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SP95 steigt (geringfügig)
Forum / Steuern und Finanzen

Krankenkassenbeiträge in Deutschland auf Luxemb. Rente  

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14 Jahren  ago  

Das ist doch dann ähnlich wie mit den Forderungen des Finanzamtes. Ich musste auch rückwirkend ab 2008 bezahlen, obwohl ich mich tierisch darüber aufgeregt habe. Und ich sehe es ähnlich wie Horn, wenn es das Gesetz ab 01.07. gibt (obwohl ich es auch noch nicht gesehen habe), dann wird einem wohl nichts anderes übrig bleiben, als zu zahlen und dann auch garantiert rückwirkend, denn darauf werden die Kassen garantiert nicht verzichten! Weiss nicht, ob und wie man sich dagegen zur Wehr setzen kann. Aber akzeptieren kann ich es auch nicht!


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14 Jahren  ago  

das ist so nicht ganz richtig was ihr über die Rückforderungen schreibt.

Bei der KK gilt die gesetzliche Verjährungsfrist - es können also max 24 Monate rückwirkend geltend gemacht werden. Also Rückstellungen bilden für 24 Monate und gut iss.

Nur mal so am Rande, das Finanzamt hat per Gesetz 120 Monate bis zur Verjährung.


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toka
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14 Jahren  ago  

Steuer = muß ich wissen weils eine Staatskasse ist KK = muß ich nicht wissen was die für Gesetze haben oder AGB auswendig kennen. Da liegt der Hund begraben!


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14 Jahren  ago  

Ich denke, die sitzen nichts destotrotz am längeren Hebel. Wenn es in den AGBS steht, dass sie rückwirkend einfordern können, dann werden wir das auch zahlen müssen. Wie gesagt, mir stinkt das auch ganz gewaltig. Ich werde jetzt mal meinen Versicherungsmenschen anrufen und fragen, ob das rechtens ist, was die KK von Peter63 da eingefordert hat. Aber ich glaube nicht, dass wir eine Chance haben, nicht rückwirkend zahlen zu müssen! Trotz allem ein schönes Wochenende!


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toka
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14 Jahren  ago  

ich habe noch nie die AGB von einer KK gesehen oder gelesen.....


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14 Jahren  ago  

Na dann lassen wir mal alles auf uns zukommen und warten ab, bis uns das neue Gesetz und das Schreiben der KK vorliegt. Alle Spekulationen hier führen ja zu nichts. Die Krankenkassen werden schon sagen, was sie möchten und was jeder persönlich dann in der Situation macht, bleibt ja ihm/ihr überlassen. Und auch wenn man die AGBs nicht gesehen oder gelesen hat, bedeutet dies ja nicht, dass sie nicht greifen, wenn man der KK beitritt! Da trifft der Satz: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Aber wie gesagt, muss jeder für sich entscheiden!


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14 Jahren  ago  

ach doch nicht sowas.

MAN KANN IN DIE AGBS NICHTS REINSCHREIBEN WAS GEGEN DIE GESETZESLAGE VERSTÖSST.

Aber eines ist auch sicher, die KK kann einer Rechnung schicken die über die 24 Monate raus geht, selbst mit bla-bla und Druck. Wer Zahlt ist dann aber letztlich selbst Schuld.


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14 Jahren  ago  

@info: Vielleicht stehe ich ja etwas auf dem Schlauch, aber was genau möchtest Du uns jetzt sagen? Dass wir selbst Schuld sind, wenn wir die Forderung der KK begleichen? Mir hat man beim Amt für Arbeit und Soziales in Mainz mitgeteilt, dass dieses Gesetz zum 01.07.11 verabschiedet wurde und jeder Rentner, der sowohl eine Rente aus Lux. und Deutschland bezieht, auch auf seine Lux. Rente die dt. KK-Beiträge zahlen muss. Ich wüsste nicht, was es daran zu rütteln gäbe, auch wenn ich mich über alle Maßen darüber aufrege, aber das bringt micht ja nicht wirklich weiter! Also mach mich mal schlau!::confused:


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14 Jahren  ago  

Hi feuerstein,

wer bei der KK anruft bzw diese anschreibt der wird wohl schnell eine Rechnung bekommen.

Daher würde ich Rückstelluungen bilden und toter Käfer spielen. Entweder ich bekomme eine Rechnung, oder nach 24 Monaten verjähren die Anspüche.

Gruss,


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14 Jahren  ago  

Ah, jetzt habe ich den Wink mit dem Zaunpfahl verstanden. Danke! Aber ich gehe leider Gottes davon aus, dass die KK sich nicht solange Zeit lassen werden:cry::cry::cry:


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14 Jahren  ago  

ei dann der "Zaunpfahl die zweite"

Wer zu einer KK geht bei der es keine oder wenige Versicherte mit diesem Grentgänger-Thema gibt der wird wohl die bessten Chancen haben vergessen zu werden.

Da wird sich wohl keiner auskennen, bzw die notwendige Schulung besucht haben.


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14 Jahren  ago  

Danke auch noch einmal für den "2. Zaunpfahl". Und dann bist Du der Meinung, selbst wenn ich jetzt meine KK wechseln sollte (obwohl ich nicht wüsste, welche KK sich in der Region nicht mit dem Thema Grenzgänger auseinandersetzt), dann würde mir meine alte KK die Beiträge erlassen? Kann ich mir nicht vorstellen, weiss es aber natürlich auch nicht. Ganz davon abgesehen, weiss ich ja auch nicht, ob ich überhaupt die KK wechseln kann, ich bin ja kein Altersrentner sondern in Invalidenrente und bin über meine deutsche KK in dieser KVdR), was auch immer das bedeutet; habe nur in Erinnerung, dass man die Kasse dann nicht wechseln kann. Das sind für mich alles böhmische Dörfer; wenn man krank ist, hat man auf so etwas absolut keinen Nerv mehr und zahlt halt einfach!


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14 Jahren  ago  

wenn einer seine AGB ändert bedarf es der zustimmung der Kunden! Ich habe noch kein Schreiben wegen einer Änderung bekommen...... Wie sieht es übrigens mit den Grenzgängern der anderen Städte aus, es gibt ja noch einige die an der Grenze wohnen........


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14 Jahren  ago  

an toka

Die AGB ändern sich in diesem Fall nicht, da es in den AGB's den allgemeinen Hinweis auf die gültige Gesetzeslage gibt.

Hier hat sich das Gesetz geändert, was somit keine AGB Änderung zur Folge hat.

Somit ist es auch kein lokales Problem das nur die Grenzgänger in Lu betrifft, sondern grundsätzlich alle Deutsche die ausländische Renten beziehen.


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toka
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14 Jahren  ago  

deswegen mein Hinweis,und das Gesetzt hat sich nicht verändert, es wurde ein neues gemacht! oder hast du noch die alte Fassung von dem Gesetzt und gibst mir einen Link zum nachlesen?

Erst wenn ich das Schreiben mit dem gültigen Paragraphen sehe und da alles nachlesen kann, bin ich bereit zum zahlen.