"Es darf aber eine Steuererklärung abgegeben werden (90% Grenze eines Einzelnen). Es dürfen durchaus höhere nachgewiesene Werte zum Ansatz gebracht werden."
Das streitet doch niemand ab, aber mit der Steuererklärung MUSS das Einkommen vom Ehepartner angegeben werden und es wird automatisch der Progressionsvorbehalt berechnet. Das bedeutet die Steuerklasse 1 ist damit futsch und es kommt der Individual-Steuersatz zum tragen. Dann kann man aber auch gleich die Frage vom Finanzamt beantworten.