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Diesel und SP98: zwei Senkungen in Luxemburg
Forum / Steuern und Finanzen

Fragen zur Steuererklärung  

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RedBull86
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12 Jahren  ago  

Guten Abend,

ich habe ein paar Fragen zur Steuererklärung, aber zuerst einmal zu mir. Ich habe bis Ende September in D gearbeitet und arbeit seit Oktober in LUX. Ich bin 26 Jahre alt und wohne in der Nähe von Trier (ca. 45km zu meiner Arbeit). - Ich mache eine Steuererklärung in D für Januar-September 2012 - Muss ich auch eine für LUX machen? - Wie sieht es nächstes Jahr aus? Habe gelesen, dass man keine machen muss

Danke und gruss


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eumel1
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12 Jahren  ago  

Guten Tach , grundsätzlich muss man nur eine Einkommensteuererklärung machen wenn : - man verheiratet ist und bei Ehepartner in Luxemburg arbeiten also 2 Gehälter aus Lux bezogen werden - man mehr als einen bestimmten Brottojahreslohn hat . Ich denke das sind 80000 € !?? Wenn du nicht viel abzusetzen hast ( Schuldzinsen durch Hauskauf , Allimentezahlungen ... ) machst du besser keine. Das Problem ist : wenn du einmal eine machst , musst du sie jedes Jahr machen und wirst dann auch dazu aufgefordert ! MFG


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Anonyme

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12 Jahren  ago  

Auch wenn du nicht musst: eine Steuererklärung lohnt sich eigentlich in jedem Fall. Du kannst als Single 678 Euro absetzen für jeweils: - Versicherungen - Kreditzinsen (Konsumkredit) - Bausparbeiträge Ferner noch spezielle Regelungen für Hypothekenkredite. Versicherungen hat eigentlich jeder und ein Bausparvertrag kann mit der steuerlichen Förderung auch Sinn machen. Wenn man sich einmal durch die Materie durchgeackert hat, kann man die Erklärung im nächsten Jahr in unter einer Stunde machen - und selbst, wenn es dann "nur" 200 Euro zurück gibt, ist das doch kein schlechter Stundenlohn, oder? Nur mit der Rückzahlung kann es in Lux etwas länger dauern (ich warte noch auf die Rückzahlung von 2010!).:cry::cry::cry:


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info
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12 Jahren  ago  

Die Steuererklärung für Luxembourg ist ruck zuck gemacht.

Die erste dauerte bei mir ca 1.5 Stunden, die Jahre danach gingen in maximal 30min über die Bühne.

Bin Familienvater mit Haus und lande am Schluss auf 2.7 bis 3.9% Steuersatz und das bei immerhin 50Tteuronen.


Anonymous
Anonyme

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12 Jahren  ago  

...den richtigen Hinweis von obiwan möchte ich noch ergänzen um: " Falls jedoch die Berechnung im Anschluss an die Steuererklärung zu einem Ergebnis kommt, das für den Steuerpflichtigen nachteilig wäre, so stellt die Steuerverwaltung keine Geldforderungen an den Steuerpflichtigen (angesichts des freiwilligen Charakters der Steuererklärung für diesen Steuerpflichtigen) " aus "Steuern_DE_2012_K3web.pdf", einer guten Info, die man bei deutschegrenzgaenger.lu googlen kann.

D.h. außer einer Rückzahlung kann Dir hier nichts passieren.:smile:


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RedBull86
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12 Jahren  ago  

Alles klar, vielen Dank! Muss ich die Einkünfte aus LUX für dieses Jahr in die Deutsche Steuererklärung mit einbringen? Wenn ja wo?


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info
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12 Jahren  ago  

Ja, die müssen da rein und seit diesem Jahr gibt es dafür sogar eine extra Anlage - also erklärt sich das praktisch von selbst.


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LuxusFux
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12 Jahren  ago  

In deinem Fall geht allerdings nur der Lohnsteuerausgleich, da weniger als 180 Tage Einkommen in Lux. Heißt dann aber auch, dass die besagten Abzüge von obiwan nicht geltend gemacht werden können. Es wird aber dennoch ein Rückzahlung bei rum kommen. (geht übrigens noch schneller als die Erklärung)

http://deutschegrenzgaenger.lu/de/fiscalite/la-declaration-et-le-decompte-annuel/[/url]


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RedBull86
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12 Jahren  ago  

Vielen Dank für eure Antworten und Hilfe 🙂

Ich mache erstmal die Steuererklärung für D, dass geht ruck zuck bei mir weil es relativ simpel ist. Da bringe ich dann die 3 Monate für LUX mit ein...

Für die Einnahmen in LUX schaue ich mal ob sich ein Lohnausgleich überhaupt lohnt für mich bzw wieviel ich da rausholen könnte.


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RedBull86
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12 Jahren  ago  

Hallo, ich würde gerne das Thema nochmal aufgreifen. Also, hier die Anlage N-AUS: http://www.finanzamt.bayern.de/informationen/Formulare/Steuererklaerung/Einkommensteuer/2011/Anlage_N-AUS_2011.pdf[/url]

Ich fülle in Zeile 36 mein Bruttogehalt für die 3 Monate ein. Ich verstehe aber nicht was ich in Zeile 45,46 oder 61 eintragen muss?! Muss ich da die Tage für die 3 Monate zusammen zählen?

Vielen Dank!


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RedBull86
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12 Jahren  ago  

Keiner ne idee? :shamed:


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cw32
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12 Jahren  ago  

Hi,

also, das Formular da ist fuer unserern Fall nicht wirklich passend, da es ja die 19 Karenztage gibt. Wenn man das Ding online Mit Elster ausfuellt, dann stimmt gar nix mehr. Meine Steuerberaterin hatte mir empfohlen, in dieses Formular alles einzutragen (also Daten, Arbeitgeber, Brottolohn, steuerfreie Anteile (zB Nachtarbeit) und dann, sofern man unter 20 Tagen ist, einfach 220/220 Tage einzutragen. Dann ein formloses Beiblatt auf dem man sich dann nochmal erklaert, damit das FA das auch nachvollziehen kann. So ging's bei mir.

C.


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RedBull86
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12 Jahren  ago  

Hi, danke für deine Antwort! Dann mache ich das auch so!

Nachzahlungen entstehen dadurch aber nicht, oder? (Hatte ich in meinem Steuerprogramm ausgerechnet.....)

Gruss


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RedBull86
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12 Jahren  ago  

Kann es Nachzahlungen geben hierbei?


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cw32
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12 Jahren  ago  

Hi, sorry, hatte gar nicht gesehen dass ich wieder an der Reihe war 😉

Ich glaube ich hab' Dich erstmal falsch verstanden, ich haette alles genauer durchlesen sollen...

Also, da du in Deutschland mit Deinem Welteinkommen steuerpflichtig bist, muss die Anlage AUS mit ran (nicht N-AUS). Dort traegst Du dann zur Ermittelung des Steuersatzes unter Progressionsvorbehalt das Luxemburger Einkommen mit ein. Bei Laendern mit DBA... Man kann dann noch etwaige, auch in Deutschland abzugsfaehigen Kosten wie Nachtarbeit mitangeben.

Das deutsche FA wird dann diesen Betrag Deinem deutschen zu versteuernden Einkommen hinzurechnen um den "virtuellen" Steuersatz zu ermitteln.

Nun ist es so, dass die Steuertabelle in Deutschland (fuer die monatlichen Steuerabzuege) davon ausgeht, dass man 12 Monate gearbeitet hat und gleich verdiente. Ist das nicht so, fuehrt das zu einer falschen Besteuerung und man kann dann fuer dieses Jahr einen "Lohnsteuerjahresausgleich" machen (ok, das gibt"s nicht mehr, ist in der EkStErkl integriert, aber als Idee...)

Heisst, Du hast von Jan - Sept in D Steuern bezahlt, als haettest Du auch noch Okt - Dez in Deutschland gearbeitet. Hast Du aber nicht. Dies wuerde Deinen Steuersatz eigentlich mindern - da Du aber widerum in Lux nun Einkommen hattest, muss dieses in der Anlage AUS mit angegeben werden.

Wenn Dein Buttogehalt in Lux in etwa Deinem Bruttogehalt in D entspricht, dann sollte es also nicht zu einer signifikanten Nachzahlung oder Erstattung kommen. (rein basiert auf diesen beiden Lohnanteilen - wenn Du noch Werbungskosten geltend machst, dann kann natuerlich eine Erstattung bei rumkommen).

In Lux empfehle ich Dir wie ein Vorschreiber den Lohnsteuerjahresausgleich...

Ach, die Anlage N-AUS ist dafuer da, Einkommen aus Luxemburg (von einer Luxemburger Firma), das aber ausserhalb von Luxemburg erwirtschaftet wurde (zB Dienstreise, Montage, Fortbildung, etc ausserhalb Lux) dann in Deutschland zu versteuern, wenn man mehr als 19 Tage zusammenbekommt im Jahr. Das ist was anderes, und Du brauchst das hoffentlich nicht. Ich quaele mich gerade damit rum und es ist nicht lustig.

Jetzt alles klar? Sonst nochmal fragen...

Gruss!