Dann rechne doch einfach mal aus ob du jetzt tatsächlich die 13.44% Steuern zahlst.
m.E. liegt das daran, dass bei der Erklärung 2016 der Prozentsatz auf das zu versteuernde Einkommen nach allen Abzügen (Zinsen etc.) angewendet wurde. Wendest man diesen Satz jetzt auf Brutto ./. Sozialabgaben an, kommt natürlich eine höhere Steuerlast heraus. Das ist ein Fehler in der Systematik der Ermittlung des Satzes.
@info. 2018er Gehaltszettel: "Imposable" multipliziert mit dem Steuersatz ergibt genau den abgezogenen Betrag für "Impot". Rechnerisch ist da nichts falsch. Ich zahle also tatsächlich jeden Monat die 13,44% Steuern.
@kiwu2009 Tatsächlich wird das Weihnachtsgeld bzw der dreizehnte Monat seit 2018 auch nur mit 13,44% besteuert. Das war mir bislang gar nicht aufgefallen. Vorher waren das bei mir zirka 30%. Danke für den Hinweis.
@LuxusFux Der Satz von 13,44% wurde mir irgendwann letztes Jahr vorgeschlagen, auf Basis meiner Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2016. Darin hatte ich zusätzlich zu meinem Gehalt in Lux das geringe Gehalt meiner Frau in Deutschland angegeben und ein paar Versicherungen steuerlich abgesetzt. Ich bekam daraufhin vom Finanzamt ein paar Hundert Euro erstattet und laut Einkommenssteuerbescheid lag der Steuersatz für 2016 bei 13,95% - nachdem 2016 jeden Monat 13,26% Lohnsteuer einbehalten worden waren. Das Montasgehalt war damlals etwas geringer als 2017 und 2018.
Was ich nun nicht verstehe: bei annährend gleichem Gehalt 2017 und 2018 zahle ich mit den 13,44% nun seit Anfang 2018 monatlich mehr Lohnsteuer als 2017. Auch wenn der Unterschied nun geringer ausfällt, nachdem ich den Einwand von @kiwu2009 berücksichtigt habe. Ist die verbleibende Differenz dadurch zu erklären, dass quasi das geringere gehalt meiner Frau aus dem jahr 2016 irgendwie in die 13,44% eingezogen wurde, dass also unterstellt wird, dass dies 2018 wieder ähnlich hoch ist?
Dann müsste sich das ja mit der Steuererklärung 2018 wieder korrigieren lassen, sofern das Gehalt meiner Frau nicht über 13000 Euro liegt und der 157er keine Anwendung findet. Stimmt das so?
@Largo1
"Eine Veranlagung der Einkommensteuer findet nicht statt, da ihr Einkommen die vom Gesetz vorgesehenen Veranlagungsgrenzen nicht überschreitet." Das ist was anderes, Luxemburg hat eine Grenz ab der eine Einkommensteuererklärung gemacht werden muss und die liegt deutlich über 100.000 Euro im Jahr
"Dann müsste sich das ja mit der Steuererklärung 2018 wieder korrigieren lassen, sofern das Gehalt meiner Frau nicht über 13000 Euro liegt und der 157er keine Anwendung findet. Stimmt das so?"
Die Steuererklärung muss ja eh per Gesetz gemacht werden und ja, da kommt dan der finale Steuersatz raus der gezahlt werden muss. Hier kann es aber im Gegensatz zu früher auch eine Nachzahlung geben. Die 13000 sind jedoch nur wichtig wenn der Grenzgänger selbst noch Einkommen aussserhalb von Luxemburg hat, die haben mit dem Einkommen der Frau nichts am Hut.
Allerdings habe ich keine Idee wie rechnerisch monatlich 140Euro weniger raus kommen sollen wenn die % Sätze richtig sind.
Das wären aber 12 x 140 Euro = 1680 Euro und immer daran denken, Urlaubs und Weihnachtsgeld wird ja weiterhin besteuert. Denke nicht das es eine Erklärung ist, da ja wohl tatsächlich die 13.44% einbehalten werden und angeblich waren es ja vorher 13.26% genau die 140 Euro weniger im Monat.