Nach über halbjährigem Warten habe ich nun meinen Steuerbescheid für 2017 erhalten. Darin sind mehrere offensichtliche Fehler enthalten, die auch noch von mir beanstandet werden werden.
Nun gibt es jedoch zusätzlich noch einen Punkt (ev. sogar 2), der juristisch zumindest extrem fragwürdig ist:
Ich habe bereits seit über 20 Jahren einen Bausparvertrag laufen, der bei der Deutschen Bank Bauspar AG abgeschlossen wurde. Dieser wurde bislang immer vom luxemburger Steueramt als abzugsfähig betrachtet. Nun wurde er jedoch zum ersten Mal nicht anerkannt. Jetzt stellen sich diverse Fragen:
In der Guichet-Information dazu heisst es: Abzugsfähigkeit ist gegeben, wenn
"sie (die Beiträge) an eine in Luxemburg oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zugelassene Bausparkasse gezahlt werden (Banken, Kreditinstitute und sonstige Finanzorganismen sind davon ausgenommen). In Luxemburg sind derzeit nur 3 Bausparkassen zugelassen ...", u.a. die BHW.
Also Beiträge an Banken werden natürlich nicht anerkannt.
Aber was ist konkret eine anerkannte Bausparkasse in Europa ?
Fakt ist, die Deutsche Bank Bauspar AG ist eine eigenständige Gesellschaft mit eigener Satzung, Vorstand etc., an der die Deutsche Bank AG die Anteilsmehrheit hält. Aber das ist ja juristisch völlig unerheblich, wem die Aktienmehrheit gehört. Bei den 3 in LU zugelassenen Bausparkassen hält ja auch irgend jemand die Anteilsmehrheit. Nach meinen Informationen ist die BHW Luxemburg die Tochter der in Deutschland ansässigen BHW. Diese wiederum wurde vor vielen Jahren von der Postbank AG (Deutschland) übernommen. Und dann kam es zur Fusion von Deutscher Bank AG und Postbank AG, was dann in Deutschland zur Folge hatte, dass die bisherigen Bauspartöchter (die Deutsche Bank Bauspar AG als Tochter der Deutsche Bank AG und die BHW als Tochter der Postbank) zu einer einzigen Bausparkasse, nämlich der Deutsche Bank Bauspar AG verschmolzen wurden. Offenbar wurde diese Namensverschmelzung in Luxemburg nicht vollzogen.
Der langen Rede kurzer Sinn: Sowohl von der BHW Luxemburg (als anerkannte Bausparkasse) als auch von der Deutsche Bank Bauspar AG ist die Deutsche Bank AG der wirtschaftliche Anteilseigner. Daher ist juristisch für mich nicht nachvollziebar, warum Verträge der BHW Luxemburg anerkannt werden sollten, von der Deutsche Bank Bauspar AG jedoch nicht ??? Hinzu kommt auch noch, dass im Zuge der Namensumstellungen ich vor ein paar Jahren automatisch einen Bausparvertragsbescheid von der BHW erhielt, ohne dass ich aktiv eine Aenderung erwirkte.
Weiterhin wird gefordert, dass
- die Bausparverträge zur Finanzierung einer Immobilie, die vom Steuerpflichtigen für eigene Wohnzwecke genutzt wird (Bau, Erwerb, Umbau einer Immobilie oder Erwerb von Baugrund zur Errichtung einer Immobilie), geschlossen wurden, und dass
- es sich um die Finanzierung eines Hauptwohnsitzes handelt.
Hier ist die Frage, wodurch soll denn im Vorhinein ersichtlich sein, wofür die in der Zukunft liegende Auszahlungssumme genutzt wird (sofern der Bausparkredit in Anspruch genommen wird, ist der natürlich immer zwingend an den Immobilienbereich gekoppelt). Es ist zwar bei den meisten Bausparverträgen möglich, mit der reinen Guthabensauszahlungssumme auch eine Weltreise oder was auch immer zu machen, aber es ist ebenso sehr gut möglich, dass die Auszahlungssumme für eigene wohnwirtschaftliche Zwecke des Hauptwohnsitzes genutzt wird. Also die springende Frage ist, wer legt im Vorhinein (zum Zeitpunkt des Steuerbescheids) fest, was mit dem Auszahlungsbetrag mal passieren wird ? Der Sachbearbeiter bei der Steuerbehörde, der Steuererklärende, eine nähergehende gesetzliche Regelung (die es wohl nicht gibt) ?
Hat jemand auch Bausparverträge bei der Deutsche Bank Bauspar AG und wurden die 2017 von der Steuerbehörde anerkannt oder nicht ?
Hat jemand bei einer anderen in D ansässigen Bausparkasse, deren Anteilsmehrheit eine Bank hält, einen Vertrag, der 2017 als abzugsfähig anerkannt wurde ?
Gibt es zu diesem Komplex noch keine rechtskräftigen Gerichtsurteile, woraus ersichtlich ist, welche Bausparverträge nun konkret anerkannt werden ?
PS: Ein weiterer Punkt, der mich stört, ist: Die Steuerberaterrechnung wurde komplett als nicht absetzbar gewertet. Fakt ist, bei vielen anderen mir bekannten Leuten/ anderen Steuerbureaus wurde das Steuerberaterhonorar komplett als absetzbar berücksichtigt. Fakt ist in meinem Fall weiterhin, dass der weitaus überwiegende Teil des Steuerberaterhonorars nicht auf das Eintragen von gewöhnlichen Angaben in der Erklärung entfällt (wie das bei den allermeisten Leuten der Fall ist), sondern dass hier ziemlich zeitaufwendige und berechnungskomplexe Angaben jenseits von allen Vordruckformularen gemacht werden mussten. Es wurden seitens des Steuerberaters bei weitem nicht nur reine administrative Erklärungen angefertigt, sondern es fanden vor allem bereits lange im Vorfeld effektive Beratungen statt, welche Steuerausgestaltungsmöglichkeiten (z.B. im Immobilienbereich) zu empfehlen sind etc., also es fielen tatsächliche Kosten im Rahmen der Einkommensgenerierung aus Vermietung und Verpachtung an, die abzugsfähig sein müssten, es aber laut Steuerbescheid nicht sind ??? Dass die Kosten der reinen gewöhnlichen administrativen Steuererklärungserstellung (die in den meisten Fällen aus der Angabe des Gehalts und ein paar Abzügen besteht) nicht abzugsfähig sind, ist klar; aber es ging in meinem Fall ja weit darüber hinaus. Zudem hatte selbst der Steuerberater mit manchen Aspekten Probleme (manches war auch für ihn Neuland). Wie soll da ein steuerlich unbedarfter Bürger dann mit der Erklärung alleine zurechtkommen (was für die Nichtabsetzbarkeit zwingend erforderlich wäre), wenn selbst ein Profi auf diesem Gebiet bereits Probleme hat ? Gibt es hierzu nicht bereits entsprechende Gerichtsurteile ?
Bei der Steuerberaterrechnung wird wohl nichts bei rumkommen, sofern man da keine harten Fakten wie Gerichtsurteile etc. hat, aber bei dem Bausparvertrag müsste eine Handhabe möglich sein.