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Forum / Steuern und Finanzen

fragwürdiger Steuerbescheid - Nichtanerkennung Bausparvertrag  

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KrK
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5 Jahren  ago  

Die juristische Situation in der Sache ist für mich eindeutig, nach diversen Gesprächen mit unterschiedlichsten Personengruppen (Steuerberater, Jurist, Bausparer etc.) und insb. der praktischen Handhabe seitens der Steuerverwaltung, wonach mir KEIN EINZIGER Fall einer Ablehnung bekannt ist.

Ich kenne aber nicht die formalen Anforderungen, die mit einem Prozess verbunden sind. Die kennt nur ein RA. Allein der dafür nötige Zeitaufwand, mir diese anzueignen, rechtfertigt nicht eine extrem hohe Erfolgsaussicht, zumal die tatsächlich bei Alleinvertretung gar nicht so hoch ist, da ein Scheitern aus FORMALEN formjuristischen Gründen durchaus möglich ist.

 

Man muss 3 Dinge unterscheiden:

1. Das, wozu die Steuerbehörde verpflichtet ist

2. Das, was die Steuerbehörde tatsächlich macht.

3. Das, was der Steuersachbearbeiter macht.

Was du mit deinen internen Listen andeutetest, bezieht sich auf Ebene 3, das sind Anweisungen an einfache Sachbearbeiter. Deren Tätigkeit ist aber unabhängig von dem, was die Steuerbehörde zu tun hat (Ebene 1), denn die Sachbearbeiter bekommen ja nur von oben irgendwelche Anweisungen; die scheren sich von sich aus nicht um gesetzliche Aspekte. 

Die Steuerbehörde (Direktion) macht faktisch offenbar zu wenig, um gesetzlichen Anforderungen nachzukommen.

 

Wie läuft deiner Ansicht nach der Check konkret ab, ob ein Bausparvertrag die EU-Regel (welche ?) erfüllt ?


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luxinsider
Luxemburg | Luxemburg | 280 Messages

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5 Jahren  ago  

Ich würde nochmal Einspruch einlegen und mit Verweis auf den entsprechenden Artikel im Circulaire Beweise vorlegen, dass die DB Bauspar AG eine Bausparkasse nach deutschem Recht ist.

Im Fall des erneuten Misserfolgs könnte der Ombusmann eine Option sein: https://guichet.public.lu/de/organismes/organismes_citoyens/ombudsman.html

 


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obitwo
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5 Jahren  ago  

Als kleine Hilfe hier die Bundesbank-Liste der Bausparkassen (S. 167/168) - die DB Bauspar-AG ist (da Stand 2018) noch dabei:

https://www.bundesbank.de/resource/blob/722728/0fd5e679d6f62b1e52a75fd5272e0499/mL/verzeichnis-der-kreditinstitute-und-ihrer-verbaende-2018-data.pdf

Und um noch ein Missverständnis auszuräumen: Alle Bausparkassen gelten innerhalb der "MFI" (Monetären Finanzinstitute) auch als "Credit Institutions" (Kreditinstitute) - hier die aktuelle Liste der EZB (die DB Bauspar-AG ist nicht mehr dabei, da Stand 26.06.2019; jetzt fusioniert mit BHW Bausparkasse):

https://www.ecb.europa.eu/stats/financial_corporations/list_of_financial_institutions/html/daily_list-MID.en.html

 


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KrK
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5 Jahren  ago  

Ich hatte nun nach langem harten Kampf eine Rückerstattung (in nicht unerheblicher Höhe) erhalten. Der Bausparvertrag wurde also letztendlich anerkannt. 

ABER:

Der dafür nötige Aufwand stand in keinem auch nur ansatzweise angemessenem Verhältnis zu der mir zustehenden Steuerrückerstattung. Zu der immens hohen zeitlichen Belastung kamen Kosten für Befragung von Steuerberater und Anwalt.

(Mit zu diesem hohen Aufwand hat übrigens auch die hier von user "info" verbreitete Fehlinformation beigetragen, dass angeblich in der Steuerbehörde Listen von Bausparkassennamen geführt würden, welche anerkannt würden. Solche Listen gibt es definitiv nicht - wie mir unabhängig voneinander bestätigt wurde --> @info: nur das posten, was definitiv gesichert ist)

Es kann jeder (Sachbearbeiter) (wie ich auch) Fehler machen. Dagegen sage ich nichts. ABER: Dies ist nicht das erste Mal, dass das unkorrekte Arbeiten der Steuerbehörde unnötiger Weise zu einer massiven zeitlichen (und finanziellen) Mehrbelastung bei mir führt. 

Nochmal werde ich so einen Aufwand sicher nicht mehr in Kauf nehmen. Ich frage mich, wie ich KONKRET solche Fehler der Behörde korrigieren lassen kann, dabei jedoch nicht diese Zeit, (Geld) und Nerven investieren muss.

User Luxinsider hatte bereits auf den Ombudsmann verwiesen.  Derzeit ist dies Frau Monti. Diese hat ja bereits wiederholt betont, dass die Zusammenarbeit in Schlichtungsfragen mit der Steuerbehörde sich sehr oft als aeusserst schwierig gestaltet. 

Meine Frage ist nun:

Hat jemand konkrete Erfahrungen mit so einem Schlichtungsverfahren mit der Steuerbehörde über die Ombudsfrau/mann in Luxemburg gemacht und wenn ja wie war der zeitliche Aufwand dabei ?

( zu bearbeitende Themengebiete aus dem letzten Steuerbescheid gibt es noch genügend)

PS:

Bislang habe ich nur die objektiv eindeutig fehlerhaften Punkte aus dem Steuerbescheid abgearbeitet. Die nicht ganz eindeutigen traue ich mich schon gar nicht anzugehen (von unklaren Punkten ganz zu schweigen) , einfach aus Aufwands-/Ertragsüberlegungen heraus, was jedoch in einem funktionierenden System nicht sein dürfte.