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Forum / Steuern und Finanzen

Konkrete Definition Wohnwirtschaftliche Verwendung  

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Kurtis
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4 Jahren  ago  

Hallo,

wer kennt sich tiefer in der o.a. Materie aus?

Hintergrund: Wenn durch Auszahlung eine Bausparvertrages eine wohnwirtschaftliche Verwendung erforderlich ist: Bis wann ist dieser Nachweis und in welcher Form zu erbringen?

Beispiel: Auszahlung BSV im Herbst 2020: Muss dann der Erwerb, Umbau, Modernisierung oder Tilgung eines bestehenden Kredites automatisch im Anschluss, sprich in dem Steuerjahr geschehen? Oder gibt es eine Frist? (Nicht jeder kann umgehend Handwerker bekommen oder hat das Recht monatlich eine Sondertilgung zu machen?

Auf den einschlägigen Portalen der Bausparkassen und bei guichet.lu werden leider keine dataillierten Informationen dazu veröffentlicht - oder ich habe diese nicht gefunden ...


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luxinsider
Luxemburg | Luxemburg | 281 Messages

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4 Jahren  ago  

Ein Freund von mir hat in dieser Sache beim Finanzamt nachgefragt und dort wurde ihm gesagt, dass die Verwendung 1:1 nachgewiesen werden muss - idealerweise durch Überweisung vom Bausparvertrag direkt an den Empfänger bzw. das zurückzuzahlende Darlehen. Eine "sachgerechte" Verwendung zu einem späteren Zeitpunkt schließt sich damit für mich aus.

Aber vielleicht einfach selbst mal anrufen.


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herbea
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4 Jahren  ago  

Hallo Kurtisanen,

Das circulaire 111/3 von der Steuerverwaltung gibt Auskunft: man hat 12 Monate nach der Auszahlung des BSV das Geld im Sinne der gesetzlich vorgeschriebenen Verwendung auszugeben. Die Vorgaben werden genau genommen und die Steuerbüros sind relativ streng geworden. Als Beleg für Arbeiten werden Rechnungen angesehen, bei Kreditrückzahlungen dürften wohl Kontoauszüge ausreichen. Dabei ist jeder Euro der ausgezahlten Summe zu belegen. Beachte: bei einer Küchenrenovierung/ Umbau gilt eine Einbauküche nicht als im vorgesehenen Zweck verwendet! Die Küche gilt als Mobiliar.

Eine Nichtverwendung der Summe aus dem BSV für die gesetzlich zugelassenen Möglichkeiten bringt mit sich, dass keine Beiträge zu BSVs mehr durch denSteuerpflichtigen zulässig sind.

Das schlimmste was man machen kann, ist einen BSV der weniger als 10 Jahre läuft zu kündigen. Nicht nur dass rückwirkend über die Laufzeit eine Besteuerung der abgesetzten Beträge erfolgt, auch ist keine Abzugsfähigkeit weiterer BSVs mehr möglich. LG herbea


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Kurtis
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4 Jahren  ago  

Hallo Herbeanen,

das ist doch mal eine konkrete Antwort - herzlichen Dank (Danke auch an Luxinsider)

Dein finaler Hinweis stimmt absolut. Selbst wenn die 10 Jahre erfüllt sind und keine wohnwirtschatlicher Nachweis erfolgt, ist eine zukünftige Abzugsfähigkeit futsch ...

Einziger Unterschied zu "unter 10 Jahren": Der BSV selbst wird rückwirkend steuerlich unberührt

 


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DerGrenzgaenger84
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4 Jahren  ago  

Jetzt muss man aber noch differenzieren, wann der BSV abgeschlossen wurde (denn das hatte sich ueber die Zeit geandert), und ob er zugeteilt wurde oder nicht (wenn man einen vor 10 Jahren hatte verzichtet man wohl gerne auf das Darlehen und schliesst aktuell einen neuen ab und finanziert jenen vor aufgrund der massiv unterschiedlichen Zinsen).


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Kurtis
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4 Jahren  ago  

Hallo DerGrenzgaenger84,

da muss ich etwas spezifizieren: Es spielt keine Rolle (mehr), ob über das Darlehen oder den angesparten Teil des BSV verfügt wird ! Seit der Gesetzesänderung von 2017 muss selbst bei Verzicht des Darlehens und einem Abschlusszeitpunkt von über 10 Jahren für den Teil des "Sparguthabens" die wohnwirtschaftliche Verwendung nachgewiesen werden, um zukünfig weiterhin überhaupt noch Beiträge steuerlich geltend machen zu können!.

Vor 2017 war das einfacher: Bestand der BSV über 10 Jahre, konnte der Guthabenteil ohne Nachweis der Verwendung abgerufen werden ...


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Kurtis
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4 Jahren  ago  

Wie HERBEA korrekt schrieb bzw. drauf hingewiesen hat: Aufpassen, ist ganz tricky - zumal wenn der Vertrag noch keine 10 Jahre laufen sollte ... kann bös teuer werden


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DerGrenzgaenger84
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4 Jahren  ago  

Ja, das wurde 2017 geaendert. Die Diskussion hatte ich auch schon, allerdings aus dem Grund der Kuedingung durch die Bausparkasse wegen des Guthabenzinses.

Ihr duerft euch nicht alle mit einem "nein" abspeisen lassen. Gesetze kann man anedern, aber rueckwirkend fuer so viele Jahre geht das bei einer Beschwerde weit oben  oder worst case Einspruch auf Gesetzesebene darueber nicht durch. Kein Spaziergang, und man macht sich nicht unbedingt beliebt, aber bei solchen Sachen darf man nicht locker lassen, denn alleine weges des massiv geandertem Zinsniveaus ist das eine ungleiche Diskussion.


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LuxusFux
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4 Jahren  ago  

Wird man eigentlich aufgefordert diese Verwendung nachzuweisen? Bei mur wird jetzt ein uraltvertrag zwangszugeteilt, denn ich aber seit Jahren nicht mehr bespare, ergo auch nicht absetze, will aber nicht ausschließen, dass der irgendwann mal abgesetzt wurde. Sitze ich jetzt in einer Falle?

Habe lange alsverheirateter keine Erklärung gemacht. Die letzte im Jahr vor der Hochzeit (2012), da konnte theoretisch ein mini Betrag abgesetzt worden sein. Dann erst wieder für 2018. In den letzten beiden Steuererklärungen taucht er definitiv nicht mehr auf. Wenn ich es aber richtig verstehe könnte mein aktueller Vertrag "infiziert" werden wenn ich den uralten nicht wohnwirtschaftlich verwende, korrekt? 


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info
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4 Jahren  ago  

Niemand wird gesteinigt wenn er seinen Vertrag anders verwendet als vor x Jahren vorgesehen, wer es ehrlich macht zeigt es beim Finanzamt an und gibt die Förderung zurück. Das war es auch schon, andere laufende Verträge werden nicht unwirksam. Was kann zB jemand dafür das er Geld für was anderes braucht als vor 10 Jahren geplant? Richtig, niemand. Nur muss man bei einer neuen Situation dann die steuerliche Förderung wieder zurück geben.


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LuxusFux
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4 Jahren  ago  

Gibt es da eine konkrete Vorgehensweise? Ich weiß nicht mal mehr ob ich den Vertrag jemals angegeben habe in den Jahren bis 2012, erst recht nicht in welcher Höhe... das war ein mini Vertrag 


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Sarceni
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4 Jahren  ago  

Hallo,

eine gute Erklärung zu den Fällen, in denen keine wohnwirtschaftlich Verwendung erfolgt und

a)  weniger als 10 Jahre oder

b) mehr als 10 Jahre

seit Vertragsabschluss liegen, ist beim Guichet nachzulesen:

https://guichet.public.lu/de/citoyens/impots-taxes/bien-immobilier/depenses-deductibles/epargne-logement.html

 

Und ja, das Finanzamt prüft, warum ehemals zu Steuerabsetzungszwecke aufgeführte Bausparbeiträge nicht mehr in der Steuererklärung auftauchen.


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kiwu2009
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4 Jahren  ago  

Hallo,

gilt eine Umschuldung (also Verwendung des Bausparguthabens zur Teil-Ablöse des bestehenden Immobiliendarlehnvertrages) und Aufnahme eines neuen Immobiliendarlehns über den dann übrig bleibenden Betrag als korrekte = gültige wohnwirtschaftliche Nutzung?

 


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Kurtis
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4 Jahren  ago  

@Info:

"Niemand wird gesteinigt wenn er seinen Vertrag anders verwendet als vor x Jahren vorgesehen, wer es ehrlich macht zeigt es beim Finanzamt an und gibt die Förderung zurück. Das war es auch schon, andere laufende Verträge werden nicht unwirksam."

Ja und leider nein ...

Bei nicht wohnwirtschaftlicher Verwendung eines BSV ist eine zukünftige steuerliche Absetzung (auch bei laufenden Verträgen), für alle Zeit verwirkt! Klingt hart, ist aber so.

@Kiwu2009: Wenn du das Guthaben aus dem BSV für eine Tilgung eines bestehenden Kredites, welcher sich auf den von dir bewohnten Wohnsitz (Haus/Wohnung) bezieht: JA !

Jedoch darf es kein Kredit aus einer Investitionen in fremdvermietete Mietwohnungen etc. sein


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herbea
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4 Jahren  ago  

Es gibt nur Probleme, wenn die Beiträge zum BSV steuerlich abgesetzt wurden. Verträge, die nach 2017 zugeteilt, gekündigt usw. wurden und die Beiträge zu diesem BSV abgesetzt wurden unterliegen der neuen Regelung mit rückwirkender Besteuerung/ Verwirkung der Absetzbarkeit aller aktuellen und künftigen BSV.

Eine Umschuldung ist ok, wenn die Zuteilung des BSV vor der Rückzahlung/Teilrückzahlung des Darlehens liegt und der zurückgezahlte Kredit nach der Auszahlung beendet wird.