Wie verhält es sich denn wenn man ledig ist? Muss dann auch eine Steuereklärung abgegeben werden? Das ist momentan ja noch nicht der Fall wenn das Jahresgehalt unter 100.000 Euro brutto liegt.
@Info: Ich denke, da hast Du etwas falsch verstanden. Der Individualsteuersatz basiert genauso auf den Steuertabellen!
http://www.impotsdirects.public.lu/content/dam/acd/fr/baremes/recueil-bareme-01012017.pdf
Er wird aus der Steuererklärung aus dem letzten Jahr ermittelt, wobei Abzüge und ggf. das Einkommen des Partner mit berücksichtigt werden. Der Steuersatz des zu versteuerernden Jahreseinkommen wird dann aus eben dieser Steuertabelle abgelesen.
Da ich in Steuerklasse 1 ohne Gleichstellungsantrag keine Abzüge ansetzen kann, kan ich meinen "Individualsteuersatz" direkt aus der Tabelle ablesen. Der ändert sich auch mit einer Steuererklärung nicht und entspricht dem "Spitzensteuersatz" für meine Gehaltsklasse! Da würde sich das Finanzamt nur unnötig Arbeit aufhalsen, wenn sie eine Steuererklärung einfordern würde.
Mischmasch:
Hier meine Sicht/Auslegung der Dinge - richtig INFO?
Denke leider nein ...wie du es beschreibst, ist es aktuell - und damit auch korrekt beschrieben bei Indiv-Satz unter Berücksichtigung der Einkünfte des (Ehe-)Partners.
Die klassische -1- ohne Berücksichtigung des Einkommens der Lebensgemeinschaft wird es dann wohl nicht mehr geben! Die Wahl: Ich nehme die 1 und alles andere ist nicht relevant wird Geschichte sein ...
Es ist ansich doch recht einfach, bereits heute ergibt sich der endgültige und damit richtig Steuersatz erst nach einer Steuererklärung. Alles was man über das laufende Jahr abgezogen bekommt ist eine Art Abschlagszahlung und diese Abschlagszahlung kann zu hoch oder zu niedrig sein. Daraus resultiert ob man nach einer Steuererklärung etwas zurück bekommt, oder etwas nachzahlen muss.
Ich mach mal ein Beispiel.
Ein Rentner bekommt aus Luxemburg 1000Euro Rente, hat aber noch 3000Euro Einkommen aus Deutschland. Aktuell nimmt der Rentner einfach die SK1 in Luxemburg und bekommt die 1000Euro praktisch steuerfrei.
Zukünftig wird das nicht mehr möglich da die 1000Euro Rente mit dem Individualsteuersatz belegt werden der sich aus dem Welteinkommen ergeben. In diesem Beispiel müsste der Rentner zukünftig rund 130Euro Steuern pro Monat abführen.
Richtig, zukünftig wird praktisch jeder eine Steuerklärung machen müssen. Allerdings muss man beachten das Luxemburg in naher Zukunft vollständig auf die online Variante umsteigen wird und diese Erklärungen werden von einer Software geprüft, es entsteht also kein Personalbedarf. Nur Steuererklärungen die von der Software als auffällig identifiziert werden gehen an einen Finanzbeamten zur Prüfung.
Meine Steuererklärung ist zB sehr vergleichbar zum Vorjahr, Einkommen und Versicherungsbeiträge zB ändern sich natürlich, aber solange diese Änderungen in gewissen Bandbreiten bleiben winkt die Software diese Erklärung einfach durch.
Vielleicht sollte ich noch ergänzen, dass es seit über 20 Jahren schon mein sehnlichster Wunsch ist, endlich mal eine Steuererklärung abgeben zu können! ? Bis letztes Jahr gab es nur die Zusammenveranlagung und die Günstigerprüfung bei mir ergab immer die Pauschale Besteuerung in Klasse 1. Für dieses Jahr habe ich dann leider die Frist zur Änderung der Besteuerung zu Ende März verpasst.
Zur geplanten Steuerreform würde ich aber meinen, dass das vor 2024 sowieso nicht kommt. Geplant ist aber ja wohl für ALLE eine Individualbesteuerung einzuführen. Da trifft es sicher wieder hauptsächlich die verheirateten Grenzgänger, die jetzt in Steuerklasse 2 sind. In der Regel dürfte der in D weniger verdienende Partner den Steuersatz in L reduzieren. Bei einer Individualbesteuerung spielt der Steuersatz des Partners dann aber keine Rolle mehr.
Mich würde noch interessieren, ob geplant ist, dass dann Gebietsansässige und Nicht-Gebietsansässige generell gleich behandelt werden. D.h. wird dann auch die 90% / 13T€ Regel gekippt? Das wäre meines Erachtens auch gerechter.
Nichtsdestotrotz bleibt aber die "Ungerechtigkeit" bestehen, dass man sich in jedem Land einzeln das günstigste Steuermodel herauspicken darf. Das wäre nur über eine Anpassung des DBA zu ändern.
Nach meinem Informationsstand wird die 90% und 13k Euro Regel nicht geändert, aber wie so oft kann sich das natürlich von heut auf morgen ändern.
Die Gruppe die es am negativsten treffen wird sind Rentner die aus Luxemburg und einem anderen Land eine Rente beziehen, denn bei einer niedrigen Rente aus Luxemburg blieb diese praktisch steuerfrei und das wird nach der Änderung leider nicht mehr der Fall sein.
Ja, auch ledige sind betroffen und ob sich der Steuersatz ändert liegt einzig und allein an der persönlichen Situation des sg Welteinkommen des ledigen Steuerpflichtigen.