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Forum / Steuern und Finanzen

Job in LU, Wohnhaft in DE, Kleingewerbe in DE - Steuerfrage  

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3703 Messages

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4 Jahren  ago  

Darum geht es doch gar nicht, zuerst nimmt man Kontakt zum FA auf wenn es reine Verkäufe von privaten gebrauchten Artikel sind und klärt das ab.

- Gebrauchte Artikel müssen einen sg Wertverlust haben.

- Gebrauchte Artikel dürfen nicht Ankauf/Verkauf Trading sein.

- Gebrauchte Artikel müssen das eigene Eigentum gewesen sein.

- Gebrauchte Artikel müssen mindestens 6 Monate gehalten worden sein.

 

Kurzes Beispiel:

Habe vor zwei Jahren ein komplettes Motorrad in Einzelteilen verkauft, das waren >100 Auktionen und alles war absolut ok und erlaubt. Niemand verbietet den Verkauf deines Fahrzeug in Einzelteilen und das FA bekommt da auch keine Steuern.


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ohneix
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4 Jahren  ago  

Kopfweh - ganz ganz viel gefährliches Halbwissen mit dem hier um sich geworfen wird.

Beispiel:Gewerbebetrieb = Kaufmannseigrnschaft = kaufmännisch eingerichteter Geschäftsbetrieb = falsch!

Gesetze nur zu lesen hilft nicht.

Jeder Kaufmann ist ein Gewerbebetrieb, aber nicht jeder Gewerbebetrieb ist ein Kaufmann und mit einem in kaufmännischer Art und Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb ist ein Kaufmann.

 

 

Tut Euch selbst und Anderen einen Gefallen und nehmt Euch folgenden Rat zu Herzen:

SCHUSTER BLEIBE BEI DEINEN LEISTEN!