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Forum / Steuern und Finanzen

Exakte Berechnung 19 Tage/25% Grenze  

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2 Jahren  ago  

letzter Versuch:

Du hast bis 30min zwar einen Eventtag, aber die zu versteuernde Zeit wird abgerundet.

Als Beispiel:

20 Tage a 15 min = 0 Stunden die versteuert werden müssen.

19 Tage a 15min + 1 Tag mit 8h = 8h die versteuert werden müssen


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Andi81
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2 Jahren  ago  

@Info: Leider bist du falsch unterwegs! Die Anzahl deiner Eventtage ist relevant für die Stunden, die versteuert werden müssen.  Demnach sind in beiden Beispielen Steuern in DE abzuführen.


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carenka
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2 Jahren  ago  

Hallo Info, 

Danke für die Erklärungen. Ich glaube aber, dass Claudia73 ein offizielles Dokument sucht, aus dem die Berechnungsweise ersichtlich ist. 

Viele Grüße, C

 


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carenka
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2 Jahren  ago  

In den FAQs habe ich auch nichts zu dieser Berechnung gefunden.


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2 Jahren  ago  

Das kannst du auf dem Steuer Lex Portal der Bundesregierung nachlesen, allerdings ist der Zugang nicht kostenlos, alternativ deinen Steuerberater fragen, die haben alle einen Zugang zum Portal.

Leider ist nicht alles im Leben kostenlos zu haben.


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2 Jahren  ago  

Ups, es gibt ja noch einen Weg, die rechtsverbindliche Auskunftsanfrage beim Finanzamt. Aber aufpassen, die kostet mindestens 100Euro, bzw 50 Euro für jede angefangenen 30min für die Erstellung der Auskunft.

Mir ist nur ein kostenloser Weg bekannt, man hat einen Bekannten der beim Finazamt oder einem Steuerberater arbeitet und der den Text einfach mal ausdruckt.


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carenka
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2 Jahren  ago  

Danke

Es entbehrt nicht einer gewissen Komik, dass der Staat sich noch für die Berechnung der Steuern  bezahlen lässt.

You made my day 😂😂😂


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carenka
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2 Jahren  ago  

Wollte sagen für Informationen bzgl. der korrekten Berechnung...


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2 Jahren  ago  

Es liegt daran das es in Deutschland sogar verboten ist als Normalo Steuerauskünfte zu erteilen. Von diesem Umstand leben zig 1000 Steuerberater und ihre Angestellten in Deutschand, Lobby work at the best.

Natürlich kann man sich auch eine gedruckte Ausgabe kaufen, aber das sind mehr als 25 Ordner die da einschlagen.


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2 Jahren  ago  

Meine Frau ist Finanzbeamtin und sitzt mit im Steuerregelkreis des DBA, das macht vieles einfacher👍


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2 Jahren  ago  

1. Hier ist nichts "mein Job", wir sind ein Grenzgängerstammtisch mit 4 Leuten und der pseudo setzt sich aus den Anfangsbuchstaben der Vornamen zusammen.

2. Seit Jahren kommen immer wieder die selben Fragen und die wurden hier seit der DBA Änderung ausführlich abgehandelt und jeder sollte erst die bereits gegebenen Antworten lesen und nicht laufend die Fragen neu stellen nur weil man keine Lust hat sich einzulesen. Kleiner Tipp, oben rechts ist eine Lupe, einfach mal da zB "dba" eingeben.

3. Die Rundungsregel gehört zum Basiswissen eines Finanzbeamten der im Steuerregelkreis sitzt, da muss meine Frau weder etwas nachlesen noch irgendwelche Geheimisse brechen, als Ehepartner ist man von dieser Regel ausgenommen, meine Frau als Beamtin darf natürlich meine Steuer erledigen und es stellt keinen Verstoss dar. Also vergiss das Thema Abmahnung, das ist Unfug.

4. Jeder kann die Information von einer dritten Stelle prüfen lassen, aber das muss man schon selbst machen.

5. Wer unsicher ist kann die Zeit auf die Minute genau in der Steuererklärung angeben, kein Thema, aber das FA wird dann mit Sicherheit eben jene Rundungen vornehmen und die Erklärung zurück schicken. Was die Sache nicht zwingend schneller oder einfacher machen wird.


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Luxi1
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2 Jahren  ago  

Leute, ich habe diesen Thread eröffnet, um die im Betreff genannte und danach für mein Empfinden genau ausformulierte Frage zu stellen und war sehr begeistert, dass ich innerhalb kurzer  Zeit den größten Teil beantwortet bekam. Und dazu gerne weitere Infos, aber bitte nicht verwässern.Mit anderen Worten: TranseF, mach' deinen eigenen Thread auf, wenn du Korintenkackerei-Mist mit Leuten diskutieren möchtest, die anderen helfen.

Da bisher eigentlich nur auf den Steuernanteil der Frage eingegangen wurde (was angesichts der weiteren Aussetzung der 25%-Sozialversicherungsgrenze erstmal ok ist), aber nochmal mein Fragenteil zu den 25%, da bin ich mir nämlich noch nicht sicher und die Grenze ist viel gefährlicher/teurer:

"25% Sozialversicherung: bezieht sich auf die Arbeitszeit, also Arbeitstage (auch anteilige Arbeitstage?) in D geteilt durch persönliche Gesamtarbeitstage, d.h. für Teilzeitbeschäftige ist der Nenner geringer? (circa-Rechnung: 365-104 Wochenenden-52 je ein freier Tag/Woche-30 Tage Urlaub-5 Tage krank-8 Feiertage = der Nenner wäre 166 und ich dürfte 41,5 (runden?) Tage in D schaffen? Oder gibt es einen "Durchschnittsnenner"?"

Merci und einen schönen Sonntag!


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2 Jahren  ago  

Hallo Luxi1,

die 25% beziehen sich auf den Anteil aus deiner sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, hier dürfen weder 25% vom Einkommen noch 25% der Arbeitszeit überschritten werden.

Jahresarbeitszeit muss also <25% im Wohnsitzland erbracht werden - aufpassen, im Gegensatz zum DBA Thema geht es hier nur um das Wohnsitzland. Andere Länder sind hier nur relevant wenn 50% der Jahresarbeitszeit dort verbracht werden, dann fällt das Recht aber an dieses Land.

Jahreseinkommen muss also <25% im Wohnsitzland erbracht werden, hier muss man aber beachten das es sich um das sozialversicherungspflichtige Einkommen handelt und das kann ja vom steuerpflichtigen Einkommen abweichen, zB durch Mieteinnahmen.


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2 Jahren  ago  

@Transfrontalier123

Habe nochmals in der Gruppe nachgefragt, von uns vier hat hier nie einer geschrieben der Admin zu sein oder irgenwie an dem Betrieb der Seite mit zu arbeiten.


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Luxi1
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2 Jahren  ago  

Merci Info, also 25% vom persönlichen Gehalt bzw. der Arbeitszeit.Ich denke, dass die Arbeitszeit dann immer (insbesondere bei Teilzeit) die strengere Grenze sein dürfte, sofern man das ganze Jahr über arbeitet.

Denkst du, dass (wie in meinem Beispiel) Urlaubs- und Krankentage bei der persönlichen Jahresarbeitszeit noch rausgerechnet werden müssen? Dann müsste man ja quasi noch einen "Puffer" einplanen, falls man im Dezember plötzlich noch zwei Wochen die Grippe bekommt oder so...