Moijen, ich habe prinzipiell mal die Frage (vielleicht wurde sie auch schon beantwortet, dann sorry dafür), ob durch die Änderung des luxemburgischen Steuerrechts keine grenzübergreifende Doppelbesteuerung vorliegt.
Laut Definition liegt eine grenzübergreifende Doppelbesteuerung dann vor, wenn zwei unterschiedliche Länder dieselben Einkünfte oder dasselbe Vermögen desselben Steuerpflichtigen für denselben Zeitraum besteuern.
Allgemeines Grenzgänger-Beispiel dazu: Ich wohne in DE und arbeite in Luxemburg, meine Frau arbeitet/wohnt in Deutschland. Seit 2018 wird nun in Luxemburg das Gehalt meiner Frau zu meinem hinzugerechnet und dann aus dem Gesamteinkommen ein Steuersatz ermittelt. Meiner Meinung nach ist das eine versteckte Doppelbesteuerung, da das Gehalt meiner Frau aktiv zur Besteuerung hinzugezogen wird, obwohl es in Deutschland schon versteuert wurde.
In der deutschen Einkommensteuererklärung wird mein luxemburgisches Gehalt mit 0 angesetzt, so wie es sein soll, da es ja schon in Luxemburg versteuert wurde.
Was meint ihr?