU VERORDNUNG LESEN.


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toka
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14 Jahren  ago  

hat da einer nicht begriffen???

Wir bekommen 2 Renten, eine DE & eine LUX!! Von der DE Rente bezahle ich einen KK-Anteil von 8,6 % und nun soll ich wohl auch von der Lux-Rente einen KK-Anteil zahlen, richtig? Meine LUX Rente beziehe ich schon seit einem oder seit anderthalb Jahren Steuerfrei, also 0,00 Abzug, da ich ja in DE versteuern muss. Also zahle ich dann für die selbe Sache doppelt und das ist gegen das Gesetz, oder???


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14 Jahren  ago  

@info:

Absoluter Blödsinn, den Du erzählst. Es wird nichts von Lux. an Deutschland übergeben; ich bekomme nach wie vor 2 Renten und muss sowohl auf die Lux. Rente als auch auf die Deutsche Rente meine Beiträge leisten, d.h. ich zahle die Beiträge 2mal, so wurde es mir seitens der KK, der Lux. Rentenkasse und meiner dt. Krankenkasse bestätigt! Und auf die Betriebsrente zahlt man auch noch einmal. Und was die dämliche Andeutung soll, wir wären in Rente und hätten Zeit zum lesen, so etwas kann nur von jemandem kommen, der keine Ahnung hat, was es heisst, aus gesundheitlichen Gründen aus dem Beruf aussteigen zu müssen!


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14 Jahren  ago  

@horn

genau so ist es.............


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14 Jahren  ago  

NIEMAND MUSS AUF BEIDEN SEITEN ZAHLEN - WENN IHR VON BEIDEN ZUM ZAHLEN AUFGEFORDERT WERDET DANN MUSS DIE SCHLICHTUNGSSTELLE ANGERUFEN WERDEN. DIESE STELLT DEN ANSPRUCH KLAR, FÜR D oder LU oder . UND ZWAR VON EUCH IST DAS ZU KLÄEN!

Und nur mal so ein Hinweis, wer doppelt zahlt obwohl er nicht muss bei dem verjähren auch ansprüche auf Rückforderungen.


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14 Jahren  ago  

wir sollen von beiden Renten in DE KK-Beiträge zahlen, in LU zahlen wir keinerlei Abzüge, verstanden? Rente LU = brutto wie netto


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14 Jahren  ago  

es hilft nicht wirklich - natürlich zahlt man Beiträge - hallo, hier geht es um den Punkt wann die bezahlt wurden.

Ja es gibt Dinge die zahlt man in Lu bereits im aktiven Berufsleben, diese Rückstellungen sind für später.

Wenn ihr die als Geschenk hier lasst - euer Bier.


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14 Jahren  ago  

hier sollten wirklich mal nur die Rentner schreiben , da die wissen worum es geht und halt auch betroffen sind. Mit verlaub info, aber du kommst mir vor wie jemand der an der Theke steht und sich kaum noch festhalten kann! Die wissen auch nicht wovon sie reden..............


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14 Jahren  ago  

ja ich Arbeite noch - aber mein Vater nicht mehr und offensichtlich lief es da anders mit seinen Renten aus Lu und D - aber was soll's, ihr packt das sicher auch.


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toka
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14 Jahren  ago  

auch dein Vater muß seine Rente aus LU in DE versteuern so wie wir auch.