logo site
icon recherche
Profilbild von
HubertLoren
52 Messages

Offline

10 Jahren  ago  

Hallo

Ich arbeite seit 1981 in Lux. Mein Sohn ist 23 und wir beziehen Kindergeld in Deutschland weil er Ausbildungssuchend ist. Er hat mittlere Reife aber bis jetzt keinen Ausbildungsplatz gefunden. Jetzt beginnt er im Herbst eine Ausbildung in Saarbrücken als Krankenpfleger. Bekannte von uns sagten wir könnten jetzt den KIndergeldausgleich aus Lux. beantragen, weil eine Ausblidung in einem sozialen Beruf auch für nichtansässige bis zum Alter von 27 Jahren geleistet würde. Weiss davon jemand etwas?


Profilbild von
Fredde
363 Messages

Offline

10 Jahren  ago  

Wenn ein Ausbildungsvertrag mit Einkommen vorliegt gibt es kein KiGe. Wenn nur schulische Ausbildung könnte es KiCe geben.


Profilbild von
Juergen1964
833 Messages

Offline

10 Jahren  ago  

Hallo, da sagt die Gewerkschaft etwas anders.


Profilbild von
Fredde
363 Messages

Offline

10 Jahren  ago  

Was sagt die denn?


Profilbild von
Fredde
363 Messages

Offline

10 Jahren  ago  

Hier nochmal den Auszug der Info auf der Kindergeld Web-Seite:

http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/sante-social/maternite-prestations-familiales/allocations/allocations-familiales/index.html

"Bei Gebietsansässigen und Nicht-Gebietsansässigen besteht der Anspruch auf Kindergeld über das 18. bis zum 27. Lebensjahr fort, und zwar für Schüler des allgemeinen Sekundarunterrichts oder des luxemburgischen technischen Sekundarunterrichts bzw. für Schüler, die unter denselben Bedingungen eine nicht luxemburgische Bildungseinrichtung besuchen, die zu einem Abschluss führt, der dem luxemburgischen Abschluss gleichwertig ist. In diesem Zusammenhang sind ausgeschlossen: Abendkurse (es muss sich um Vollzeitausbildung mit mindestens 16 Wochenstunden handeln);

Fernunterricht (Ausbildung vom Typ eBac ist ausgeschlossen);

--> eine Lehre im Ausland, wenn der Lehrling diesbezüglich sozialversichert ist. Dies begründet seinen Status als Arbeitnehmer und er unterliegt daher aufgrund der Gemeinschaftsregelungen persönlich nur den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften."

Wenn man also eine Krankenpflegerausbildung (z.Bsp. in einem Krankenhaus) macht und einen Ausbildungsvertrag mit Gehalt hat, dann gibt es kein Kindergeld.


Profilbild von
Juergen1964
833 Messages

Offline

10 Jahren  ago  

Hallo,

die Lux. Gewerkschaft sagt, auch in Ausbildung bekomm ich weiterhin Kindergeld ( Tochter wird nächstes Jahr achtzehn ( 18) .

Die Gesetzesvorlage wirst du nicht im Internet nicht finden.

Und ich war erst letzten Dienstag bei der Gewerkschaft.


Profilbild von
oernie
1263 Messages

Offline

10 Jahren  ago  

Du findest jedes Gesetz im Internet. www.memorial.lu


Profilbild von
Fredde
363 Messages

Offline

10 Jahren  ago  

Wie ich schon sagte es kommt auf die Ausbildung an. Eine allgemeine Aussage das man In der Ausbildung noch Kindergeld bekommt ist nicht relevant solange die Ausbilfung nicht definiert ist. Es gibt eben Faellen in denen die Ausssge richtig ist und welche in denen es einfach nicht richtig ist. Bei einer beruflichen Ausbildung mit Gehalt gibt es kein KiGe in Lux aber in DE bei einer schulischen Ausbildung gibt es KiGe in LU Und in DE.


Profilbild von
Petra1
37 Messages

Offline

10 Jahren  ago  

Meine Tochter ist 20 und macht eine Ausbildung in der Krankenpflege in Deutschland. Ich möchte euch meine Erfahrung mitteilen: - Ich war zunächst persönlich zur CNPF mit sämtlichen Unterlagen. Der Sachbearbeiter sagte mir, dass ich keinen Anspruch auf das Differenz-Kindergeld mehr hätte. Der sollte sich ja auskennen. - Ein halbes Jahr später habe ich erneut eine Anfrage per Fax gemacht. Daraufhin erhielt ich einen Antrag per Post und habe alles ausgefüllt inkl. Ausbildungsvertrag dorthin geschickt. Und siehe da: seither erhalte ich das Differenz-Kindergeld für meine Tochter!


Profilbild von
Juergen1964
833 Messages

Offline

10 Jahren  ago  

Siehst @ Fredde,

jetzt mal ein Aktueller Fall.

Und in Memorial.lu bleiben nicht alle Gesetz lange drin bzw. sind nur für bestimmte Persongruppen zugänglich.

Laut: wikipedia...nur bestimmten Personen oder nur für einen sehr kurzen Zeitraum.

Zur der Personengruppe gehört halt die Gewerkschaft.


Profilbild von
oernie
1263 Messages

Offline

10 Jahren  ago  

das ist falsch. Jeder kann das Memorial konsultieren, die Gesetzestexte gehen zurück bis ins Jahr 1617.


Profilbild von
Fredde
363 Messages

Offline

10 Jahren  ago  

@Petra:

Kindergeld gibt es weiterhin wenn das Einkommen unterhalb 1/3 des Mindestlohns liegt. Dann wäre der Auszubildende in LUX nicht Sozialversicherungspflichtig. Und damit würde wieder das Kindergeld bezahlt. Ist das der Fall?

Mein Antrag wurde Weden der Höhe der Ausbildungsvergütung abgelehnt.

Mit dem "Auskennen" ist das so eine Sache in LUX!


Profilbild von
hghirsch1
20 Messages

Offline

10 Jahren  ago  

Hallo, habe eine ähnliche Situation : Sohn 19j. Ausbildung in D ab 1.9.14. Kindergeldstelle Lux sagte mir sie versenden Aug/Sep Formulare wo ich den Ausbildungsvertrag beifügen soll. Es käme darauf an, der Kommentar. In einer früheren KiGeld Bewilligung, steht der Passus : "der Lehrling oder Stagiar eine Entschädigung bezieht, die dem sozialen Mindestlohn gleichkommt" => in diesem Fall wird das KiGeld nicht mehr gezahlt. Das wäre nach meinem Verständnis mit weniger als 1000 Euro Azubivergütung dann ja nicht zutreffend und KiGeld müsste weiterlaufen, da der soz.Mindeslohn ja doch höher liegt. Von 1/3 ist dort nichts beschrieben.


Profilbild von
info
3714 Messages

Offline

10 Jahren  ago  

Ok, ist zwar nichts neues aber es ist wohl nicht bei jedem angekommen.

Hier die für Euch wichtige Änderung bei der Auslegung über die Kindergeldauszahlung aus 2013, ich finde sehr gut erklärt.

http://www.ogbl.lu/frontaliers-allemands/blog/apprentissage-a-l%E2%80%99etanger-victoire-pour-l%E2%80%99ogbl/


Anonymous
Anonyme

Offline

10 Jahren  ago  

Hallo zusammen, also bei uns ist folgende Situation: Sohn, 19 Jahre hat dieses Jahr Abitur gemacht und beginnt jetzt zum 01.09. ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ). Mir wurde telefonisch von Seiten der Kindergeldstelle mitgeteilt, dass es kein KiGeld mehr geben wird, da er sich selber krankenversichern muss (zahlt aber alles komplett der zukünftige AG). Telefonisch bei OBGL nachgefragt --> telefonische Bestätigung: kein Anspruch auf Kindergeld. (Telefonat ist ca. 8 Wochen her, das hier zitierte Urteil von OBGL ist ja von Juni 2013!!) Mein Sohn bekommt 320,00 EUR 'Gehalt'. Ist ja doch deutlich unter dem Mindestlohn in Lux.

Werde nun auf jeden Fall schriftlich Kindergeld beantragen und mich auf das Urteil der OBGL beziehen, wenn es eine Absage geben wird.

Was meint ihr, werde ich Erfolg haben? Ich hatte es so verstanden, dass es egal ist wieviel man verdient. Nur, wenn man sich selber krankenversichern muss (wie bei uns der Fall) gibt es kein KiGeld mehr. Aber bei einer Ausbildung muss man sich doch auch selber versichern und man verdient doch auch etwas mehr??? Alles sehr undurchsichtig........vor allen Dingen die tel. Aussage von der Gewerkschaft in Bezug zu dem Urteil vom letzten Jahr!