Ich werde im Oktober von Luxemburg nach Deutschland wechseln und werde ab dann freiwillig in Luxemburger-Pensionskasse einzahlen. Nach Aussage der CNAP kann ich 03/2025 vorzeitig (mit 57) in Pension gehen. Werden die freiwilligen Einzahlungen dann auf die bestehende Pension gerechnet oder erst ab 65 mit dem offiziellen Renteneintrittsalter?
Du meinst die 480 Monate?
Wie ich das immer verstanden hatte, geht das mit 57 nur, wenn die Pflichtzeiten durch arbeiten/ anrechenbare Zeiten erbracht wurden und mind. die 480 Monate erreicht wurden.
Bei freiwilliger Einzahlung erst bis/mit 60 Jahren wenn man in Luxemburg nicht mehr arbeitet und mit dieser Einzahlung dann auch die 480 Monate erreicht hätte.....oder?
Okay, da hast Du sicherlich recht. Wenn man die Arbeit in Deutschland aber nicht mehr fortführen würde sondern nur in Luxemburg freiwillig einzahlt, dann kann man die Rente doch erst mit 60 bekommen? Ist das dann auch unabhängig von den 480 Monaten, oder kann man die Rente auch vor 60 bekommen wenn die 480 Monate vorher erreicht wurden?
Um das nochmal klarzustellen: Auch freiwillige Beiträge landen mit den Rentenversicherungspflichtbeiträgen im großen Rententopf! Im Gegensatz zum Nachkauf erhöhen sie aber nicht die Versicherungsjahre, sondern nur die Rentenhöhe.
Die Rente berechnet sich dann aus allen Einzahlungen. Sie kann dann beantragt werden, wenn 480 Monate voll sind. Ab 57 zählen nur Pflichtbeitragszeiten. Ab 60 werden auch Ergänzungszeiten mitgezählt. Die Rente muss immer beantragt werden! Wer sie erst mit 67 Jahren beantragt, erhält sie eben später als möglich wäre. Die konkreten Jahresangaben 57, 60 und 65 sind immer als "ab" zu verstehen. Wer mit 58,67 Jahren die 480 Monate voll hat, kann die vorgezogene Rente selbstverständlich ab diesem Zeitpunkt beantragen (inkl. aller Pflichtbeiträge, Babyjahre, Nachkauf, freiwilligen Zahlungen).