Ich habe mir nun noch einige Gedanken über diesen Bausparkomplex gemacht:
Ist es eigentlich nach derzeitiger Regelung möglich, auch noch im hohen Rentenalter (sagen wir mit 90) Bausparbeiträge steuerlich abzusetzen ?
Irgendwie ging ich immer davon aus, dass diese Absetzbarkeit ab dem Eintritt ins Rentenalter nicht mehr möglich wäre, aber scheint nicht so zu sein, also es müsste möglich sein ?
Dann wäre es nämlich in der Tat sinnvoll, sich diese steuerliche Absetzmöglichkeit zu erhalten. Dazu frage ich mich, wie das dann konkret in meiner Situation gehen sollte:
Ich hatte nämlich bereits ein Eigenheim auf Kredit gekauft, nachdem die Zinssätze am freien Kreditmarkt derart stark gefallen waren, dass eine Inanspruchnahme des Bausparkredits (mit ca. 6% Zinsen) keinen Sinn machte. Wenn nun mein Bausparvertrag in Form einer grösseren Summe ausgezahlt werden wird, wird es zwar noch ein paar Kreditschulden geben, aber diese kann ich nicht einfach so direkt tilgen, da keine Sondertilgungsmöglichkeit besteht. Ich weiss gar nicht, ob überhaupt am Ende noch soviel Schulden übrig sind, wie ich an Auszahlung erhalte und ob soviel Modernisierungen etc. zu machen sind, wage ich auch zu bezweifeln. D.h. ich gehe davon aus, selbst wenn ich diese Verwendung der Bausparauszahlung über viele Jahre in Form von Kredittilgungen strecken kann, kann wohl der volle Betrag gar nicht ganz fürs Eigenheim aufgewendet werden und dann ist eben die Frage, ob/wie die steuerliche Absetzbarkeit auch weiterhin erhalten werden kann ?
Also kurzum:
Mein Wille, das Auszahlungskapital fürs Eigenheim zu verwenden ist da, es scheitert jedoch an technischen Möglichkeiten bzw. es macht aus wirtschaftlichen Gründen keinen Sinn. Würde ich jetzt die steuerliche Absetzbarkeit verlieren, dann wäre das ja eine ungerechtfertigte Benachteiligung gegenüber denjenigen, deren Vertrag schon etwas früher ausgelaufen ist und die sich dann dafür ein Eigenheim kauften. Man (sehr viele andere Leute auch) wird also faktisch mit dem Gesetz dafür bestraft, dass man einen länger laufenden Vertrag hat, was jedoch nicht sein dürfte.
Also handwerklich erscheint mir dieses Gesetz extrem schlecht gemacht zu sein.