Sorry, aber ich schiebe die Frage nochmal hoch, müsste ja theoretisch trotz Nullzinspolitik so gut wie jeden hier betreffen, daher weiß das doch sicher jemand.
Müssen für die 90%-Grenze nach 157ter die ausländischen Kapital- und Mieteinkünfte wirklich nicht angegeben werden, so wie das anscheinend auf steuerlux s.o. steht? Ich ging und gehe davon aus, dass die 50%-Grenze auf Tätigkeitseinkünfte bezogen ist und die 90%-Grenze auf Einkünfte allgemein, also alles?