@abcd9874 sorry ich hatte nicht gelesen dass sie alleinerziehend ist.
Für verheiratete Grenzgaenger gibt es die 1a nicht mehr
@info, ok vielen Dank dann muss ich heute Mittag mal mein Luxtrust Zeug suchen. 🙂 Eine Frage noch muss ich dann jetzt befürchten das mein Gehalt mit Höchstsatz versteuert wird ? Lg
@Jutan
Dein Januar Gehalt wird sicher mit der 1 versteuert da du so schnell keine neue Steuerkarte bekommen wirst. Sobald die neue da ist gibt es die Berechnung nach 1A und den Januar kannst du über den Jahresausgleich wieder auf die 1A drücken.
Übrigens solltest du dich von Remich nicht telefonisch abwimmeln lassen, wenn man persönlich da erscheint müssen die einen "Internen Vorgang" anlegen und die regeln das mit ihren Kollegen, das macht arbeit und darum wirst du am Telefon gerne nach Luxemburg geschickt.
@feuerstein: die Tabellen für Pension und Gehalt sind leicht unterschiedlich; siehe hier: http://www.impotsdirects.public.lu/content/dam/acd/fr/baremes/recueil-bareme-01012017.pdf[/url] Im Gehaltsrechner werden zudem Krankenpflege, Krankenversicherung, Pensionsbeiträge und Pflegeversicherung für Gehaltsempfänger abgezogen und davon die Steuer ermittelt. Das passt sicher nicht für Pensionsempfänger!
@Jutan: Unser Lohnbüro hat angekündigt, Korrekturen von Steuerkarten oder Nachreichungen noch bis Ende März rückwirkend für die ersten Monate zu berücksichtigen. Vielleicht hast Du ja auch Glück damit.
Danke CandiM! Habe gerade meine Kopie erhalten, da steht nur Klasse 1 und kein Betrag! Habe jetzt Mal auf Imports directs meine Rente eingegeben und es kommt bei Klasse 1 ,ein Betrag x raus! Gibt es denn noch den Steuerkredit von 600 Euro pro Jahr? Das kann ich nirgendwo finden Danke nochmals
Hallo Jutan,
meine Steuerkarte war auch schon falsch auf Steuerklasse 1 statt 1a ausgestellt und ich konnte die Angelegenheit ganz problemlos und schnell mit einer Mail an die Mailadresse [email protected] klären. Es gibt dort sehr nette Sachbearbeiter/innen, die leichte Fälle (bei mir wurden die Immatrikulationsbescheinigungen meiner Kinder übersehen) im Handumdrehen lösen. Ich hatte meine richtige Steuerkarte 3 Tage später im Briefkasten.
Viel Glück!
für feuerstein:
Der Steuerkredit für Rentner (CIP) ab 01.01.2017: Der Gesamtbetrag des CIP wird nach der jeweiligen Bruttorente berechnet und angepasst. Jeder Steuerzahler, der eine Rente bezieht, die in Luxemburg besteuert wird, hat Anspruch auf einen Steuerkredit für Rentner (CIP).
Für eine Jahresbruttorente oder -pension: • von 300 € bis 935 €, beträgt der CIP 300 € / Jahr • von 936 € bis 11.265 €, beträgt der CIP zwischen 300 € und 600 € / Jahr = [300 + (Bruttopension/rente – 936) x 0,029] € / Jahr • von 11.265 € bis 40.000 €, beträgt der CIP 600 € / Jahr • von 40.001 € bis 79.999 €, beträgt der CIP zwischen 600 € und 0 € / Jahr = [600 – (Bruttopension/-rente – 40.000) x 0,015] € / Jahr • Gemäss dieser Formel fällt der Betrag des CIP auf 0 ab einer Bruttojahrespension von 80.000 €.
Quelle: http://www.ogbl.lu/wp-content/uploads/2017/10/08122_BrochReformFiscLux_2017_DE.pdf[/url]
Hallo liebe Grenzgänger
ich hätte da auch mal eine Frage, Bin verheiratet und habe 2 kleine Kinder und meine Frau Arbeitet in Deutschland Sie verdient nicht gerade viel. Mein Steuersatz liegt in Lux jetzt bei 8,68 % weiß jemand von euch ob das gut ist oder nicht? Habe keine Lust auf eine Nachzahlung. Jedoch wenn ich das jetzt mal rechne, nachdem ich die Steuern, Rente- Pflegeversicherung usw.. abgezogen habe fehlen mir 250 - 270 Euro Netto im Monat. Die Fahrtkostenpauschale steht auch nirgends mehr drauf (214,50 Euro) Ist das alles Normal?
P.s noch eine andere Frage, bekommen wir als Grenzgänger jetzt auch die Zuschüsse für den Kindergarten in Deutschland?
Auf Hilfe wartend 🙂 Besten Dank
1. Die 8.68% können passen, allerdings kann mit den bereitgestellten Informationen niemand wirklich sagen wie gut das passt. 2. Die Fahrkostenpauschale ist bereits bei dem % Satz berücksichtigt worden. 3. Die Zuschüsse konntest du schon immer bekommen, sofern der Kindergarten eurer Kinder in Deutschland die notwendige luxemburger Zulassung hat.
HI
Dnake für die Info Das heißt also das ich jetzt mit 250 Euro Netto weniger leben muss.
Die Zuschüsse waren letztes Jahr noch an Auflagen verknüpft, es wurden von userem Kindergarten alle Auflagen erfüllt bis auf "Unterricht in Luxembourger Sprache" das wohl kein Kindergarten in Deutschland erfüllt. Meine Frage beruht daher:
http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/actualites/2018/01/08-cheque-service-accueil/index.html
oder ist dies wieder etwas neues? Beitrag vom 08.01.18
Besten Dank
@ Markus86
Ich kenne keine Einrichtung außerhalb von Luxemburg die den Cheque Service als Zahlungsmittel anerkennt.
hier wirds aber genau erklärt, gilt aber nicht für Kindergartenkinder http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/famille/parents/garde-enfants/cheque-service/index.html