logo site
icon recherche
Forum / Steuern und Finanzen

Index 2013 + Steuererhöhung  

Profilbild von
Masipulami
174 Messages

Offline

12 Jahren  ago  

nickonly: Interessant. Wurden die ärztlichen Untersuchungen des Kindes denn in Luxemburg oder in Deutschland durchgeführt?

Alle Untersuchungen wurden beim Kinderarzt in Deutschland durchgeführt.


Profilbild von
nickonly
86 Messages

Offline

12 Jahren  ago  

Danke für die Antwort Masipulami. Gut zu wissen, dass dies ebenfalls anerkannt wird.


Profilbild von
ondskapt
423 Messages

Offline

12 Jahren  ago  

@Brano: "Keiner hatte uns gesagt was damit und das wir auf entwas noch anspruche haben." nul n'est censé ignorer la loi...oder den Arzt wechseln: ***L’allocation prénatale: Une fois le formulaire complété par le médecin-dentiste et le gynécologue (lors de la dernière visite prénatale) vous devez vous rendre à l’administration communale de la commune de votre domicile pour faire attester le lieu de résidence sur le formulaire.*** Blaues Formular muss vom Arzt + Zahnarzt ausgefüllt sein. Danach zur Gemeinde und Bescheinigung vom Wohnort ausstellen lassen = "certificat de résidence". Danach das ganze per Post an die CNPF.

***Allocation de naissance***: Envoyer un extrait de l’acte de naissance avec le formulaire de demande de l’allocation de naissance à la Caisse Nationale des Prestations Familiales (CNPF). (Geburtsbescheinigung + Antrag auf die Geburtenzulage an die CNPF schicken.)

Le formulaire d’allocation de naissance vous est remis par l’administration communale du lieu de naissance de l’enfant lors de la déclaration de l’enfant à l’officier d’état civil.(Den Antrag auf die Geburtszulage gibt es bei der Gemeinde, dort wo man das Kind angemeldet hat)

Le gynécologue complète le formulaire à la visite postnatale par un cachet et une signature. (Formular wird vom Frauenarzt ausgefüllt und bescheinigt) Une fois le formulaire complété par le gynécologue vous devez vous rendre à l’administration communale de la commune de votre domicile pour faire attester le lieu de résidence sur le formulaire. (wenn das Formular komplett vom Frauenarzt ausgefüllt ist, geht's wieder zur Gemeinde des Wohnortes um sich den Wohnort auf dem Formular durch die Gemeinde beglaubigen zu lassen.

Le formulaire avec l’extrait de l’acte de naissance doit être ensuite envoyé à la Caisse Nationale des Prestations Familiales (CNPF). Dann Formular + Auszug von der Geburtsbescheinigung an die CNPF schicken.


Profilbild von
Lambe
66 Messages

Offline

12 Jahren  ago  

kann man sich die Antraege fuer diese Geburtenzulagen irgendwo im Internet downloaded oder nur persoenlich auf der Kindergeldstelle abholen?


Profilbild von
ondskapt
423 Messages

Offline

12 Jahren  ago  

gibt's hier: http://www.cnpf.lu/formulaires/ Wenn ich mich noch recht erinnere bekommt man all diese Formulare nach der Geburt ausgehändigt...


Profilbild von
Brano
11 Messages

Offline

12 Jahren  ago  

Danke fur die auskunft, ich spreche kein franzosisch, daher hatte ich uberhaupt keine ahnung. Jetzt sind wir in der 19. woche und gehen regelmasig zum artzt, aber hatten auch noch nichts bekommen, kein schwangerschafts buch oder eine bestatigung das meine frau schwanger ist. Wir gehen immer in Lux stadt in die Maternite in CHL... Ich mache mich jetzt mal aber in die stadt und gehe mal auf das amt mal nachfragen , weil wen uns der artzt nichts erklart dan finde ich das bischen blod, das einzige was uns der kinderartzt sagte war das wen unser kleiner 2 jahre alt wird das wir da mit dem buch eine prim bekommen. Bin mal gespannt was ich heute alles da horen werde.


Profilbild von
ondskapt
423 Messages

Offline

12 Jahren  ago  

Stell mal den Antrag auch fürs 1.Kind. Aber ich glaube die 1. + 2. Zulage wirst du nicht mehr erhalten wegen der Verjährungsfrist von 1 Jahr... Bei dem 2. Kind kannst du ja dann alles richtig machen, jetzt wo du weisst wie der Hase läuft.


Profilbild von
Brano
11 Messages

Offline

12 Jahren  ago  

Danke fur euere ratschlage 🙂 Ich denke jetzt wird es bei dem zweiten klappen


Profilbild von
Lambe
66 Messages

Offline

12 Jahren  ago  

danke ondskapt, leider stehen dort keine Antraege wegen Geburtenzulage. Bin jetzt auch etwas verwirrt, ob nun die Nachgeburtenzulage fuer uns in Frage kommt oder nicht. Bzw ob diese nicht schon verjaehrt ist. Unsere Tochter wird im Januar 2 Jahre alt.


Profilbild von
ondskapt
423 Messages

Offline

12 Jahren  ago  

@Lambe: hier steht wie's geht: http://www.guichet.public.lu/de/citoyens/famille/parents/allocation-naissance/allocation-naissance/index.html (auch auf DEUTSCH, oben Links unter dem Löwenlogo)

Auch Grenzgänger bekommen die nachgeburtliche Beihilfe (und nur diese), Kondition: •Bei Nicht-Gebietsansässigen müssen der Vater oder die Mutter des Kindes seit der Geburt des Kindes in Luxemburg sozialversichert sein.

Zu erledigende Formalitäten 1.Ein Formular (oder Heft) wird der Mutter im Normalfall nach der Geburt in der Geburtsklinik oder im Krankenhaus, in der das Kind geboren wurde, oder aber durch den Standesbeamten bei der Anzeige der Geburt ausgehändigt. 2.Sobald das Formular (oder Heft) vom Kinderarzt ausgefüllt wurde, muss sich die Betroffene zur Gemeindeverwaltung ihrer Wohnsitzgemeinde begeben, um sich den Wohnsitz auf dem Formular bestätigen zu lassen. 3.Anschließend schickt die Betroffene das Formular der CNPF zu, gegebenenfalls mit einem Auszug aus der Geburtsurkunde des Kindes.


Profilbild von
Masipulami
174 Messages

Offline

12 Jahren  ago  

Und unbedingt darauf achten, dass alle, aber auch wirklich alle Stempel der Ärzte im von der Familienkasse vorgesehenem Zeitraum eingetragen sind. Bei Bekannten von uns war eine Untersuchung genau einen Tag zu spät und dann gabs die nachgeburtliche Zulage schon nicht mehr.


Profilbild von message_count_500
PsstGeheim
763 Messages

Offline

12 Jahren  ago  

Die Diskussion hier ist irgendwie nach Branos erster Frage von Steuer und Index zu Familienleistung abgedriftet.

Hallo Mod, kannst du das teilen oder den Fam.Leistungsteil in einen neuen Thread verschieben ? Dann finden interessierte Nachleser das auch besser.


Profilbild von
toka
317 Messages

Offline

12 Jahren  ago  

@ Brano

ich würde es mir gut überlegen nach DE auszuwandern, rede mal mit eurem Gemeindearbeiter/vorsitzenden über eine Wohnungsbeihilfe und Sozialbeihilfen. Die Gewerkschaften kennen sich damit auch aus! In DE bekommst du nur 60% Krankengeld wenn du mal Krank bist, auch nur 60 % Arbeitslosengeld vom netto nach deutschem Recht und deine Rente in DE sieht auch sehr mau aus. In LU haste es da schon besser und wenn du länger dort wohnst werdet ihr auch Luxemburger und habe somit das Recht auf die Mindesrente/Sozialrente. Also gut überlegen und nicht vorschnell rüberziehen.


Profilbild von
Lambe
66 Messages

Offline

12 Jahren  ago  

mal nochmal danke für den Link ondskapt!

@Masipulami wo kann ich den die genauen Zeitpunkte erfahren, welche von der Familienkasse gefordert sind? Ich denke mal mit diesem "Heft" ist das Buch mit den U1 - UX Untersuchungen gemeint.


Profilbild von
Masipulami
174 Messages

Offline

12 Jahren  ago  

Lambe: @Masipulami wo kann ich den die genauen Zeitpunkte erfahren, welche von der Familienkasse gefordert sind? Ich denke mal mit diesem "Heft" ist das Buch mit den U1 - UX Untersuchungen gemeint.

Die genauen Zeitpunkte stehen im blauen "Heftchen", dass du für die Beantragung der nachgeburtlichen Zulage ausfüllen und abstempeln lassen musst. Das "Heftchen" bekommst du direkt bei der Familenkasse.

Du musst etwas aufpassen, da die Termine, die von der Familenkasse verlangt werden unter Umständen leicht von den deutschen Terminen abweichen könnnen, die man für die verschiedenen U-Untersuchungen einhalten muss. Die Kinderärzte wissen darüber aber in der Regel bescheid und tragen entsprechend die "passenden" Termine ein.