nickonly: Interessant. Wurden die ärztlichen Untersuchungen des Kindes denn in Luxemburg oder in Deutschland durchgeführt?
Alle Untersuchungen wurden beim Kinderarzt in Deutschland durchgeführt.
@Brano: "Keiner hatte uns gesagt was damit und das wir auf entwas noch anspruche haben." nul n'est censé ignorer la loi...oder den Arzt wechseln: ***L’allocation prénatale: Une fois le formulaire complété par le médecin-dentiste et le gynécologue (lors de la dernière visite prénatale) vous devez vous rendre à l’administration communale de la commune de votre domicile pour faire attester le lieu de résidence sur le formulaire.*** Blaues Formular muss vom Arzt + Zahnarzt ausgefüllt sein. Danach zur Gemeinde und Bescheinigung vom Wohnort ausstellen lassen = "certificat de résidence". Danach das ganze per Post an die CNPF.
***Allocation de naissance***: Envoyer un extrait de l’acte de naissance avec le formulaire de demande de l’allocation de naissance à la Caisse Nationale des Prestations Familiales (CNPF). (Geburtsbescheinigung + Antrag auf die Geburtenzulage an die CNPF schicken.)
Le formulaire d’allocation de naissance vous est remis par l’administration communale du lieu de naissance de l’enfant lors de la déclaration de l’enfant à l’officier d’état civil.(Den Antrag auf die Geburtszulage gibt es bei der Gemeinde, dort wo man das Kind angemeldet hat)
Le gynécologue complète le formulaire à la visite postnatale par un cachet et une signature. (Formular wird vom Frauenarzt ausgefüllt und bescheinigt) Une fois le formulaire complété par le gynécologue vous devez vous rendre à l’administration communale de la commune de votre domicile pour faire attester le lieu de résidence sur le formulaire. (wenn das Formular komplett vom Frauenarzt ausgefüllt ist, geht's wieder zur Gemeinde des Wohnortes um sich den Wohnort auf dem Formular durch die Gemeinde beglaubigen zu lassen.
Le formulaire avec l’extrait de l’acte de naissance doit être ensuite envoyé à la Caisse Nationale des Prestations Familiales (CNPF). Dann Formular + Auszug von der Geburtsbescheinigung an die CNPF schicken.
gibt's hier: http://www.cnpf.lu/formulaires/ Wenn ich mich noch recht erinnere bekommt man all diese Formulare nach der Geburt ausgehändigt...
Danke fur die auskunft, ich spreche kein franzosisch, daher hatte ich uberhaupt keine ahnung. Jetzt sind wir in der 19. woche und gehen regelmasig zum artzt, aber hatten auch noch nichts bekommen, kein schwangerschafts buch oder eine bestatigung das meine frau schwanger ist. Wir gehen immer in Lux stadt in die Maternite in CHL... Ich mache mich jetzt mal aber in die stadt und gehe mal auf das amt mal nachfragen , weil wen uns der artzt nichts erklart dan finde ich das bischen blod, das einzige was uns der kinderartzt sagte war das wen unser kleiner 2 jahre alt wird das wir da mit dem buch eine prim bekommen. Bin mal gespannt was ich heute alles da horen werde.
@Lambe: hier steht wie's geht: http://www.guichet.public.lu/de/citoyens/famille/parents/allocation-naissance/allocation-naissance/index.html (auch auf DEUTSCH, oben Links unter dem Löwenlogo)
Auch Grenzgänger bekommen die nachgeburtliche Beihilfe (und nur diese), Kondition: •Bei Nicht-Gebietsansässigen müssen der Vater oder die Mutter des Kindes seit der Geburt des Kindes in Luxemburg sozialversichert sein.
Zu erledigende Formalitäten 1.Ein Formular (oder Heft) wird der Mutter im Normalfall nach der Geburt in der Geburtsklinik oder im Krankenhaus, in der das Kind geboren wurde, oder aber durch den Standesbeamten bei der Anzeige der Geburt ausgehändigt. 2.Sobald das Formular (oder Heft) vom Kinderarzt ausgefüllt wurde, muss sich die Betroffene zur Gemeindeverwaltung ihrer Wohnsitzgemeinde begeben, um sich den Wohnsitz auf dem Formular bestätigen zu lassen. 3.Anschließend schickt die Betroffene das Formular der CNPF zu, gegebenenfalls mit einem Auszug aus der Geburtsurkunde des Kindes.
@ Brano
ich würde es mir gut überlegen nach DE auszuwandern, rede mal mit eurem Gemeindearbeiter/vorsitzenden über eine Wohnungsbeihilfe und Sozialbeihilfen. Die Gewerkschaften kennen sich damit auch aus! In DE bekommst du nur 60% Krankengeld wenn du mal Krank bist, auch nur 60 % Arbeitslosengeld vom netto nach deutschem Recht und deine Rente in DE sieht auch sehr mau aus. In LU haste es da schon besser und wenn du länger dort wohnst werdet ihr auch Luxemburger und habe somit das Recht auf die Mindesrente/Sozialrente. Also gut überlegen und nicht vorschnell rüberziehen.
mal nochmal danke für den Link ondskapt!
@Masipulami wo kann ich den die genauen Zeitpunkte erfahren, welche von der Familienkasse gefordert sind? Ich denke mal mit diesem "Heft" ist das Buch mit den U1 - UX Untersuchungen gemeint.
Lambe: @Masipulami wo kann ich den die genauen Zeitpunkte erfahren, welche von der Familienkasse gefordert sind? Ich denke mal mit diesem "Heft" ist das Buch mit den U1 - UX Untersuchungen gemeint.
Die genauen Zeitpunkte stehen im blauen "Heftchen", dass du für die Beantragung der nachgeburtlichen Zulage ausfüllen und abstempeln lassen musst. Das "Heftchen" bekommst du direkt bei der Familenkasse.
Du musst etwas aufpassen, da die Termine, die von der Familenkasse verlangt werden unter Umständen leicht von den deutschen Terminen abweichen könnnen, die man für die verschiedenen U-Untersuchungen einhalten muss. Die Kinderärzte wissen darüber aber in der Regel bescheid und tragen entsprechend die "passenden" Termine ein.