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Forum / Steuern und Finanzen

Exakte Berechnung 19 Tage/25% Grenze  

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Luxi1
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3 Jahren  ago  

Hallo, kennt jemand die exakte Berechnungsweise für o.g. Grenzen? Ich meine damit u.a. Zähler und Nenner für Teilzeit-Beschäftigte.

19 Tage: zählen da wirklich nur die Tage, die man (auch anteilig) in D (bzw. außerhalb Lux) arbeitet oder werden (Gerücht...) anteilig noch Urlaubs- und Krankentage (die man ja auch außerhalb Lux verbringt) mit angerechnet? Für Teilzeitbeschäftige (hier: vier Tage/Woche) auch 19 Tage oder 80% von 19 Tagen? Für 2022: volle 19 Tage (nicht coronabedingt) für das zweite Halbjahr?

25% Sozialversicherung: bezieht sich auf die Arbeitszeit, also Arbeitstage (auch anteilige Arbeitstage?) in D geteilt durch persönliche Gesamtarbeitstage, d.h. für Teilzeitbeschäftige ist der Nenner geringer? (circa-Rechnung: 365-104 Wochenenden-52 je ein freier Tag/Woche-30 Tage Urlaub-5 Tage krank-8 Feiertage = der Nenner wäre 166 und ich dürfte 41,5 (runden?) Tage in D schaffen? Oder gibt es einen "Durchschnittsnenner"? Für 2022 auch volle 25% der Jahresarbeitszeit für das zweite Halbjahr?

Vielen Dank, wenn es jemand genau weiß...


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3 Jahren  ago  

25% beziehen sich auf den Anteil der sozialversicherungspflichtigen Einkommensanteile bzw die Arbeitszeit, dh weder die Stundenanzahl, noch der Einkommensanteil dürfen 25% überschreiten.

Ein Auslandstag wird gerechnet ab 31min, dann wird nach dem Steuerrecht auf die volle Stunde aufgerundet. Im extermen Fall hat man 19 Tage mit jeweils 31min und muss dann in Deutschland 19h versteuern, plus den Urlaubsanteil (Urlaub ist kein Gerücht, Krankheit ist hingegen ein Gerücht) der auf 19h Arbeitszeit entfällt.

Die 19 Tage bleiben für den Rest des Jahres aber erhalten.


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Luxi1
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3 Jahren  ago  

Danke für die Bestätigung bzgl Anrechnung Urlaubstage. Das wird ja eine blöde Rechnerei... bzw. ein Tag fällt dann ja auf jeden Fall raus, wenn ab 31 Min ein Tag als "D" zählt.

Bleiben die 25% auch für das zweite Halbjahr komplett erhalten, d.h. werden die covid-bedingten homeoffice-Tage aus dem ersten Halbjahr nicht mit eingerechnet?

Danke


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3 Jahren  ago  

Nochmals, man darf 19 Eventtage haben. Dabei ist es Latte ob an dem Tag 31min oder 24h gearbeitet wurde. Es ist und bleibt immer ein einziger Zähltag.

Lediglich bei der Steuer und dem Anteiligen Urlaub spielt die Stundenzahl eine Rolle, zu versteuern sind die vollen Stunden gerundet nach dem Steuerrecht (bis 30min wird abgerundet, ab 31min aufgerundet).

Beim HO hat sich nie etwas geändert bei den normalen HO Tagen, vom 01.01.2022 bis 13.12.2022 gab es von Anfang an 19 HO Tage zur freien Verfügung. Die Ausnahme lag darin das Coronabedingte HO Tage einfach nicht angerechnet wurden. 

 


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3 Jahren  ago  

Achso, ein Hinweis noch, es geht nicht um Urlaubstage, sondern um Urlaubsstunden.

Wer 10% Auslandstage hatte muss 10% der Urlaubsstunden in D versteuern, wie oben angegeben ist auf volle Stunden zu runden.


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Nise
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3 Jahren  ago  

@Info

Das Versteuern der 19 Tage ist doch aber erst relevant wenn man 20 Tage im Homeoffice gearbeitet hat.

Vorher fallen sie doch unter die Bagatellgrenze und müssen nicht besteuert werden.

Sprich man kann 19 Tage (ob 31 Minuten oder 24h von jedem Tag) zu Hause arbeiten ohne in D irgendeine Steuererklärung abzugeben. 

So wurde es mir zumindest erläutert. 


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Saar74
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3 Jahren  ago  

Ich persönlich bin ja der Auffassung, dass eine Abgabe einer deutschen Steuererklärung, wenn man in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist immer erfolgen sollte. 

Nur so kann das FA prüfen, ob man wirklich keine steuerpflichtigen Sachverhalte in D hat. 

Das FA kann auch jederzeit die Abgabe einer Steuererklärung verlangen und spätestens dann muss eine erstellt werden. 

Auslandstage bis 19 Tage gebe ich auch nicht an, allerdings bei einer Dienstreise könnte der Punkt  durch die Verpflegungsmehraufwendungen wieder interessant werden...

 

 


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carenka
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3 Jahren  ago  

Hallo, 

darf ich fragem wo das mit dem Urlaub offiziell steht?

Auf Guichet finde ich dazu: 

Wenn die Anzahl der außerhalb Luxemburgs geleisteten Arbeitstage die Obergrenze von 20 Tagen erreicht, wird die Gesamtheit der Vergütung für die vom Arbeitnehmer außerhalb Luxemburgs geleisteten Tage in Deutschland steuerpflichtig.

Demnach verteilt sich die in Luxemburg und in Deutschland steuerpflichtige Vergütung wie folgt:

  • Rechenbeispiel für vertraglich geleistete Arbeitstage:
    • Kalenderjahr: 365 Tage;
    • Abzug der Wochenenden: 104 Tage;
    • Abzug der bezahlten Urlaubstage: 25 Tage;
    • Abzug der gesetzlichen Feiertage: 10 Tage;
    • Summe der vertraglich vereinbarten Arbeitstage: 226 Tage;
  • Beispiel für die Verteilung der Vergütung zwischen Luxemburg und Deutschland:

Von 226 vertraglich geleisteten Arbeitstagen hat ein steuerpflichtiger deutscher Grenzgänger 190 Tage in Luxemburg und 36 Tage in Deutschland oder einem Drittland gearbeitet. Seine Jahresvergütung beläuft sich auf 99.892 Euro (einschließlich der geldwerten Vorteile).

  • Vergütung pro Arbeitstag: 99.892 Euro / 226 = 442 Euro;
  • in Luxemburg zu versteuernde Vergütung: 442 Euro x 190 = 83.980 Euro;
  • in Deutschland zu versteuernde Vergütung: 442 Euro x 36 = 15.912 Euro.

Krankengeld ist zudem immer in Luxemburg steuerpflichtig.

Gibt es dazu eine neuere offizielle Regelung?

Danke und viele Grüße, C


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3 Jahren  ago  

Schau in die Broschüre vom FA Trier, da steht es drin.


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Luxi1
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3 Jahren  ago  

Merci auch nochmal von mir.Eine Frage war noch offen (ob die 25%-Grenze für die Sozialversicherung für das zweite Halbjahr auch nochmal bei Null beginnt für die Gesamtarbeitszeit des Jahres, also vergleichbar mit den 19 Tagen), aber die Aussetzung der Sozialversicherungsgrenze scheint nochmal verschoben worden zu sein auf den 31.12.2022.


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Mehrsau
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3 Jahren  ago  

@Luxi1: Hierzu gibt es neue Entwicklungen: https://home.kpmg/xx/en/home/insights/2022/06/flash-alert-2022-119.html

Die 25% Grenze ist bis Ende '22 gekippt. Nicht allerdings die 19 Tage Hürde.


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Claudia73
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3 Jahren  ago  

Wo finde ich eine offizielle Aussage dazu, dass der Arbeitstag erst ab der 31. Minute zählt? 

Unter Guichet.public.lu finde ich nur:

"Bei der Berechnung für die Toleranzgrenze gilt ein Teil eines Tages, der außerhalb von Luxemburg gearbeitet wurde, als ganzer Tag."


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Andi81
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3 Jahren  ago  

Achtung, das darf nicht vermengt werden!

Für die Anzahl der HomeOffice-Tage (in aller Regel wg. der Bagatellgrenze von aktuell 19 Tagen) wird jeder Tag ab der ersten Minuten als ganzer Tag gezählt.

Wenn man über die Bagatellgrenze hinauskommt und somit im Wohnsitzstaat zur anteiligen Lohnsteuerabgabe verpflichtet ist, sind alle im HomeOffice geleisteten Arbeitsstunden für die Gehaltsaufteilung relevant. Hier wird gerundet und so gilt ab der 31.Minute => 1 Stunde. 


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3 Jahren  ago  

Habe ich oben doch schon erklärt, wenn man mehr als 31min ausserhalb von Luxemburg gearbeitet hat gilt das als vollständiger Eventtag. Du kannst also nicht 8 Tage ausserhalb von Luxemburg für eine Stunde arbeiten und dann sagen in Summe sind es 8h und das entspricht einem Tag, das wäre falsch.

Und nochmals, bitte einfach mal erst da nachlesen:

Finanzamt Trier | FAQ´s LUX (fin-rlp.de)


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Claudia73
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3 Jahren  ago  

Das habe ich auch verstanden mit den 31min, aber wo steht, dass bis 30min nicht gezählt wird? unter dem Link habe ich nur folgendes gefunden:

"Für die Bagatellgrenze sind auch Tage mit Teilanwesenheiten im Wohnsitz- oder Drittstaat ganze Zähltage. Dies gilt bereits bei einer Anwesenheit von wenigen Minuten." Wo finde ich die Abgrenzung 30 bzw. 31min schriftlich?